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Hallo,
Ein Rechtsanwalt schreibt eine Revisionsbegründung in einem Strafverfahren.
Darauf gibt die STA ihre Stellungnahme (Zurückweisung) ab.
Der Anwalt nimmt dazu nicht mehr Stellung.
Die Revision wird durch Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Löst das einen Haftungsanspruch aus?
mfg
H.
Per se nein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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