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Herr Mustermann hat ein Vollkasko-versichertes (Teilkasko mit inbegriffen) Kfz. Lt. Versicherungsgesellschaft sind Marderschäden (Kabel, Schläuche etc.), nicht aber deren "Folgeschäden" gedeckt.
In diesem Fall hat ein Marder das Kabel zum sogenannten Haldex (Steuergerät für Allradantrieb) durchgebissen. Da dieses Kabel an dem Steuergerät fest montiert bzw. verlötet ist, bietet der Original-Hersteller das Kabel nur in Verbindung mit dem Steuergerät selbst als einzelnes Ersatzteil an. Um den Versicherungsbedingungen (nur Originalteile verwenden ...) also gerecht zu werden, hat Herr Mustermann der Werkstatt den Original-Ersatzteil-Austausch in Auftrag gegeben.
Nun möchte die Versicherung die Schadensrechnung nicht begleichen, mit der Begründung, daß eben zwar Marderschäden, nicht aber deren "Folgeschäden" gedeckt sind. Da jedoch der Originalhersteller Kabel und Haldex nur in Verbindung als "Einzelteil" definiert und auch nicht getrennt anbietet, handelt es sich hier eben um den eigentlichen Marderbiss-Schaden und nicht um einen "Folgeschaden".
Wie ist hier die Rechtslage und wie soll Herr Mustermann verfahren?
In den Versicherungsunterlagen steht geschrieben, daß bei Marderbissen "Kabel, Schläuche und Leitungen", jedoch keine weiterführenden sowie Folgeschäden übernommen werden.
Des weiteren sei hinzuzufügen, daß das betroffene Kabel sowohl Vierradantrieb, ESP alsauch ABS bedient und somit ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist.
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