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Wucher bei Nebenkosten?

 
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steve2207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:31    Titel: Wucher bei Nebenkosten? Antworten mit Zitat

Hallo,

im Januar 2004 habe ich meine alte Wohnung augfgegeben und bin umgezogen. Vor kurzem bekam ich dann meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003. In dieser wurde eine Gartenpflege und eine Treppenhausreinigung aufgeführt, die ich von vornherein als zu hoch empfand. Darufhin schrieb ich meinen damaligen Vermieter an und bat um Kopien der Rechnungen, die die Kosten belegen sollten. Dies zog sich über mehrere Monate hin, bis ich dann endlich über einen Anwalt und Notar des Vermieters die Unterlagen bekam.

Es handelte sich um ein Haus mit 9 verschiendenen Mietern (inkl. meiner Person). Ich bewohnte damals eine 32 m² 1-Raum-Wohnung. Lt. Kostenabrechnung sind auf alle Mieter monatlich 139,85 € Gartenpflege zu entrichten.

Jetzt zum Problem: Es gab gar keinen Garten, d.h. es gab lediglich ein Rasenstück von ca. 45 m² welches die Parkplätze der Mieter von dem angrenzenden Grundstück trennte. Dieses Rasenstück wurde lediglich 2 mal im Jahr gemäht, und das vom Sohn des Vermieters, der wiederrum in der hauseigenen Bäckerei des Vermieters angstellt ist. Als Nachweis wurde mir jedoch kein Beleg für die anfallenden Kosten zugeschickt, sondern ausschließlich eine Aufstellung des Vermieters wie er seinen Sohn für die angebliche Gartenarbeit entlohnt hat. Diese Aufstellung wurde formlos auf einem Blatt Papier aufgeschrieben - also im Grunde eine Liste, die nicht als Beleg anzusehen ist (jeder könnte solch eine Liste schreiben). Ich möchte jetzt aber gern einen Nachweis, dass dieses Geld wirklich geflossen ist und die Kosten für die Mieter entstanden sind.

Das gleiche gilt für die Abrechnung der Treppenhausreinigung. Diese führte eine Frau durch, die nicht zur Familie gehörte und gesondert entlohnt wurde. Als Nachweis wurde mir hier, auf dem selben Blatt Papier wie die Abrechnung der Gartenpflege, eine ebenso einfache und nicht nachweiswürdige Auflistung der Kosten zugestellt.

Ich möchte jetzt einen "amtlichen" Nachweis bekommen, dass die Kosten in der Höhe angefallen sind. Ist das möglich? ...

... und, falls der Vermieter mir Nachweise schickt, kann man irgendwie nachvollziehen, dass der Geldfluss stattgefunden hat?
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:48    Titel: Re: Wucher bei Nebenkosten? Antworten mit Zitat

Ich mag mich irren, aber wenn sie die Abrechnung erst vor kurzem erhalten haben müssten sie aufgrund von Fristen nichts mehr zahlen da sich ihr Vermieter zuviel Zeit gelassen hat


Ansonsten verlangen sie eine genaue Aufschlüsslung wer was wann verdient hat, und geben sie den Zettel dann ans Finanzamt weiter (stinkt arg nach Schwarzarbeit)
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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steve2207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

dass mit dem "vor kurzem" war nur so eine redewendung - die abrechnung kam innerhalb der frist.

ich zweifel nur daran, dass ich berechtigt bin eine genaue lohnabrechnung mit aufschlüsselung der kosten zu erhalten... Was ist mit der Privatsphäre der Arbeitnehmer? Denn lt. Auflistung wurden beide "Angestellten" entlohnt ... d.h. steuern, versicherung usw. wurden angeblich bezahlt(?)
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Einen "amtlichen" Nachweis werden Sie sicher nicht bekommen, da hier kein Amt was mit Ihrer Abrechnung zu tun hat.
Machen Sie den Vermieter darauf aufmerksam, daß Sie keine Auflistung über die entstandenen Kosten sondern die entsprechenden Belegkopien (gegen Kostenübernahme) erhalten möchten.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Kostenaufstellung muss ersichtlich sein, wieviel an Löhnen gezahlt wurde und was als Sozialversicherungs- bzw. Steuerverbindlichkeit abgeführt wurde bzw. ab dem 01.04.03 als Pauschalversicherung- bzw. steuer an die Bundesknappschaft. Sollten nur die reinen Lohnkosten von Ihrem Vermieter aufgelistet worden sein, reicht ein Hinweis an die Bundesversicherung für Angestellte völlig aus, um eine Betriebsprüfung in Gang zu setzen.

Schließlich sind Lohnnebenkosten ja auch umlegbar. Warum sollte ein Vermieter darauf verzichten? Doch wohl nur dann, wenn er seine Angestellten nicht ordentlich angemeldet hat.
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