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Gegenvergleichsvorschlag - Gebühr ?

 
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Moremagic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:53    Titel: Gegenvergleichsvorschlag - Gebühr ? Antworten mit Zitat

Hallo, was soll denn bitte eine Gegenvergleichsvorschlag Gebühr sein Mit den Augen rollen ? Also was sie bedeutet, ist mir schon klar ... aber kann diese auch rechtlich geltend gemacht werden oder kann man sie einfach ablehnen ?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Rein rechtlich kann man jeden Vergleichsvorschlag ablehnen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Moremagic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das man den Vergleich ablehnen kann ist klar, aber was rechtfertigt diese "komische" Gebühr ? Kann man sich gegen diese Gebühr wehren ? Ich habe noch nie was von einer "Gegenvergleichsvorschlag-Gebühr" gehört. Und die fällt nicht gerade zimperlich aus
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