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Wenn die Wohnung bzgl. fast allen Belangen nicht (mehr) zu den Ansprüchen des Mieters A passt, sollte der Mieter A ausziehen. Falls sich kein anderer Mieter findet, wird der Vermieter die Wohnung in Schuss bringen.
und dann kann A wieder einziehen, falls er bis dahin noch nichts gefunden hat *grins*
Leider ist unser Wohnungsmarkt ziemlich besch... in unserer Stadt. Und meistens kaum mehr für mich bezahlbar, da es zentral gelegen sein sollte (hab kein Pkw). Ergo muß ich wohl noch eine Weile mit dieser Wohnung auskommen und die Sache so nehmen wie sie ist - oder Mieterhöhung in Kauf nehmen.
Noch ne andere Frage: Wenn A zu VM sagt, A wäre mit Mieterhöhung einverstanden wenn VM komplett neu renoviert und VM ist auch damit einverstanden und muß ein Darlehen auf der Bank nehmen, was gibt es denn für Vorteile (auch Steuerrechtlich) bei VM? Wie könnte ich ihm sowas evtl. schmackhaft machen? Die Mieterhöhung wäre bei meiner geringen Kaltmiete kein Beitrag zur Tilgung - aber immerhin etwas. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Die Zinsen des Darlehns kann der VM bei der Steuer geltend machen. Allerdings muss er auch die Miete als Einnahmen versteuern. Und wenn die Miete steigt muss er auch mehr versteuern.
Und ob ein VM etwas freiwillig saniert bzw. modernisiert wozu er vielleicht nicht verpflichtet ist, hängt natürlich davon auch ab, wie der VM bisher mit dem Mieter konnte bzw. wie fordernd der Mieter dem VM gegenüber getreten ist.
Wenn es aber ein Mieter als Entgegenkommen gegenüber dem VM bezeichnet, daß der Mieter eine Verstopfung des Waschbeckens behoben hat, würde ich mir als VM sowas dreimal überlegen.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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