Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sonderkündigungsrecht in 2 Fam.-Haus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sonderkündigungsrecht in 2 Fam.-Haus

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lara2706
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 11:49    Titel: Sonderkündigungsrecht in 2 Fam.-Haus Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir wohnen in einem 2 Fam.-Haus, unser Vermieter bewohnt davon 1 Partei.
Wie wir jetzt erfahren haben, gibt es ein Sonderkündigungsrecht für solche Fälle... Da ist auch alles lt. BGB richtig so.
Jetzt hat unser Vermieter uns die Wohnung gekündigt ohne Angabe von Gründen (Wir haben ihn mehrfach um warmes Wasser gebeten - im Februar konnten wir 2 Wochen nur selten duschen... außerdem schließen die Dachfenster nicht und wir heizen zum Fenster raus...)
Miete haben wir immer pünktlich gezahlt - wirklich!!!
Der Herr hat uns also zum 31.12.2005 gekündigt, möchte aber, wenn wir früher ausziehen, das wir eine Kündigungsfrist von 12 Wochen einhalten...
Wie sollen wir das bitte tun???
Wir müssen uns eine andere Wohnung im Ort suchen da unsere Tochter dort in die Schule geht, müssen zum 31.12. draußen sein, aber auch was finden, wo wir erst in 3 Monaten einziehen können???
Wir wohnen in einem kleinen Ort und in keiner Stadt...
Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet, aber irgendwie habe ich das Gefühl, das er sich nicht wirklich damit auskennt...

Vielen Dank
Sabine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der 6-monatigen Kündigungsfrist ist völlig richtig.
Wer mit seinem Vermieter in einem 2-Familien-Haus lebt, kann ohne Angabe von Gründen mit einem "Aufschlag" von drei Monaten zur normalen Kündigungsfrist gekündigt werden. Da die normale Kündigungsfrist bei euch wohl drei Monate beträgt, wären das dann sechs Monate (§573a BGB)
Das Mieter bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete zu bezahlen haben (auch wenns schwerfällt), dürfte allgemein bekannt und anerkannt sein.
Wenn euer Vermieter euch eine "Gleit"frist zwischen 3 und 6 Monaten gibt (so habe ich das verstanden), dann ist das in meinen Augen nur ein menschlicher Zug, - denn verpflichtet wäre er dazu nicht.
So blöd das jetzt klingt: Man muss sich vorher überlegen, ob man einen solches Abenteuer eingeht und mit seinem Vermieter in ein Haus zieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 14:58    Titel: Sonderkündigungsrecht. Antworten mit Zitat

Hallo zusamen.
Sabine, frag Deinen Anwalt mal nach dem ´sog." Schikaneverbot".
Damit kann man (falls zutreffend ) gegen die Kündigung Widerspruch einlegen.
Bei uns läuft eine ähnliche Sache, ist aber noch ein wenig krasser.
Gruß, Sterü
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hilft nichts außer freundlich bleiben.
Wenn in der Kündigung auf den entsprechenden § im BGB verwiesen wurde (und nur dann!) und das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat (3 "normale" Wohnungen sind nicht notwendig), hat man praktisch keine Chance, der Kündigung zu entgehen. Der Witz an dem § ist gerade, dass der Vermieter auch vor Gericht keine Gründe für die Kündigung nennen muss - damit ist auch Schikane nicht nachweisbar.
Die 12 Wochen sehe ich lediglich so, dass er auf einer 3-monatigen Kündigungsfrist durch den Mieter besteht (das ist nicht "entgegenkommend").
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die 12 Wochen sehe ich lediglich so, dass er auf einer 3-monatigen Kündigungsfrist durch den Mieter besteht (das ist nicht "entgegenkommend").


So kann man es auch interpretieren.
Ich hatte es so verstanden, dass der Vermieter mit einem Auszug (z.B. in 4 Monaten) auch ohne vorherige Kündigung durch den Mieter einverstanden ist. Sonst verstehe ich die "12 Wochen" nicht- denn drei Kalendermonate sind keine 12 Wochen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Lara2706
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten! Es ist also so, wie es ist. Mein RA sagte mir gestern noch, wir dürfen auf jeden Fall nach dem neuen Mietrecht untervermieten - es wäre also möglich unserem Vermieter zu sagen "Wir haben eine neue Wohnung, ziehen aber früher um als die 12 Wochen und setzen in der Zeit, falls sie auf die Mietzahlung bestehen, 5 Erntehelfer aus Polen in die Wohnung - auf die Art und Weise kommt wenigstens noch etwas Geld für die Miete zusammen!" Meistens würde der Vermieter dann klein beigeben...
Schikanieren tut er uns permanent - vorgestern hat er wieder die Heizung abgestellt (wir haben keinen Zugang zum Heizungsraum) und wir hatten vorgestern und gestern kein warmes Wasser. Ich habe mit einem Wasserkocher meiner Tochter Wasser zum Duschen warmgemacht und sie mit der Gieskanne übergossen... Verrückt
Erst gestern Abend spät hat er geduscht (ich kann es hören) und auf einmal hatten wir warmes Wasser... Wenn wir bei ihm klingeln oder klopfen macht er die Tür nicht auf...
Also, wir suchen jetzt was das Zeug hält und dann nichts wie weg...
Gibt es eine schwarze Liste, auf die man Vermieter setzen lassen kann???
Würde auch den ganzen Schriftverkehr von ihm zur Verfügung stellen...

