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Klimaanlage für ETW - was muß vorher geklärt werden?

 
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Dollo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 17:11    Titel: Klimaanlage für ETW - was muß vorher geklärt werden? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich bin Neuling hier und mir nicht sicher, ob der Beitrag hier herein paßt, versuche es aber trotzdem hier.

Wenn ein Eigentümer eine Split-Klimaanlage (Außenteil auf dem Balkon) in seine selbst genutzte ETW einbauen will, was muß er vorher abklären? Wen muß er um Erlaubnis fragen? Nicht daß sich nach dem Einbau herausstellt, daß das Gerät zu laut oder überhaupt unzulässig ist oder gegen ein Gesetz verstößt...

Hat jemand eine Idee?


Danke in voraus.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine WEG handelt und er muss die Rohre/Leitungen durch eine Ausswand führen dann muss die Eigentümergemeinschaft dem zustimmen weil die Aussenwände Gemeinschaftseigentum sind.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke das gilt schon deshalb, weil außen etwas von der Klimaanlage zu sehen sein wird.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Dollo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mal angenommen, man würde es nur sehen, wenn man sich anstrengt, denn die Anlage läge unterhalb der Balkonbrüstung und hinten an der Wand. Wäre das OK?
Wichtig wäre auch die Geräuschfrage. Gibts da Richtlinien? Wieviel db sind OK?

Eine Leitung müßte natürlich durch die Wand, könnte aber unterhalb der Dachrinne durchgeführt werden, weil Dachwohnung. Somit könnte kein Regenwasser dort eindringen.


Gruß, Ralf
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das gehört ins Immobilienrecht. Ob man die Anlage sieht oder hört ist eigentlich unerheblich. Die Aussenwand des Gebäudes gehört zum Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich.

Da kommt der Geräuschpegel dann doch ins Spiel. Wenn mehr als ein leises Flüstern zu hören sein sollte, stimmt bestimmt einer dagegen. Ich würde nicht allzuviel Energie auf dieses Projekt verschwenden.
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