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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15.06.05, 10:59 Titel: Schaden an Autoscheibe |
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Hallo
wer kann mir helfen, oder nen Hinweis auf zum Bsp. Gerichtsurteil oder so was geben?
Folgender kurzer Sachverhalt:
Transporter stand auf Parkplatz, Kinder spielten, Stein flog auf Scheibe, Scheibe kaputt, Mutter des Kindes Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, diese sagt nun, wir zahlen nicht, da man ein Kind nicht rund um die Uhr bewachen kann.Was kann man nun tun.
Danke |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 15.06.05, 11:28 Titel: |
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Wie alt war das Kind?
Wenn es unter 7 Jahre alt war, sieht es in der Tat schlecht für Sie aus, wenn der Mutter keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.06.05, 11:59 Titel: |
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Hallo Rallye,
es könnte auch helfen, den Schaden der Teilkaskoversicherung zu melden. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.06.05, 12:46 Titel: |
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Das Kind ist grob geschätzt 5 ca.
Damit also unter 7 Jahren auf jeden Fall.
Ja nur da greift ja dann wieder die Selbstbeteiligung. Leider.
aber danke trotzdem für die Hilfe. sorry auch für so späte Reaktion, war aber die ganze Zeit nicht hier.
Vielleicht fällt ja noch jemandem was ein.  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.06.05, 12:52 Titel: |
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| Rallye hat folgendes geschrieben:: | Das Kind ist grob geschätzt 5 ca.
Damit also unter 7 Jahren auf jeden Fall. |
Damit ist das Kind nicht deliktfähig und damit selbst auch nicht haftbar zu machen.
Eine Haftung der Eltern ("Eltern haften für Ihre Kinder") ist nur dann gegeben, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Auch das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.
| Rallye hat folgendes geschrieben:: | Ja nur da greift ja dann wieder die Selbstbeteiligung. Leider.
aber danke trotzdem für die Hilfe. sorry auch für so späte Reaktion, war aber die ganze Zeit nicht hier.
Vielleicht fällt ja noch jemandem was ein.  |
Bleibt in diesem Fall dem Geschädigten also leider nur übrig, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen oder über eine eigene Sachversicherung (zum Beispiel Teilkasko) abzuwickeln. |
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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.06.05, 13:48 Titel: |
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und warum ist eigentlich ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktfähig?
und ehrlich gesagt frage ich mich da, warum schliesst mann eine Haftpflichtversicherung ab?  |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 29.06.05, 14:14 Titel: |
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| Rallye hat folgendes geschrieben:: | und warum ist eigentlich ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktfähig?
und ehrlich gesagt frage ich mich da, warum schliesst mann eine Haftpflichtversicherung ab?  |
1. Weil das im BGB steht
2. Es kann ja sein das man doch mal die Aufsichtspflicht verletzt hat
5 jähriges Kind alleine draussen bei den Autos spielen zu lassen gehört meiner Ansicht dazu! _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 30.06.05, 13:12 Titel: |
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hallo yasha
du meinst also es wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht?
Gruß Dani |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.06.05, 17:01 Titel: |
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kann man so pasuchal nicht sagen...
nach der rechtsprechung ist man nicht verpflichtet, sein kind ständig an der hand zu führen. man kann ein kind ruhig mal ein "paar minuten" ausser acht lassen, ohen das man die aufsichtspflicht verletzt...
wo eine aufsichtspflichtsverletzung anfängt, kommt immer auf dein konkreten einzelfall an... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 01.07.05, 08:06 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | kann man so pasuchal nicht sagen...
nach der rechtsprechung ist man nicht verpflichtet, sein kind ständig an der hand zu führen. man kann ein kind ruhig mal ein "paar minuten" ausser acht lassen, ohen das man die aufsichtspflicht verletzt...
wo eine aufsichtspflichtsverletzung anfängt, kommt immer auf dein konkreten einzelfall an... |
Und ich denke wenn man ein 5 jähriges Kind in einem unsicheren Umfeld (Strasse+Autos) eventuell sogar eine Stadt alleine nach draussen lässt es definitiv ein Ort ist wo man es eben nicht ausser acht lassen darf! Und schon gar nicht auf einem Parkplatz....was anderes wäre es wenn die Mutter nicht aufpasst kurz wenn das Kind auf einem Spielplatz wäre....
Vor allem wenn das Kind alleine draussen spielt sind das ein paar lange Minuten!!!!
Insofern sollte man wirklich prüfen ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 01.07.05, 08:32 Titel: |
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| und wie kann man das prüfen ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt? |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 01.07.05, 08:41 Titel: |
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Durch eine Betrachtung der Umstände:
- War die Mutter / Aufsichtsperson anwesend
falls ja hat sie was gegen die Steinwürfe ihres Kindes unternommen (sofern mehr als ein Stein)
- wo war es ?
==> ist es ein gefährlicher Ort wo ein 5 jähriges Kind nichts zu suchen hat alleine (Parkplatz-Strasse-Stadt usw)
Durch solche Sachen kann man am besten rausfinden ob eine Aufsichtspflicht Verletzung vorliegt, insofern den Fall ganz genau schildern _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Rallye FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 01.07.05, 09:28 Titel: |
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danke erstmal zwischendurch für die Hilfe.
Es handels sich um einen Plusparkplatz welcher auf der Rückseite unseres Hofes ist.getrennt durch einen Holzzaun, welcher allerding (sind die großen ich sage mal Zaunplatten) nicht vom Balkon der Erdgeschoßwohnung wo die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt des GEschehens war, einsehbar ist. So wie mir berichtet wurde, ging das Kind nach dem Steinwurf zur Mutter und hat es ihr gesagt. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 05.07.05, 23:44 Titel: |
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Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die Versicherer sind.
Mein Junior hat an einem Ort, an dem er Spielen durfte, nämlich im Wohnzimmer bei Bekannten, ein Matchbox-Auto gegen die Vitrine geschmissen, und dadurch die Scheibe zerstört. Trotz dem, dass wir direkt daneber sassen, also die Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, hat unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Er war damals 2,5 Jahre alt.
Das die Kinder auf einem Parkplatz spielen, wo nicht nur von vorne herein die Gefahr besteht, dass sie fremdes Eigentum beschädigen, sondern vorallem auch akute Verletzungsgefahr besteht, ist doch wirklich verantwortungslos.
Wenn das keine Verletzung der Aufsichtpflicht ist, empfehle ich das Auto in Zukunft im Steinbruch zu Parken. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 06.07.05, 09:09 Titel: |
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| jmiernik hat folgendes geschrieben:: | Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die Versicherer sind.
Mein Junior hat an einem Ort, an dem er Spielen durfte, nämlich im Wohnzimmer bei Bekannten, ein Matchbox-Auto gegen die Vitrine geschmissen, und dadurch die Scheibe zerstört. Trotz dem, dass wir direkt daneber sassen, also die Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, hat unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Er war damals 2,5 Jahre alt. |
Es gibt einige Versicherer, die inzwischen einen Höchstbetrag für derartige Fälle in ihre Bedingungen mit aufgenommen haben- also Haftung: nein (weil Kind unter 7 bzw. 10/Aufsichtspflicht nicht verletzt), Versicherungsschutz/Zahlung: ja.
Vielleicht ist das in Ihrem Vertrag drin gewesen? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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