LG
Sabine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig untervermieten ist eine Möglichkeit. ABER Sie haften weiterhin für die Untermieter gegenüber dem VM, sprich wenn die 5 Erntehelfer auf die Idee kommen die Wohnung bräuchte mal eine neue Raumaufteilung dann sind Sie gegenüber dem VM dafür verantwortlich und dürfen für die Wiederherstellung des Ursprungszustands ordentlich blechen. Oder aber die Untermieter bezahlen keine Miete mehr, die müssen Sie dann auch bezahlen. Sie können dann natürlich von den 5 Erntehelfern versuchen das Geld einzuklagen aber die dürften dann schon lange wieder in Polen sein.
Es gibt noch ein ABER und zwar dieses das der VM sich 3 Monate Zeit lassen kann ob er der Untervermietung zustimmt und Sie müssen dem VM die Untermieter konkret benennen. Es reicht also nicht einfach nur so zu sagen wir wollen untervermieten. Wegen den 3 Monaten Bedenkzeit dürften die 6 Monate Kündigungsfrist dann eh abgelaufen sein und somit scheidet diese Möglichkeit als unpraktikabel aus.
Selbst wenn der VM der Untervermietung nicht zustimmt, worauf ja meistens das Ziel hinausläuft kann nur mit gesetzlicher Frist, also 3 Monate gekündigt werden. Damit dürfte es insgesamt eh wieder 6 Monate werden.

Ich hab jeweils mal vorausgesetzt das Sie in der Zeit von 3 bis 6 Monate nach der Kündigung eine neue Wohnung gefunden haben.

Eine schwarze Liste für VM gibt es meines Wissens nach nicht.

Sie sollten sich das schriftlich geben lassen das wenn Sie eher eine Wohnung finden das der Mietvertrag entsprechend eher endet. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melanie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Sie sollten sich das schriftlich geben lassen das wenn Sie eher eine Wohnung finden das der Mietvertrag entsprechend eher endet. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Warum?
Der Mieter hat eh eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - selbst innerhalb der 6 Monaten Kündigungsfrist durch den VM!
Wenn die Mieter früher eine Wohnung finden können sie ganz regulär mit 3Monatsfrist kündigen.....
Und nix anderes aht der VM mitgeteilt....sollte vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung gefunden werden muß mindestens eine Kündigungsfrist von 12 Wochen bzw. 3 Monate eingehalten werden...
So steht es ja auch im Gesetz.
@ Lara
Seien sie froh das sie da raus kommen!
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach weil se dann nicht extra nochmal mit 3 Monatsfrist kündigen müssen. Sagen wir mal sie finden nach 4 Monaten eine neue Wohnung, dann müssten se noch 2 Monate Miete bezahlen. Mit dem Schreiben das se sofort raus können müssen se nicht mehr 2 Monate Miete zahlen. Selber kündigen mit 3 Monatsfrist macht ab dem dritten Monat seit Kündigung durch den VM keinen Sinn mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melanie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 15:00    Titel: Re: Sonderkündigungsrecht in 2 Fam.-Haus Antworten mit Zitat

Lara2706 hat folgendes geschrieben::
Der Herr hat uns also zum 31.12.2005 gekündigt, möchte aber, wenn wir früher ausziehen, das wir eine Kündigungsfrist von 12 Wochen einhalten...

@Strider:
das würde der VM wohl ab dem 4. Monat nicht akzeptieren, da er ja deutlich machte das er 3 Monate Kündigundsfrist will....so wies im BGB steht....
Deshalb wird er auch was anderes nicht schriftlich geben.....
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melanie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

im übrigen sollten sie den Vermieter schriftlich per Einschreiben über das fehlende Warmwasser informieren, und ankündigen das sie die Miete mindern werden....
Sollte er es dann nicht anstellen dann halt mindern....
Einfach mal nachgoogeln....10% sind mindestens drin...
Warmwasser
(nicht vorhanden) 10% KG Görlitz
v. 29.12.1992
7 C 372/92
WuM 1993/119 schon bei geringer Beeinträchtigung
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.