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Fahrerflucht, Wertfrage meines Autos

 
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eric84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:53    Titel: Fahrerflucht, Wertfrage meines Autos Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hab folgende Frage. Mir ist ein Auto gegen mein geparktes Auto gefahren und hat eine ziemlich große Delle an der Fahrertür hinterlassen. Nach Holen der Polizei konnte der Unfallgegner in der Nachbarschaft ausfindig gemacht werden. Jedoch sagte uns die Polizei dass sie nicht für die Schadensregulierung zuständig, sondern wir das zivilrechtlich lösen müssen. Denn die Unfallgegnerin hatte auf mehrere vereinbarte Termine nicht die Tür geöffnet. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wir überlegen uns ob ein Verfahren notwendig auf Grund der Schadenshöhe. Der Schaden beträgt ca. 800 Euro. Jedoch hab ich die Ungewissheit ob ich überhaupt Anspruch auf einen bestimmten Betrag habe. Denn ich hatte damals einen Hagelschaden und von der Versicherung 3000 Euro bekommen, habe dies jedoch nicht reparieren lassen. Da der Zeitwert meines Autos (Honda Civic Baujahr: 1997) schon vor dem Hagelschaden nur knapp über 3000 Euro lag, vermute ich dass jetzt der Zeitwert unter 3000 Euro liegt. Da ich jedoch damals 3000 Euro bekommen habe und diesen Schaden immernoch habe, ist mein Auto dann nur noch 0 Euro wert. Oder wird das nicht so strikt gerechnet? Denn schließlich ist es technisch noch in einem Top-Zustand, was sogar der TÜV sagte, und hat nur diese angesprochenen Karosserieschäden. Und dann wäre es schon heftig zu sagen, das Auto ist nix mehr wert, also hab ich auch kein Anspruch auf Geld für diesen neuen Schaden. Ich hoffe sehr dass dies nicht so ist, und mir einer weiterhelfen kann. Wäre sehr sehr dankbar!
Gruß
Eric
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

sie werden sicher das kennzeichen des verursachenden pka haben?

dann wenden sie sich an den zentralruf der kfz-versicherer in hamburg (telefon über auskunft/telfeonbuch oder internet), schildern den fall, die zuständige versicherung wird sich dann bei ihnen melden und den schaden nach der "sach- und rehctslage" mit ihnen regulieren.
sie werden sicherlich nicht den vollen reparaturpreis erhalten, wenn am kotflügel schon vorschäden waren, aber ggf. einen teil...je nachdem wie schwer die vorschäden zu bewerten sind. das lässt sich aber über ein internetforum nicht sagen...
_________________
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