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Verfasst am: 29.06.05, 13:02 Titel: betrug des vermieters???
Hallo
habe heute eine Abrechnung für den Zeitraum 01.07.2003- 30.06.2004 bekommen.
Nutzungszeitraum laut abrechnung 01.07. 03- 15.10.03
folgendes...
ich bin am 25.08.03 dort ausgezogen... (telefonisch angefragt und bestätigt durch stadtwerke) und am 01.09.03 ist laut meiner ehemaligen nachbarin die sich alles genau aufschreibt der nächste mieter rein...
die stadtwerke haben aber die anmeldung des nachmieters erst ab dem 13.10.03
das sieht mir jetzt irgendwie nach betrugsversuch aus...
die letzte abrechnung die ich letztes jahr am 25.06.04 bekommen hatte war schon falsch und habe bis data keine korrigierte bekommen...
Na Sie müssen doch am besten wissen wann Ihr Vertrag geendet hat. Dementsprechend kann auch nur die Nutzung bis zum Vertragsende sein. Es sei den ein Nachmieter zieht eher ein.
Dementsprechend Einsicht in die Unterlagen fordern oder Kopien verlangen (pro Kopie ca. 25 bis 50 Cent vom Mieter zu zahlen). Dann sieht man ja was stimmt und was nicht. Dann korrigierte Abrechnung verlangen.
Verfasst am: 29.06.05, 13:10 Titel: Re: betrug des vermieters???
matze1711 hat folgendes geschrieben::
wie soll ich mich jetzt verhalten???
Abrechnung gegenüber dem Vermieter mit den vorgenannten Gründen reklamieren und die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten oder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zahlen.
und was ist mit der abrechnung aus dem vorjahr???
da habe ich immer noch keine korigierte abrechnung bekommen...
und auch mit der bitte um einsicht der unterlagen, mit gleichzeitigen einverständniss das ich die kosten gerne trage, habe ich ein jahr lang keine antwort bekommen...
meine die abrechnung aus 2002 - 2003
werde ihm schreiben das ich eine korrigierte abrechnung haben möchte...
dann wird sich das eh wieder im sand verlaufen... er antwortet ja eh nicht...
selbst mit einschreiben - rückschein...
würde ihn amliebsten mal fragen ob er er hier wen berügen will und doppelt kassieren will
Dann müssen Sie aber damit rechnen eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede zu bekommen wenn Sie Ihre Anschuldigungen nicht beweisen können.
Fordern Sie nur die Einsicht, wenn er sich dann nimmer rührt ist es sein Problem.
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