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Er hat die Klage gewonnen
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:11    Titel: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,
ich bin geschieden und der gemeinsame Sohn lebt beim Vater. Das Sorgerecht hat er. Ich zahle (nach Titel von 1995) 200,43€. Mein Nettoeinkommen beträgt 953,69 €. Nun hat er auf mehr Unterhalt geklagt, Recht bekommen und will nun die Zwangsvollstreckung gegen mich einleiten. Die derzeitigen Kosten (Sein Anwalt und Nachzahlung des Unterhalts) betragen rund 2.270,00 €. Wovon soll ich das bezahlen? Muss ich jetzt Insolvenz anmelden oder.....???????? Brauche dringend Rat. Danke im Voraus
Marion
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:24    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Wann wurde das Urteil zugestellt?

Möglicherweise gibt da noch ein Rechtsmittel. Ich kann nämlich nicht verstehen, wie es bei enem Nettoeinkommen von 950,00 EUR zu einem Unterhaltsanspruch von 200 Eur monatlich kommen soll.

Insolvenz anmelden hilft in diesem Fall nicht.

Gruß Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:50    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hallo Hans,
vielleicht muss ich doch weiter ausholen. Ich bin von Brandenburg wieder nach Berlin gezogen, weil die Miete zu hoch wurde. Außerdem musste ich 1,5 Stunden zur Arbeit fahren. Jedenfalls wohne ich jetzt in einer günstigeren Wohnung, näher am Arbeitsplatz (nur noch 20 Min.) Ich habe nach dem Umzug einen RA aufgesucht und meine Sachlage geschildert. Zu diesem Zeitpunkt habe ich 1.100,00 € netto verdient. Rechnung folgendermaßen 1.100,00 - SB 840,00 - berufsbedingte Aufwendungen waren irgendwas von 80,00 € Rest. Diese Summe wollte bzw. konnte ich nun nur noch an Unterhalt zahlen. Laut RA auch kein Problem, also Änderungsklage eingereicht und.... verloren!!!!! Auch die 2. Instanz sah es wie die 1. und nun habe ich den Ärger. Jetzt kam noch hinzu, dass mein Betrieb mich nicht so bezahlen konnte und bot mir an, mein Gehalt zu vermindern, damit derArbeitsplatz erhalten bleiben kann. So kam es, dass ich jetzt nur noch 950,00 verdiene. Einen neuen Arbeitgeber zu finden, damit ich meine Sachen ordentlich bezahlen kann, finde ich leider nicht.
Gruß Marion
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:53    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hans,
ich hab deine Frage nicht beantwortet, sorry.
Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 25. Mai 2004
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Hans_Köln
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 12:13    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Wenn das Gehalt erst nach dem Urteil von 1100 auf 950,00 EUR reduziert wurde, wäre das ein Grund für eine ernuete Abänderungsklage. "Wäre", weil ich nicht weis, wie hoch der ursprünglich festgesetzte Unterhalt war. Wenn es sich um die 200,00 EUR monatlich handelt, bestand zumindest nach den geschilderten Zahlen zunächst kein Grund, eine Abänderungsklage einzureichen.

Gruß Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 13:05    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

die nächste Änderungsklage würde aber auch wieder Geld kosten. Das hab ich einfach nicht. Als der Titel auf 200,00 € festgelegt wurde, hab ich 1100 € verdient. Also war das schon OK. Dann wurde aber die D-Tabelle geändert, ich bin nach Berlin zurück und da hat er mehr Geld haben wollen. Ich sagte ihm zwar, dass ich nicht kann und er sagte das ich wohl nicht will. So ist das Ding ins Rollen gekommen. Was kann mir denn aber nun, im schlimmsten Fall, passieren. Geh ich in den Bau, kommt der GV, muss ich die EV abgeben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 13:33    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

die nächste Änderungsklage würde aber auch wieder Geld kosten. Das hab ich einfach nicht. Als der Titel auf 200,00 € festgelegt wurde, hab ich 1100 € verdient. Also war das schon OK. Dann wurde aber die D-Tabelle geändert, ich bin nach Berlin zurück und da hat er mehr Geld haben wollen. Ich sagte ihm zwar, dass ich nicht kann und er sagte das ich wohl nicht will. So ist das Ding ins Rollen gekommen. Was kann mir denn aber nun, im schlimmsten Fall, passieren. Geh ich in den Bau, kommt der GV, muss ich die EV abgeben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 13:50    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Was kann mir denn aber nun, im schlimmsten Fall, passieren. Geh ich in den Bau, kommt der GV, muss ich die EV abgeben?


im schlimmsten fall alles zusammen
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 14:03    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Danke schön, damit ist mir sehr geholfen
Marion
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Hans_Köln
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 17:31    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hallo marion,

zunächst mal zur Beruhigung:

in den Bau kommst Du bestimmt nicht.

