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Geld privat verleihen - wie richtig absichern?

 
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Mik3e
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 10:44    Titel: Geld privat verleihen - wie richtig absichern? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich möchte einem Bekannten 2.000 € über einen Zeitraum von einem Monat leihen (privat). Er veranstaltet kurzfristig ein Event und benötigt noch etwas finanzielle Unterstützung.

Meine Frage ist nun, wie ich mich rechtlich absichern kann, damit ich das Geld jedenfalls nach dem Monat wieder bekomme. Natürlich möchte ich nicht daran denken, dass er nach der Veranstaltung in Privatkonkurs geht oder ähnliches, aber man weiß ja nie...

Dennoch möchte ich ein kurzes schreiben verfassen, mit dem ich mich absichere und das rechtlich gültig ist.

Wisst Ihr vielleicht, welche Punkte in diesem "Vertrag" enthalten sein müssen??
- Betrag
- Zeitraum
- Verzinsung
etc. etc.

Und ob es noch irgendwelche juristischen Floskeln gibt, die angeführt werden sollten.

Danke & LG
Mike
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike!

Du kannst mit Ihm einen privaten Darlehnsvertrag abschliessen.
Darin sollte enthalten sein der entliehene Betrag, der Zeitraum in dem das Geld zurück
gezahlt wird, wenn du Zinsen willst sollte das auch enthalten sein.

Evt. Sicherheiten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sollten auch enthalten sein.
Allerdings keine die bereits beliehen sind! Wenn er nicht zahlt musst du dir einen Anwalt
nehmen das kostet ohne Rechtschutz evt. eine Menge Geld!
Ein Privatdarlehn ist eine Vertrauenssache und beim Geld hört meistens die Freundshaft auf!

Bekommt er bei der Bank keinen Kredit? Wenn nicht kein gutes Zeichen!
MfG
Manfred
Dies ist meine Private Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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Mik3e
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Natürlich ist es eine Vertrauenssache.
Sein Problem ist einfach, dass der Event in 3 Wochen stattfinden soll und das gewöhnlich zu kurz für einen Bankenkredit ist.

Was meinst Du mit belehnen??
Soll ich in den Vertrag einbinden, dass wenn das Geld bis am xx.xx nicht zurückerstattet ist, sein Auto in meinen Besitz übergeht?

Es sollte natürlich ein Gegenstand im Wert von € 2.000 sein, nur fällt mir da nicht wirklich etwas ein.

Hast Du vielleicht einen Vorschlag?

LG
Mike
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike!

Mit beliehnen meinte ich z.b. das auf sein Auto noch ein Kredit läuft!

2000 Euro kann für den Einen eine Menge Geld sein für einen anderen eher wenig!

Wenn ich das richitg verstehe hat er das Geld nicht weder in Wertpapieren noch
sonst irgendwie. Wie soll er dir das Geld dann innerhalb eines Monats zurückzahlen.
Hat er nicht mehre Freunde so das Ihr den evt. Ausfall auf mehrere Schultern verteilen
könnt bzw. was schuldet er diesen noch.

Ausser seinem Auto hat er ja wohl nichts sonst könnte er ja etwas flüssig machen.
Also kann ich dir auch keinen Vorschlag machen und rate dir von dem Darlehn ab.
Manfred
Dies ist meine Private Meinung sie ist rechtlich nicht nixht bindend!
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Mik3e
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Manfred!

Danke für Deine Meinung.
Er macht natürlich einen Gewinn mit diesem Event. Ich kenne das Projekt, kann aber schwer einschätzen, ob es wirklich rentabel ist (ich bin leider kein professioneller Investor Smilie

Gebe es die Möglichkeit, dass er mir zum Beispiel sein Auto (oder irgendeinen anderen Wertgegenstand) für die Zeit, in der ich ihm das Geld leihe, überschreibt?
D.h. sollte er mir den Betrag nicht zurückzahlen können, würde der Wertgegenstand automatisch in mein Eigentum übergehen.

Das wäre im Extremfall dann auch ein Schutz bei Privatkonkurs (da der Wertgegenstand dann ja nicht mehr zur Masse gehört, denn er hat ihn mir offiziell für € 2.000,- verkauft). D.h. der Masseverwalter hätte dann keinen Anspruch darauf.

Ist wie gesagt der Extremfall und ich denke nicht, dass das passieren wird. Aber man weiß ja nie..

LG
Mike
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manfred123
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike!
Das Risko eines Verlustes schein relativ hoch, da Sie von der Tätigkeit Ihres Freundes
rechr wenig wissen!
Eine Sicherheit wäre bei diesem Privatdarlehn sicher das Auto einzusetzen allerdings
sollte Ihr Freund Ihnen dann auch den Kfz-Brief bis zur Begleichung der 2000 Euro
überlassen.

Wenn er dies nicht macht können Sie davon ausgehen das er für das Auto noch
Kreditraten zahlen muß!

Ausserdem stellt sich die Frage was ist das Auto eingentlich noch Wert!
Was machen Sie mit dem Auto bei einem Ausfall, benötigen Sie eins?
MfG
Manfred
Dies ist meine Private Meinung, Sie ist rechtlich nicht bindend!
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