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wann enden verträge eines verstorbenen

 
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virgo
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 09:47    Titel: wann enden verträge eines verstorbenen Antworten mit Zitat

hallo
kurz nach abbuchung eines rechtsschutzversicherungs beitrages verstirbt der versicherungsnehmer.
bleibt der vertrag in dem es einen mitversicherten gibt bestehen ?, und kann der mitversicherte den vertrag beanspruchen ?. wann enden solche verträge ?
der mitversicherte ist nicht zweiter versicherungsnehmer.

herzlichen dank
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Mod: Bitte nach Versicherungsrecht verschieben. (hat mit Erbrecht nicht wirklich was zu tun)
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virgo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:11    Titel: verschieben von beiträgen Antworten mit Zitat

hab die frage bei versicherungsrecht reingestellt da ich nicht weis wie man einen beitrag verschiebt.
grüße
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann nur ein Moderator ("Mod"). Ist so aber auch ok.
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Janliese
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

< ...bleibt der vertrag in dem es einen mitversicherten gibt bestehen ?, ... >

Nein, Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer.

< ... und kann der mitversicherte den vertrag beanspruchen ?. ...>

Die Versicherung kann, muss aber nicht. Anschreiben und fragen, ob Übernahme des bestehenden Vertrages zu gleichen Konditionen möglich ist.

> ... wann enden solche verträge ? ...>

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Beiträge (Jahresbeitrag) werden evtl. monatlich gesplittet und die Differenz wird den Erben erstattet. Dazu muss die Versicherung jedoch von Todesfall Kenntnis erhalten.

Das sind jetzt allgemeine Aussagen. Ein Blick in die Police hilft sicher, weitere Fragen zu klären. Und dazu nicht nur in die AGB, sondern auch in die "Besonderen Bedingungen" blicken. Dort kann alles ein- bzw. ausgeschlossen werden.

MfG
Janliese
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virgo
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 18:55    Titel: herzlichen dank Antworten mit Zitat

für die antwort, hift mir weiter, vom tod des versicherungsnehmers haben sie kenntnis eigentlich müßten sie von sich aus das vertragsende brieflich feststellen und den beitrag zurück erstatten, aber nix da, werde gleich einen brief schreiben.

herzliche grüße
virgo
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