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Nasse Garage

 
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reijes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 19:14    Titel: Nasse Garage Antworten mit Zitat

Wie sieht die rechtliche Lage aus bei einer nassen Garage?

Das Regenwasser läuft die hintere Garagenwand runter bis vorne zum Tor. Am Tor, in der Garage, bildet sich schon eine Pfütze.
Das Dach wurde schon von einem Dachdecker-Unternehmen begutachtet und ein Kostenvoranschlag wurde an den Vermieter versendet. Der Vermieter möchte das Dach aber nicht erneuern, da die Kosten für ihn zu hoch sind (er sucht zur Zeit einen Käufer für das Haus, wo die Garagen zu gehören). Das Dach muss besonders entsorgt werden, da es aus aspesthaltigen Stoffen besteht.
In der Garage steht ein Auto und die eingelagerten Sommer- bzw. Winterreifen.
Unter anderem steht an der hinteren Wand ein Metallregal, wo noch Kleinigkeiten vom Auto drauf liegen, die aus dem Auto ausgebaut wurden, bzw. ins Auto eingebaut weden sollen.
Kann man eine Mietminderung oder gar eine Mietaussetzung vornehmen?
Muss der Vermieter das Dach erneuern, auch wenn er das Haus mit Garage verkaufen will?
Wie sieht es aus bei einem Rechtsstreit? Es ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung vom (Wortsperre: Firmename) vorhanden. Keine Ahnung, ob die bei sowas eintreten, wenn es zu einem Rechtsschreit kommt.
Welche Chancen bestehen, das man recht bekommt?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Mietminderung kommt in Betracht wenn die Garage unbenutzbar wird oder massiv eingeschränkt nutzbar. Nach der bisherigen Schilderung ist die Garage weiterhin nutzbar ohne das es Einschränkungen gibt also dürfte eine Mietminderung nur schwer durchzusetzen sein.
In dem Fall hilft eine Rechtschutzversicherung die Mietrecht enthält und in der Regel haben Autorechtschutz dies nicht mit drin.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Garage dient der trockenen Aufbewahrung eines PKW, nicht aber als Lagerraum für andere Dinge. Die undichten Stellen scheinen die Aufbewahrung des PKW nicht zu beeinträchtigen.

Daher ist der VM nicht zur Reparatur verpflichtet.
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