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Verfasst am: 28.06.05, 15:58 Titel: Indiskretion des Gerichtsvollziehers vereitelte Mietvertrag!
Hallo und guten Tag,
Ich hätte bitte gerne eine Information!
Folgender Fall ist eingetreten:
Eine ältere Dame (Rentnerin) muß umziehen und hatte auch schon eine neue Wohnung gefunden! Der zuständige Hausmeister (er trifft sozusagen eine Vorauswahl) hat ihr versichert, dass sie die Wohnung bekommt. Er schickte sogar sämtliche Bewerber, die noch warteten weg!
Als nun der Tag kam, an dem sie sich mit dem Hausverwalter, zwecks Vertragsunterzeichnung, treffen wollte, gab es in dem Haus, vor ihrem Termin, eine Wohnungsräumung durch einen Gerichtsvollzieher! Die ältere Dame ist dem Gerichtsvollzieher bekannt. Während der Räumung ist es zu einem Dialog zwischen dem Hausmeister und dem Hausverwalter bzgl. der nächsten Termine gekommen, wo der Name der älteren Dame fiel! Das hat ihr der Hausmeister selbst erklärt. Als nun der Gerichtsvollzieher diesen Namen hörte, hat er sinngemäß (lt. dem Hausmeister) folgende Bemerkung gemacht: Ach die Frau ..., von der komme ich gerade ....! Mehr sagte der Hausmeister nicht! Daraufhin kam es zu keinem Mietvertrag mehr. Die ältere Dame hat momentan keine Wohnung u. wohnt bei ihrer Tochter. Die Möbel mußten eingelagert werden.
Das ist aber noch nicht alles: Nun geht das Gerücht um, die ältere Dame wurde auch zwangs geräumt! In umittelbarer Nachbarschaft dieses Hauses gibt es nämlich ein Cafe u. eine Versicherungsagentur. Der Chef der Versicherungsagentur ist mit dem Schwiegersohn der älteren Dame (der ein Restaurant betreibt) befreundet. Der fragte ihn nun, ob es sich bei der älteren Dame um die Mutter seiner Frau handelt. Dieses Gerücht kann er eigenlich nur in dem Cafe nebenann gehört haben. Es war nämlich Mittagszeit, und da geht dieser Gerichtsvollzieher auch ganz gerne mal in eine Cafe o. ä.! Das ist bekannt!
Mittlerweile geht das Gerücht sogar auf dem Stadtteilwochenmarkt um!!!
Die ältere Dame ist mit den Nerven völlig fertig, und traut sich kaum noch aus dem Hause!
Jetzt zu meiner Frage: Gibt es Möglichkeiten gegen diesen Gerichtsvollzieher vorzugehen? Wenn ja welche wären das?
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