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Daxus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.06.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 29.06.05, 12:11 Titel: Anzeige gegen/von Polizisten |
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Mal ne Frage,
Person A gerät wegen Verdachts auf eine Straftat auf Polizei Revier. Wird da durchsucht und verhört.
nun ist Person A klar unschuldug, bzw ihm kann nichts nach gewiesen werden. Der Frust der Polizei entläd in Form von "blöden Witzen" (angelehnt an einen andere Thread hier).
Nun sagt man zum Beispiel zu diesem Polizisten (so das es genug andere Polizisten hören können) : " Schnauze du Arxxxxxxh!"
Es folgt eine Anzeige wegen Beleidigung. Man gibt die Beleidigung nicht zu und ist ansonsten nicht polizeilich bekannt. Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das man belangt wird. Gibts bei sowas ein Bußgeld ? geht das vor Gericht? wird es meistens fallengelassen?
Was wäre wenn man sich dazu entschließt nicht zu beleidigen, sondern den Polizisten wegen Beleidigung anzuzeigen.? wo macht man sowas? wie hoch sind die Wahrscheinlichkeiten, dass es "funktioniert". |
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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 29.06.05, 12:19 Titel: Re: Anzeige gegen/von Polizisten |
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Daxus hat folgendes geschrieben:: |
Nun sagt man zum Beispiel zu diesem Polizisten (so das es genug andere Polizisten hören können) : " Schnauze du Arxxxxxxh!"
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Schön doof!
Zitat: | Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das man belangt wird. |
Hoch.
Code: | Gibts bei sowas ein Bußgeld ? |
Nein, denn es wäre eine Straftat und keine Ordnunsgwirdrigkeit. Daher könnte es zu einer Geldstrafe kommen.
Zitat: | geht das vor Gericht? |
Gut möglich.
Zitat: | wird es meistens fallengelassen? |
Eher nein, da es im öffentlichen Interesse ist, dass Polizisten nicht beleidigt werden.
Zitat: | Was wäre wenn man sich dazu entschließt nicht zu beleidigen, sondern den Polizisten wegen Beleidigung anzuzeigen.? wo macht man sowas? |
Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Zitat: | wie hoch sind die Wahrscheinlichkeiten, dass es "funktioniert". |
Das kann man nicht sagen. Da kommt es auf den Einzelfall an und auf die Beweisbarkeit.
Gruß
mc |
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Daxus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.06.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 29.06.05, 12:32 Titel: |
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Zitat: |
Zitat:
Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das man belangt wird.
Hoch.
Code:
Gibts bei sowas ein Bußgeld ?
Nein, denn es wäre eine Straftat und keine Ordnunsgwirdrigkeit. Daher könnte es zu einer Geldstrafe kommen.
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Schließt eine Geldstrafe immer eine Gerichtsverhandlung mit ein.?
wenn nun der "Beleidiger" dies wie gesagt abstreitet, aber 5 Polizisten sind sich einig,
kann es dann nicht auch fallengelassen werden, wegen vermeidlicher "Aussage gegen Aussage", weil davon auszugehen ist, das die 4 Zeugen, als dessen Kollegen, immer zu dem beleidigten Polizisten halten würden.
Zitat: |
Polizei oder Staatsanwaltschaft.
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Müßte die Person einfach nur in eine andere Dienststelle maschieren und sagen: "Hallo, ich will mal eure Kunmpels anzeigen." ?
Und wie zeigt man eingentlich jemand beim Staatsanwalt an? rennt man dann zum Gericht oder wo geht sowas? |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 29.06.05, 12:47 Titel: |
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Zitat: |
Nein, denn es wäre eine Straftat und keine Ordnunsgwirdrigkeit. Daher könnte es zu einer Geldstrafe kommen.
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Was wäre mit einer Formulierung in der Art?
"Mein Bruder würde Sie an meiner Stelle für ihr Benehmen vermutlich mit Ar**hl**h betiteln wenn es nicht strafbar wäre." |
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Eder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 29.06.05, 13:12 Titel: |
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na du scheinst ja ganz schön naiv zu sein.
Also, vermutlich wirste wegen Beleidigung angezeigt werden. So, da es sich um eine Straftat nach dem StGB handelt, geht die Akte zum Staatsanwalt beim Gericht.
Der hat nun verschiedene Möglichkeiten.
1. Strafbefehl (keine Verhandlung) du bekommst nen Brief mit ner Geldbuße, die du bezahlst. Dann ists gut. Allerdings erkennst du die Schuld an.
2. Gerichtsverhandlung - Tja, ungemütlich. Da werden dann alle Zeugen geladen und du natürlich auch. Ich hoffe du glaubst nicht ernsthaft, dass der Richter dir glaubt und den 5 !!! Polizisten nicht??!!! Sicher nicht! Selbst wenns 1 Polli gegen 1 Bürger steht, sind die Chancen gleich null. Wenns anders herum wäre, könnt sich die Polizei das Anzeigen sparen.
3. Die Sache wird eingestellt. (hier wohl eher nicht) Du musst dir vorstellen, Polizisten machen ihren Job und müssen sich dann von irgendeinem Hampelmann auch noch dafür beleidigen lassen. Klasse!
Ach ja, du willst die Polizisten anzeigen? Wegen was denn? Weil ein paar Witzchen gemacht wurden? Da verlangt der § der Beleidung schon ein bisschen mehr. Falls du dir was aus den Fingern saugst, bekommste gleich noch ne Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. Falsche Verdächtigung. Dann wirds spannend....
