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Unfallgutachten bei Finanzierung?

 
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A.Goebel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 09:13    Titel: Unfallgutachten bei Finanzierung? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Vor knapp zwei Wochen habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft (BJ '00).
Ich hatte den Wagen keine drei Tage gefahren, als mir auf einem Parkplatz jemand in die Seite gedonnert war.

Nunja klarer Fall, die Schuldfrage lag nicht bei mir der andere sah alles ein und wir füllten die nötigen Formulare aus und bestätigten beide den Unfall bei der Versicherung des Verursachers.

Da mein Wagen ziehmlich ramponiert war, beauftragte ich einen Gutachter zur feststellung der Schadenshöhe, Ergebniss, knapp über 2.500€.
Das Gutachten wurde eingeschickt und es fehlte nur noch das Freigabeschreiben meiner Finanzierungsbank (Renault-Bank).

und jetzt kommt der Knackpunkt... die Bank gibt nur eine Freigabe für eine Werkstatt Reparaturrechnung raus.
D.h. ich bleibe auf dem Gutachten sitzen oder auch nicht?

Habe ich keine Chance auf Gutachterebene abzurechnen weil ich den Wagen finanziert habe?

Bin dankbar für jede Hilfe.

Liebe Grüsse,
Andreas
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

vermutlich sicherungsabtretung?

die bank wird i.d.r nur einer fachmännischen reparatur zustimmen, und selbst bei (theoretischer) abrechnung nach gutachten wird sich die bank das geld von der versicherung auszahlen lassen, um damit die finanzierung (zum teil) zu tilgen...sie müssen dann entsprechend weniger raten zahlen...
letztendlich müssen sie die sache mit der bank absprechen, aber in aller regel werden sie kein geld sehen.

sie können die kosten für das gutachten bei der gegenerischen versicherung zurückfordern. darüberhinaus können sie noch nutzungsausfall und kostenpauschale (20-30 €) verlangen...
_________________
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A.Goebel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 10:04    Titel: Unfallgutachten bei Finanzierung? Antworten mit Zitat

Hätte ich die möglichkeit den Wagen abzulösen und dann auf das Gutachten
zu bestehen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 10:31    Titel: Re: Unfallgutachten bei Finanzierung? Antworten mit Zitat

A.Goebel hat folgendes geschrieben::
Hätte ich die möglichkeit den Wagen abzulösen und dann auf das Gutachten
zu bestehen?

Wenn Sondertilgung im Kreditvertrag als möglich vereinbart wurde, dann können Sie den Wagen vor Reparatur ablösen und alles weitere selbst entscheiden.
Solange der Kredit für das Fahrzeug nicht getilgt ist, dient das Fahrzeug als Sicherheit. Deshalb hat die Bank ein Interesse an einer fachgerechten Reparatur durch eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers.
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A.Goebel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Leider habe ich in meinem Eifer den Wagen noch am gleichen Tag wie der
Gutachter vor Ort war den Wagen reparieren lassen (natürlich in einer Fachwerkstatt, was für die Renault-Bank auch in Ordnung gehen würde).

Also habe ich jetzt ein Gutachten was mir nichts nützt weil der Wagen noch der Bank gehört und einen reparierten Wagen.

Das Gutachten ist natürlich höher ausgefallen(Wertverlust, Nutzungsausfall)

Bleibt mir also nur der Weg die Werkstattrechnung einzureichen.

Danke für die Antworten Smilie
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A.Goebel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ging aus wie folgt:

Meine Bank hat vorgeschlagen das ich den Gutachter beauftrage die Reparatur des Wagens festzustellen und dieses schreiben an sie schicken lassen.

Nach Eingang der Bestätigung stellte die Bank eine Freigabe zur Regulierung des Schadens auf Gutachterbasis aus und schickte es an die Versicherung des Verursachers.

Geld landete auf meinem Konto!
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