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Verfasst am: 28.06.05, 13:17 Titel: Gläubigerfristen nach Mahnbescheid
Hallo, nachdem ich schon einige Zeit im Netz gesucht habe, stelle ich meine Frage mal hier ins forum:
Ich habe vor einiger Zeit für eine Firma eine Dienstleistung erbracht, die nicht bezahlt wurde.
Um der Verjährung vorzubeugen habe ich Ende letzten Jahres einen Mahnbescheid erstellt. Auf diesen wurde Widerspruch eingelegt. Da ich nicht das Geld für ein Klageverfahren hatte habe ich die Sache erstmal zur Seite gelegt. Jetzt meine Frage: Gibt es eine Frist, in der ich das Klageverfahren einleiten muss ???
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