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Verfasst am: 19.10.04, 13:36 Titel: Mal wieder Rechtsberatung
Hallo an alle im Forum,
ich habe da mal eine Frage zum Rechtsberatungsgesetz. Ich habe es mir nun durchgelesen und bin mir nicht ganz sicher, aber sehe ich das richtig, dass Personen im Gesetz selber Personengruppen aufgelistet sind, die keine Erlaubnis brauchen, und jeder andere der in einem Gebiet Spitze ist und dies nachweisen kann, den Versuch startten kann eine Erlaubnis einzuholen? Und wenn ja, bei welcher Behörde macht man dies und ist das mit Kosten verbunden??
Schon mal vielen dank für die evtl. Antworten auf dieses leidige Thema.
Gruß
Steckie
Verfasst am: 19.10.04, 15:14 Titel: Re: Mal wieder Rechtsberatung
nach dem noch geltenden RBerG gilt:
rechtsanwälte benötigen keine erlaubnis
anderen Personen kann eine erlaubnis für im gesetz abschließend aufgezählte, bestimmte Sachbereiche erteilt werden, z. B. Rentenberatung, Inkassobüros; diese personen müssen eine sachkundeprüfung ablegen
darüber hinaus gibt es keine möglichkeit, rechtsberatend tätig zu werden
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