Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was tun wenn der Mieter bei Eigenbedarfskünd. nicht auszieht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was tun wenn der Mieter bei Eigenbedarfskünd. nicht auszieht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
esrom78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 17:18    Titel: Was tun wenn der Mieter bei Eigenbedarfskünd. nicht auszieht Antworten mit Zitat

Der Mieter bewohnt seit 15 Jahren das Haus ohne Mietvertrag. Er hat in dieser Zeit eigenmächtig und ohne Erlaubnis des Vermieters einige Änderungen im Haus vorgenommen. Nun wurde ihm am 01.08.2004 wegen Eigenbedarf gekündigt. Vermieter und Mieter einigten sich gemeinsam auf den 01.05.2005, spätestens zu diesem Termin wollte der Mieter ausgezogen sein. Da sich aber die Sanierungsarbeiten im neuen Haus (Eigentum) des Mieters aufgrund des kalten Winters verzögerten (Es war zu kalt um den Estrich zu legen) gab ihm der Vermieter Zeit bis zum 01.07.2005 zum ausziehen. Eigenbedarf wurde angemeldet, da der Sohn des Vermieters arbeitslos wurde und mit seiner Tochter (Asthmatiker- und Allergikerin) in einem von Schimmelpilzen befallenem Haus wohnt. Die Mieter wussten bereits bei Einzug vor 15 Jahren, dass der Sohn das Haus bekommt, was allerdings länger dauerte als damals gedacht. Nun wollen die Mieter aber nicht ausziehen, da in ihrem neuen Haus die Gipserarbeiten noch nicht beendet sind. Der Gipser wurde im Vorraus bezahlt und erscheint nun nicht mehr! Das Mietshaus des Sohnes, der in das Haus einziehen soll, ist allerdings schon zum 01.08. 2005 gekündigt, soll saniert werden und Nachmieter sind auch schon da! Welche Möglichkeiten hat der Vermieter damit die Mieter fristgerecht zum 01.07 ausziehen? Dringend! Was kann man Tun???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Viel tun kann man da nicht, der VM muss wenn der Mieter nicht auszieht Räumungsklage einreichen. Das ist nunmal der rechtliche Weg. Gewinnt der VM diese Klage muss der Mieter sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Dazu kommt noch der Schadensersatz der durch einlagern der Möbel usw. entsteht.
Der VM sollte in dem Fall den Mieter auf die Kosten hinweisen die durch sein Verhalten entstehen und klar machen das wenn der Mieter nicht am 1.7 raus ist, das man sofort einen Anwalt aufsucht und dieser die Räumungsklage einreicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Mieter bei einer berechtigten Kündigung andeutet, dass er nicht pünktlich ausziehen wird (und man dafür Zeugen hat), braucht man nicht warten sondern kann gleich klagen. Spart Zeit.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es so, dass der M sich bei pflichtwidrigem Nichtauszug schadensersatzpflichtig macht. Wenn der M also Geld hat, kann ihn die Androhung der Inanspruchnahme - zb. für Hotelkosten des Sohnes - durchaus zu Auszug veranlassen. Anderenfalls hilft tatsächlich nur die Räumungsklage, die mind. 3-4 Monate dauert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.