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Verfasst am: 30.06.05, 17:22 Titel: Besichtungstermine wie lange vorher ankündigen?
Ein Mieter hat fristgemäß gekündigt. Der Vermieter möchte neu vermieten und hat einen Makler beauftragt. Auf welche Vorlaufzeit der Ankündigung von Besichtigungsterminen hat der Mieter Anspruch? Kann er verlangen, dass der Makler 14 Tage zuvor Besichtigungen ankündigt, oder muss er kurzfristigere Termine akzeptieren?
Kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter, wenn er selbst verhindert ist, eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung von Besichtigungsterminen beauftragt?
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