Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
BjöRRn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 38
|
Verfasst am: 27.06.05, 06:36 Titel: Frist:Kündigung eines frisch abgeschlossenen Mietvertrags? |
|
|
Tach..
Eine Freundin hat zusammen mit Ihrem Freund eine Wohnung ab dem 1.8.2005 gemietet.
Die Besichtigung der Wohnung war am 7.6.2005, der Vertrag wurde von beiden am 10.6.2005 unterschrieben. Durch mir schleierhafte Umstände, haben sich die beiden aber irgendwie in die Köppe gekriegt und nu ist´s nix mehr mit gemeinsamer Wohnung.
Sie hat den Mietvertrag per Einschreiben am 15.06.2005 gekündigt. Die Bestätigung des Eingangs kam am 17.6.
Die Kündigungsdaten von IHM sind mir nicht bekannt. Tatsache ist jedoch, daß er auch gekündigt hat.
Dummerweise fordert der Vermieter nun eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten.
Meine Frage :
Gibt es eine Kündigungsfrist, die auch einen Mietvertrag wieder nichtig werden läßt?
Ist eine Entschädigung von 3 Monatsmieten rechtens?
Vielen Dank |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 27.06.05, 06:54 Titel: |
|
|
Grundsätzlich gilt es können nur beide Mieter zusammen kündigen. Eine einzelne Kündigung ist nicht möglich. Es gäbe nur die Möglichkeit einer Einvernehmlichen Lösung, der müssen alle Vertragspartner zustimmen.
Wenn der Freund also nicht auch mit gekündigt hat, dann ist die Kündigung wertlos und die Freundin muss weiterhin Miete mitbezahlen bis eine gemeinsame Kündigung erfolgte und der Vertrag endet.
Vielleicht wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart und der VM verlangt nun für die Aufhebung des Mietvertrages 3 Mieten. Es steht dem Mieter dann frei auf dieses Angebot einzugehen oder weiter die Miete bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu bezahlen. |
|
Nach oben |
|
 |
BjöRRn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 38
|
Verfasst am: 27.06.05, 07:34 Titel: |
|
|
Danke für die Antwort.
Der Mietvertrag wurde durch beide gekündigt. Nur unabhängig von einander.
Beide haben jeweils eine Kündigung per Einschreiben abgeschickt. Die Kündigung ist also rechtens.
Es jetzt noch um die Forderung der 3 Monatsmieten.
Soweit ich weiß, wurde keine Mindestmitdauer vereinbart.
Edit : Es wurde definitiv keine Mindestmietdauer vereinbart!
Ist also eine Forderung von 3 Monatsmieten rechtens? |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 27.06.05, 07:38 Titel: |
|
|
Hmm.. keine Mindestlaufzeit, dann dürfte der VM auch keine 3 Monatsmieten Ersatz verlangen. Er bekommt ja eh noch 3 Mieten wegen der Kündigungsfrist aber zusätzlich 3 Monatsmieten zu verlangen dürfte meiner Meinung nach nicht drin sein. |
|
Nach oben |
|
 |
BjöRRn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 38
|
Verfasst am: 27.06.05, 07:45 Titel: |
|
|
Nein. Das war dann wohl ein Mißverständnis
Er verlangt lediglich 3 Monatsmieten! Warum auch immer. Mir ist klar, daß es immer eine Kündigungsfrist gibt und dafür auch Kosten enstehen.
Ich hatte gehofft, den 3 Monatsmieten entgehen zu können, weil der Vertragsbschluß und die Kündigung innerhalb von 7 Tagen erledigt war.
Quasi wie ein Umtausch einer Ware innerhalb einer bestimmten Frist. |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 27.06.05, 08:05 Titel: |
|
|
Nein, sowas gibt es nicht. Bei Mietverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht (ausser im Vertrag vereinbart). Es kann nur mit ordentlich mit gesetzlicher Kündigungfrist gekündigt werden.
Bei den Mietzahlungen sollte nicht vergessen werden das die Nebenkosten auch fällig werden, egal ob man da drin wohnt oder nicht.
Evtl. lässt sich mit dem VM reden so das er den Mietvertrag eher aufhebt wenn sich ein geeigneter Nachmieter findet, zustimmen muss der VM diesen Vorschlag nicht. |
|
Nach oben |
|
 |
BjöRRn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 38
|
Verfasst am: 27.06.05, 08:11 Titel: |
|
|
Vielen Dank.
Das ist zwar kacke.. aber kann man wohl nix machen. Lernen durch Schmerz... |
|
Nach oben |
|
 |
thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
|
Verfasst am: 27.06.05, 12:03 Titel: |
|
|
Der Mietvertrag kann grundsätzlich schon vor Übergabe gekündigt werden.
In Eurem Fall läuft die Kündigungsfrist bis zum 30.9.
Der VM kann daher nur für die Monate August und September Miete fordern. |
|
Nach oben |
|
 |
BjöRRn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 38
|
Verfasst am: 29.06.05, 09:07 Titel: |
|
|
thdoerfler hat folgendes geschrieben:: | Der Mietvertrag kann grundsätzlich schon vor Übergabe gekündigt werden.
In Eurem Fall läuft die Kündigungsfrist bis zum 30.9.
Der VM kann daher nur für die Monate August und September Miete fordern. |
Könnten Sie bitte den Entsprechenden Paragraphen nennen? Oder wie, man sich am besten darauf berufen kann?
Nochmals vielen Dank |
|
Nach oben |
|
 |
|