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Verfasst am: 29.06.05, 17:18 Titel: Was tun wenn der Mieter bei Eigenbedarfskünd. nicht auszieht
Der Mieter bewohnt seit 15 Jahren das Haus ohne Mietvertrag. Er hat in dieser Zeit eigenmächtig und ohne Erlaubnis des Vermieters einige Änderungen im Haus vorgenommen. Nun wurde ihm am 01.08.2004 wegen Eigenbedarf gekündigt. Vermieter und Mieter einigten sich gemeinsam auf den 01.05.2005, spätestens zu diesem Termin wollte der Mieter ausgezogen sein. Da sich aber die Sanierungsarbeiten im neuen Haus (Eigentum) des Mieters aufgrund des kalten Winters verzögerten (Es war zu kalt um den Estrich zu legen) gab ihm der Vermieter Zeit bis zum 01.07.2005 zum ausziehen. Eigenbedarf wurde angemeldet, da der Sohn des Vermieters arbeitslos wurde und mit seiner Tochter (Asthmatiker- und Allergikerin) in einem von Schimmelpilzen befallenem Haus wohnt. Die Mieter wussten bereits bei Einzug vor 15 Jahren, dass der Sohn das Haus bekommt, was allerdings länger dauerte als damals gedacht. Nun wollen die Mieter aber nicht ausziehen, da in ihrem neuen Haus die Gipserarbeiten noch nicht beendet sind. Der Gipser wurde im Vorraus bezahlt und erscheint nun nicht mehr! Das Mietshaus des Sohnes, der in das Haus einziehen soll, ist allerdings schon zum 01.08. 2005 gekündigt, soll saniert werden und Nachmieter sind auch schon da! Welche Möglichkeiten hat der Vermieter damit die Mieter fristgerecht zum 01.07 ausziehen? Dringend! Was kann man Tun???
Viel tun kann man da nicht, der VM muss wenn der Mieter nicht auszieht Räumungsklage einreichen. Das ist nunmal der rechtliche Weg. Gewinnt der VM diese Klage muss der Mieter sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Dazu kommt noch der Schadensersatz der durch einlagern der Möbel usw. entsteht.
Der VM sollte in dem Fall den Mieter auf die Kosten hinweisen die durch sein Verhalten entstehen und klar machen das wenn der Mieter nicht am 1.7 raus ist, das man sofort einen Anwalt aufsucht und dieser die Räumungsklage einreicht.
Wenn ein Mieter bei einer berechtigten Kündigung andeutet, dass er nicht pünktlich ausziehen wird (und man dafür Zeugen hat), braucht man nicht warten sondern kann gleich klagen. Spart Zeit. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Grundsätzlich ist es so, dass der M sich bei pflichtwidrigem Nichtauszug schadensersatzpflichtig macht. Wenn der M also Geld hat, kann ihn die Androhung der Inanspruchnahme - zb. für Hotelkosten des Sohnes - durchaus zu Auszug veranlassen. Anderenfalls hilft tatsächlich nur die Räumungsklage, die mind. 3-4 Monate dauert.
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