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Verfasst am: 30.06.05, 10:39 Titel: Am letzen Mietvertrags Tag Wohnungsuebergabe?
Hallo,
Mieter A haben gekuendigt, letze Tag des Mietvertrages waere 30.09.2005.
Das sieht Mieter As vermieter auch so, nur will er auch an diesem tag, die Wohnungsuebergabe machen. Ist das rechtlich so ok?
Mieter As einwand waere, dass sie am 30 noch alles mit der Wohnung machen koennen was sie wollen (sozusagen)
In dem Haus wo Mieter A hinziehet, Wohnt Mieter B. Mieter B hat sein Vermieter klipp und klar gesagt, dass wenn der ihn seine Sachen nicht Abloest, ist das Haus erst am 1.10 einzugsbereit.
Mieter A wissen nicht so recht wie sie das unter einem Hut bekommen sollen, Wohnungsuebergabe am 30 aber erst am 1 einziehen koennen?
Mieter As vermieter will neue Mieter fuer die Wohnung finden und daher auch Besichtigungen durchfuehren. Womit Mieter A selbstverstaednlich einverstanden ist.
Nur muss Mieter A laut Vermieter jeden Samstag und Sonntag Vormittag mit Besichtigungen rechnen, ab wie viel Uhr bis wie viel Uhr hat Mieter As Vermieter nicht angegeben. Auch soll anscheinend Mieter A nicht darueber im kentniss gesetzt werden wie viele Leute kommen und so weiter.
Kann der Vermieter wirklich pauschal verlangen, dass Mieter A diese 2 Vormittage pro Woche ohne vorherige Absprache ob nun jemanden tatsaedchlich kommt, oder nicht sowie wann (8 Uhr? 10 Uhr? ) und wie viele einfach so zustimmt?
Ja wenn der Mietvertrag am 30.09 endet muss auch spätestens an dem Tag die Wohnung übergeben werden. Ansonsten kann es sehr gut sein das der Mieter sich Schadensersatzpflichtig macht.
Wenn der Mieter die Besichtigungen verhindert kann er sich auch da wieder Schadensersatzpflichtig machen, daher ist es immer besser es dem VM zu ermöglichen. Der VM muss die Besichtigungen aber mindestens 24 Stunden vorher ankündigen bei berufstätigen sogar noch wesentlich eher. A sollte dem VM 2 oder 3 Termine fest zusagen in der Woche und dann anwesend sein damit der VM die Besichtigungen durchführen kann.
Ja wenn der Mietvertrag am 30.09 endet muss auch spätestens an dem Tag die Wohnung übergeben werden.
Ein Bilck ins Gesetzt trägt gelegentlich zur Verbesserung der Rechtskenntnis bei
BGB § 546 Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Wenn also das Mietverhältnis am 30.09. endet, muss die Rückgabe am 01.10. erfolgen. Man sollte sich allerdings nicht der Illusion hingeben, dass man den gesamten Umzug am Tag nach dem Ende des Mietverhältnisses durchführen kann. Man wird davon ausgehen müssen, dass die Rückgabe am Tag nach dem Ende des Mietverhältnisses so früh zu erfolgen hat, dass ein neuer Mieter auch an diesem Tag noch einziehen kann.
Das übliche Terminproblem bei einem Umzug muss der Mieter selbst lösen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung der (neuen) Wohnung vor Beginn der Mietzeit. Naheliegend wäre die Beladung eines LKW am 30.09. und Entladung am 01.10.
Wenn also die Wohnungen jeweils am 01.10. rechtzeitig zurück gegeben werden, steht einer Übergabe an den jeweils neuen Mieter am gleichen Tag eigentlich nichts grundsätzliches im Weg.
Ich habe neulich gelesen, dass der nächste WERKtag als Übergabetermin ausreicht, das kann je nach Fall noch später sein.. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Die Rückgabe der Wohnung muss nach dem Gesetz"nach Beendigung des Mietverhältnisses" erfolgen. Das Mietverhältnis endet in aller Regel am letzten Tag des jeweiligen Monats. Es wird die Meinung vertreten,das der Mieter die Wohnung immer erst am folgenden Tag herausgeben müsse. (AG Köln WM 85, 265).
Fällt der Monatsletzte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Termin der Rückgabe ohnehin auf den nächsten Werktag (offengelassen durch OLG Hamm WM 81, 40 Nach anderer Ansicht bleibt es beim letzten Tag des Monats BGH WM 89, 141
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