Zuletzt bearbeitet von Eder am 29.06.05, 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 29.06.05, 13:14 Titel: |
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Theoretisch könnte die Justiz in der Sache auch, wenn sie glaubt, dass auch Polizisten beleidigend geworden sind, nach §199 STGB von Strafe absehen. Aber wenn man keinen Polizeizeugen findet, der solche Beleidungen bestätigt sieht es schlecht aus. |
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Daxus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.06.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 29.06.05, 13:37 Titel: |
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Zitat: |
Ach ja, du willst die Polizisten anzeigen? Wegen was denn? Weil ein paar Witzchen gemacht wurden? Da verlangt der § der Beleidung schon ein bisschen mehr. Falls du dir was aus den Fingern saugst, bekommste gleich noch ne Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. Falsche Verdächtigung. Dann wirds spannend....
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Bedeuted das nun, dass ich niemals Polizisten belangen kann, welche in Überzahl sind (was auf einer Wache wohl die Regel ist) wenn die Herren es nicht zufällig aus purer Einsicht zugeben? alles andere wäre dann ja automatisch eine falsche Verdächtigung. |
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Eder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 29.06.05, 13:48 Titel: |
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spiels doch einfach mal anders rum ab.
DU bist der Richter. Da zeigt also einer einen Polizisten an. Und 5 Polizisten sagen aus, das diese Person lügt. Was würdest du tun? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 29.06.05, 13:50 Titel: |
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Falsche Verdächtigung ist es nur, wenn es wider besseres Wissen geschieht.
Das mit den Polizisten ist wohl leider so, wenn man Pech hat.
Der Mythos "Aussage gegen Aussage --> Freispruch" ist nicht totzukriegen. Vor Gericht ist es immer eine Frage der Glaubwürdigkeit und nicht unbedingt der Anzahl. Bei nachvollziehbarer Darstellung kann sich auch einer gegen 500 durchsetzen. Das Problem ist nur, dass Polizisten quasi von Amts wegen glaubwürdiger sind. Theoretisch hat der verantwortungsbewusste Polizist als Staatsdiener gar keine Motivation, einen Bürger zu schädigen, was dazu führt das Anschuldigungen gegen den Polizisten unglaubwürdig und eher erfunden wirken als umgekehrt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Eder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 29.06.05, 13:55 Titel: |
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so siehts aus.
bei der falschen Verdächtigung hab ich ja gesagt, wenn er sich was aus den Fingern saugt. |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 29.06.05, 14:11 Titel: |
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Eder hat folgendes geschrieben:: | so siehts aus.
bei der falschen Verdächtigung hab ich ja gesagt, wenn er sich was aus den Fingern saugt. |
Leider kann wohl die Wahrheit schon genügen, da muß man sich gar nichts aus den Fingern saugen. Wenn die Justiz nach mehreren Zeugenaussagen davon überzeugt ist, dass die Tat vom Beschuldigten nicht begangen wurde, genügt dies für ein entsprechendes Strafverfahren. Ich denke, die einzige sinnvolle Möglichkeit wäre wohl anzugeben, man sei durch Beleidigungen durch Polizeibeamte zu seiner Beleidigung provoziert worden und bedauert das Gesagte. Um das Risiko einer Verfolgung wegen falscher Verdächtigung zu minimieren, müßte man das wohl vor Gericht aussagen, aber für die Glaubwürdigkeit wäre eine solche Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft glaubwürdiger:
StGB § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 29.06.05, 15:57 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Was wäre mit einer Formulierung in der Art?
"Mein Bruder würde Sie an meiner Stelle für ihr Benehmen vermutlich mit Ar**hl**h betiteln wenn es nicht strafbar wäre." |
Bringt nix. Sie können nicht einerseits etwas sagen, daß Sie als Beleidigung verstanden haben wollen (warum sonst sollte man so etwas sagen?), andererseits aber dann argumentieren, es sei gar keine Beleidigung gewesen.
You can't eat the cake and have it.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 29.06.05, 16:28 Titel: |
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Zitat: |
daß Sie als Beleidigung verstanden haben wollen
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gilt hier auf einmal Beweislast Umkehr?
Zitat: |
warum sonst sollte man so etwas sagen
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Fragen Sie doch insbesondere einfach mal ne Frau. Die quatschen auch viel sinnloses daher ohne Ende und ohne das es dafür eines Grundes bedarf.
Im Leben werden viele Dinge gesagt und ausgetauscht ohne das es dafür eines wirklichen Grundes oder tieferen Sinns bedarf. Ist doch auch Ihnen bestimmt nicht wirklich neu. (Oder antworten Sie z.B. auf Fragen die ihnen jemand stellt immer nur mit positiv und negativ? ) |
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Connor0308 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 115 Wohnort: Hemmingen
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Verfasst am: 29.06.05, 17:31 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Die quatschen auch viel sinnloses daher ohne Ende und ohne das es dafür eines Grundes bedarf. |
Dann probier doch auch genau mal das auf der Wache.
"Ach, Herr Kommissar, da bin ich den ganzen Tag unterwegs gewesen und gerate in so eine Kontrolle. Und das gerade mir passiert... Aber egal. Sind Sie eigentlich verheiratet? Ja? Haben Sie denn auch schon Kinder? Ach wirklich? Nein, wie reizend. Die gehen schon zur Schule? Und das bei einem so jugendlichen Vater etc etc...."
Vermutlich wirst Du die damit viel eher zur Weißglut bringen als mit einer auch noch ziemlich einfallslosen Beleidigung... _________________ Gruß,
Philip
Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.
Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten. |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 29.06.05, 18:12 Titel: |
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Und strafbar ist es auch nicht!  |
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