Aus dem Urteil und dem Kostenfestsetzungsbeschluss wird der gegnerische Ra die Zwangsvollstreckung einleiten. Es kommt der Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin, sieht sich in der Wohnung um, notiert noch die Anschrift Deines Arbeitgebers und das wars dann. Dann kommt an Deinen Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, womit einTeil Deines Arbeitseinkommens gepfändet werden soll. Als Alleinstehende hast Du einen Pfändungsfreibetrag von 930,00 EUR monatlich, der im Fall von Unterhaltspfändungen zwar reduziert werden kann, hiergegen kann man jedoch Rechtsmittel einlegen. Es werden daher wahrscheinlich zukünftig 20,00 EUR monaltich vom Lohn abgezogen, ansonsten passiert nichts.

Um das ganze Procedere zu vermeiden, könnte man Folgendes machen:

Schick dem gegenrischen Anwalt eine Kopie der letzten Lohnbescheinigung und kündige an, dass Du ihm monatlich den Betrag überweist, um den Dein Einkommen den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Er kann sich ja dann überlegen, ob er seinem Mandanten zusätzliche kosten verursacht, in dem er die Zwangsvollstreckung betreibt.

Hinsichtlich der Kosten für eine weitere Abänderungsklage bin ich der Auffassung, dass Du Anspruch auf Prozeßkostenhilfe hast.

noch Fragen, per Email

Gruß Hans
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BeitragVerfasst am: 16.09.04, 17:39    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hans_Köln hat folgendes geschrieben::
Als Alleinstehende hast Du einen Pfändungsfreibetrag von 930,00 EUR monatlich, der im Fall von Unterhaltspfändungen zwar reduziert werden kann, hiergegen kann man jedoch Rechtsmittel einlegen. Es werden daher wahrscheinlich zukünftig 20,00 EUR monaltich vom Lohn abgezogen, ansonsten passiert nichts.



Mit welcher Begründung sollte den bitte schön ein Rechtsmittel eingelegt werden und vor allem wie sollte das Erfolg haben. Das Gesetz sieht nunmahl ausdrücklich eine Pfändung in den Vorratsbereich bei Unterhaltsschulden vor.Der Freibetrag der durch das Gericht in einem solchen Falle festgelegt würde orientiert sich am Sozialhilfesatz (so auch BGH) Bei einer arbeitenden Alleinstehenden ohne weitere Unterhaltsverpflichtungen dürfte der Freibetrag daher wohl eher zwischen 750 und 800 Euro festgesetzt werden. Es bleibt da höchstens im Fall der Fälle ein Antrag nach § 850f.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 18:01    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hallo Iljk,

mit der Begründung z.B. dass nach Abzug der Wohnkosten weniger als der vergleichbare Sozialhilfebetrag für einen arbeitenden Alleinstehenden mit einer Unterhaltsverpflichtung verbleibt. Das scheint mir bei 950,00 EUR Abreitseinkommen abzgl. 80 EUR berufsbedingte Aufwendungen und Miete schnell möglich.

Gruß Hans
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BeitragVerfasst am: 16.09.04, 18:08    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Wie kommt den plötzlich ein weiterer Unterhaltsbrechtigter in die Rechnung? Der pfändende Unterhaltsberechtigte kann doch wohl kaum berücksichtigt werden, er pfändet ja gerade. Im übrigen würden weitere Unterhaltsberechtigte mit einem Aufschlag auf den Pfändungsfreibetrag gerechnet, bei einem weiteren z.B. 780,- zzgl. 1/2 des Nettomehrbetrages. Im übrigen sind bei einem angenommenen Betrag von 780,- € bereits ca. 100,- € an Mehrbedarf für berufsbedingte Aufwendungen eingerechnet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 20:56    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Leider ist es so, dass ein Unterhaltstitel nicht so schnell nach unten korrigiert wird, wie es dargestellt wird.
Zunächst müsste der Unterhaltspflichtige nachweisen, dass er über längere Zeit alles unternommen hat, ein höheres Einkommen zum Beispiel durch einen Nebenjob zu erreichen.

Ich stecke in der selben Misere wie die Fragerin. Mehrere Anwälte haben mir von einer Abänderungsklage abgeraten wegen dem Kostenrisiko und der hohen Wahrscheinlichkeit, zu unterliegen.

Es bleibt nur, sich noch mehr einzuschränken und den Unterhalt zahlen, wie er festgesetzt ist. Bei der Situatuion wie in Berlin findest du nicht mal einen Nebenjob nachts als Klofrau, nehme ich an.

Siehst du eigentlich dein(e) Kind(er) ?

Wenn ja, könnte es sein, dass du Kinderbetreuungskosten hast, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc. Dann könnte dir ergänzende Sozialhilfe zustehen, weil dein tatsächlicher Lebens- Bedarf höher liegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 12:32    Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen Antworten mit Zitat

Hallo Hans,
schön, dass ich nicht ins Gef. muss.
Wird denn ein GV wegen 20,00 € vollstrecken und wie soll dieser kleine Betrag jemal 2.200,- € abtragen. Was ist wenn ich die Finger hebe? Dann bekommt doch mein Ex-Mann einen Titel und darf mich 30 Jahre verfolgen, oder? Warum kann ich keine Insolvenz machen. Reicht der Betrag nicht aus? Sind meine Voraussetzungen nicht da???
Gruß Marion
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