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passantin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 14:52    Titel: vom Gleitschirm aus Antworten mit Zitat

Hallo!
Wie ist das, wenn man mit einem Motorgleitschirm z.B.: in einem Neubaugebiet die einzelnen Häuser/ Grundstücke fotografiert?
Darf man das ? Diese Bilder werden nachträglich den Hausbesitzern zu Kauf angeboten. Nichtgekaufte Bilder werden gelöscht. Darf man diese Bilder für eine Kurze Zeit auf einer Homepage zum anschauen bereitstellen?

Grüße

Passantin
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Luftaufnahmen sind grundsätzlich zulässig und genehmigungsfrei, solange sie keine sicherheitsrelvanten Gebäude etc. abbilden.

Was das Anbieten der (unaufgeforderten) Bilder an der Wohnungstür (=Haustürgeschäft) betrifft, so würde ich diese Frage hier in einem der wirtschaftlichen Foren stellen.

Ebenfalls das Einstellen der Bilder, wenn auch nur kuzzeitig, fällt nach meiner Meinung in Urheberrecht bzw. Recht am eigenen Bild. Hier ist auch Vorsicht angesagt.
Diese Frage im Bereich Internetrecht nochmals stellen!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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passantin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 11:47    Titel: Danke für die Antwort! Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

wollte mich nur kurz für die Antwort bedanken!

Viele Grüße

passantin
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ATCler hat folgendes geschrieben::
Ebenfalls das Einstellen der Bilder, wenn auch nur kuzzeitig, fällt nach meiner Meinung in Urheberrecht bzw. Recht am eigenen Bild. Hier ist auch Vorsicht angesagt.


Solange man keine Gesichter erkennen kann, ist eine Veröffentlich absolut unproblematisch. Auch wenn man eine Menschenmenge fotografiert, sodass viele Gesichter erkennbar sind, ist das kein Problem.

Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung benötigt man, wenn man eine oder wenige Personen fotografiert.

Übrigens: Das Fotografieren ist grundsätzlich nicht verboten, zumindest nicht in der Öffentlichkeit. Nur das Veröffentlichen ist eingeschränkt.

Gruß, Andreas
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4sevener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

darf man Fragen wo die Bilder geschossen werden?

Also in welcher Gegend?


Hat das alles so geklappt?

Danke
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