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Verfasst am: 30.06.05, 12:57 Titel: "Freiwillige" e. V.
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
gibt die Möglichkeit einer "freiwilligen" eidesstattlichen Versicherung?
D. h., wenn Schuldner und Gläubiger sich einig sind, dass auf die offizielle
Zwangsvollstreckung und Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verzichtet
werden soll, der Gläubiger aber trotzdem sicher gehen will, dass das Vermögens-
vezeichnis vollständig ist und den Schuldner, wenn er die Abgabe falsch macht,
die strafrechtlichen Konsequenzen treffen?
An welche Stelle muss man sich dabei wenden?
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