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Termin zur Wohnungsübergabe

 
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gabi1964
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:40    Titel: Termin zur Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Hallo.

Am 01.04.2005 habe ich meine Wohnung fristgerecht zum 30.06.2005 gekündigt.

Von der Hausverwaltung erhielt ich im April 2005 die Bestätigung des Kündigungstermins und eine Aufforderung die Räume in den Zustand zu versetzen, in dem ich sie übernommen habe.

Obwohl ich die Wohnung nur 20 Monate gemietet habe, habe ich in allen Räumen kleine Beschädigungen an der Raufaser beseitigt und frisch gestrichen.

Von der Hausverwaltung habe seit dem o.a. Schreiben NICHTS mehr gehört. Nur ein, anscheinend von der Hausverwaltung beauftragter, Makler rief mich auf meinem Handy im Mai an und wollte innerhalb von 3 Stunden mit einer Interessentin die Wohnung besichtigen. Nachdem ich diesen kurzfristigen Termin ablehnte und um einen neune Termin bat, habe ich auch von dem Makler NICHTS mehr gehört.

Bin ich verpflichtet mich Zwecks Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, oder ist das Aufgabe der Hausverwaltung???

Danke, Gabi
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:42    Titel: Re: Termin zur Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Ist nicht deine Sache da du fristgerecht gekündigt hast...
und wenn die halt nicht anschauen wollen mit nem pot. Nachmieter dann haben sie halt Pech
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich hat der Mieter aus Art.13 GG ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre (BVerfG WM 93 , 377)
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen (AG Braunschweig WM 81 >19) ; (AG Neustadt/Rbge WM 79, 143) ; (AG Burgwedel WM 74, 71)
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. (AG Münster WM 82 , 282) . Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonenden Gebrauch machen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter muss aber die Wohnung pünktlich zurück geben. Darum muss er sich noch kümmern. Gibt er die Wohnung verspätet zurück muss er Schadensersatz bezahlen.
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gabi1964
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:54    Titel: Wer muss sich um Termin zur Wohnungsübergabe kümmern ??? Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Meine Frage ist nur, ob ICH der Hausverwaltung bezüglich eines Termins hinterher telefonieren muss oder ob die Hausverwaltung auf mich zu kommen muss.

Ich habe zwar ein Intersees an einer ordnungsgemäßen Übergabe, NICHT aber an einem Zusammentreffen mit dem Inhaber der Hausverwaltung.

Ansonsten habe ich meine Verpflichtungen mehr als über die Maasen erfüllt (Komplettstreichung der Wohnung nach nur 20 Monaten Mietzeit) und die Wohnung ist am 30.06.2005 übergabefertig.

Danke, Gabi
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter muss die Wohnung pünktlich übergeben, dazu gehört im allgemeinen das man mit dem VM einen Termin ausmacht und an dem die Wohnung übergibt. Wenn dies die Hausverwaltung für den VM übernimmt muss der Mieter mit der Hausverwaltung ein Termin ausmachen und die Wohnung fristgerecht übergeben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Hausverwaltung kein Interesse an einer Wohnungsübergabe hat, machen Sie am besten selbst eine!
Gehen Sie am letzten Tag des Mietverhältnisses am besten mit Zeugen in die Wohnung und fertigen Sie ein handschriftliches Protokoll, das der oder die Zeugen mit unterschreiben.
Halten Sie darin den Allgemeinzustand jedes Raumes, die durchgeführten Schönheitsreparaturen, evtl. Defekte, sowie alle Zählerstände schriftlich fest.
Fertigen Sie möglichst viele Fotos von allen Räumen und Ecken und den Zählerständen von Strom und Wasser an.
Fahren Sie anschliessend, spätestens aber am 01.07., zur Hausverwaltung und lassen Sie sich die Schlüsselübergabe quittieren.
Alle Unterlagen anschliessend gut aufbewahren, mindestens sechs Monate lang.
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