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recht.de :: Thema anzeigen - Welche Kosten im Mahnbescheid geltend machen?
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Welche Kosten im Mahnbescheid geltend machen?

 
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Der Ahnungslose
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 15:05    Titel: Welche Kosten im Mahnbescheid geltend machen? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

A kauft von B eine Sache und ist dabei gutgläubig. Später stellt sich heraus, daß die Sache nicht Eigentum des B war sondern dem C gestohlen wurde. B war anscheinend aber auch gutgläubig. C fordert A zur Herausgabe der Sache auf. A nimmt sich einen Anwalt, da er den Zustand und den Wert der Sache verbessert hat, C aber die Aufwendungen nicht bezahlen möchte. Später kommt es zur Herausgabe der Sache an C. A Möchte jetzt seinen Schaden von B ersetzt haben, da dieser seiner Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an A nicht nachgekommen ist. A möchte den Kaufpreis, die Transportkosten und die Kosten für den Anwalt von B ersetzt haben.
Inwieweit muß B die Kosten für den Anwalt tragen, voll, gar nicht oder nur teilweise?

Vielen Grüße, Der Ahnungslose
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