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Verfasst am: 29.06.05, 07:36 Titel: Anwalt wechseln bei ratenfreier PKH
Hallo FDR,
weiss jemand, ob man sich bei bewilligter ratenfreier PKH eine neue Anwältin nehmen darf, wenn man mit der Leistung der momentanen sehr unzufrieden ist ??
Ist hierzu die Einwilligung des zuständigen Gerichts erforderlich oder kann man einfach formlos wechseln ?
Gibt es vielleicht sonstige Dinge, die man hierzu beachten muss bzw. sollte ?
weiss jemand, ob man sich bei bewilligter ratenfreier PKH eine neue Anwältin nehmen darf, wenn man mit der Leistung der momentanen sehr unzufrieden ist ??
Ist hierzu die Einwilligung des zuständigen Gerichts erforderlich oder kann man einfach formlos wechseln ?
Sie können die Beiordnung eines anderen RA beim Gericht beantragen. Sie müssen die Gründe hierfür darlegen. Ob Ihre "Unzufriedenheit" ein ausreichender Grund ist, wird dann das Gericht beurteilen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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