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Einzug des Partners
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:50    Titel: Einzug des Partners Antworten mit Zitat

Hallo
ich bin mir nicht sicher, ob ich diese frage hier oder lieber beim Thema Steuern stellen soll, deshalb schreibe ich es bei beiden mal rein.
Folgender Fall,
Eine Mutter von zwei Kindern, welche noch nicht 18 Jahre sind, hat die Steuerklasse 2.
Nun möchte Sie aber mit Ihrem Lebensgefährten zusammenziehen.
Wie lässt sich verhindern, dass sie die Steuerklasse verliert?
Könnte sie einen Untermietvertrag machen?
Gibt es andere Varianten?
Danke für die Hilfe
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der neue LP in die Wohnung einzieht verliert man dadurch nicht die Steuerklasse 2.
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:45    Titel: Re: Einzug des Partners Antworten mit Zitat

Hallo,

Rallye hat folgendes geschrieben::
Nun möchte Sie aber mit Ihrem Lebensgefährten zusammenziehen.
Wie lässt sich verhindern, dass sie die Steuerklasse verliert?


Wozu? Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die gezahlten Steuern.
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dachte aber schon, weil man die Steuerklasse doch nur bekommt, wenn man Alleinerziehend ist.
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:51    Titel: Re: Einzug des Partners Antworten mit Zitat

Wozu? Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die gezahlten Steuern.[/quote]
Nein aber auf die Zukunft. also ab dem Tag des nicht mehr allein wohnens.
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Rallye hat folgendes geschrieben::
Dachte aber schon, weil man die Steuerklasse doch nur bekommt, wenn man Alleinerziehend ist.


Die Steuerklasse hat nur einen Einfluss auf die Steuervorauszahlungen, die der Artbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht. Wenn Du eine ungünstige Steurklasse hast, sind Deine Vorauszahlungen höher, aber am Jahresende gleicht sich das sowieso aus.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht wahrscheinlich um den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, dieser wird in der Steuerklasse 2 abgebildet.

Nachzulesen unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Wichtig ist hier wohl das keine Haushaltsgemeinschaft mit dem Partner entsteht, d.h. das beide weiter getrennt einkaufen usw. Dann hat das keine Auswirkungen. Ab 3 Jahren wirds dann aber wieder kritisch weil man dann eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet. (Vielleicht auch schon früher).
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bewohner
ja das stimmt, nur ich kann doch den Alleinerziehend Betrag nicht bei der Steuerklasse geltend machen, wenn ich die Voraussetzungen auf der anderen Seite für die Steuerklasse II nicht habe Oder?
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sunrabbi
mh...stellt sich nur die Frage, wie man das rechtlich darstellt sage ich mal so.
Gruß Dani
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ist man denn automatisch nicht mehr alleinerziehend, wenn ein Partner einzieht?
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yvonne
ja das ist ja das Problem, das du normalerweise die STeuerklasse II nur bekommst wenn du mit deinen Kindern alleine bist. Wenn du also einen neuen Partner bei dir einziehen lässt bist du ja logischerweise nicht mehr alleine. Und genau das ist ja mein Problem, weil ich sie nicht verlieren will durch seinen Einzug, und nun deshalb überlege wie man es drehen könnte damit es ja auch glaubhaft ist
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Naja...man lebt zwar nicht mehr allein, aber ist doch meiner Meinung nach nach wie vor alleinerziehend.
Oder wirkt jeder neue Partner automatisch an der Erziehung vorhandener Kinder mit und unterstützt diese finanziell?
Ich an Ihrer Stelle würde die Frage mal im Familienrecht stellen, da gibt es bestimmt genug User, die sich damit auskennen.
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Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

ja eben.
Das ist es ja man kann doch nicht sagen, wenn du einziehst musst du mir das was ich durch den Verlust der Steuerklasse nicht mehr bekomme jeden Monat geben oder os.
MH... Danke werde ich mal problieren.
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holzfaellerin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es korrekt, dass die Lohnsteuerstufe II geändert wird, schließlich werden Sie in Zukunft nicht mehr allein erziehend sein und dann ist es nur gerecht.......

Schließlich hat man durch eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Lebenspartner Vorteile, die REAL alleinerziehende nicht haben.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

holzfaellerin hat folgendes geschrieben::
Ich finde es korrekt, dass die Lohnsteuerstufe II geändert wird, schließlich werden Sie in Zukunft nicht mehr allein erziehend sein und dann ist es nur gerecht.......

Schließlich hat man durch eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Lebenspartner Vorteile, die REAL alleinerziehende nicht haben.


Nur weil man mit jemandem zusammenlebt, heißt das nicht, daß man nicht mehr alleinerziehend ist.
Dann dürfte ein/e Alleinerziehende/r ja niemals in eine WG o.ä. ziehen Mit den Augen rollen
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