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Was kommt da auf mich zu?

 
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svahlen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Kürten

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 16:11    Titel: Was kommt da auf mich zu? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen bezüglich der Betreuung meines Vaters. Dieser ist 56 Jahre alt, leidet an diversen Krankheiten (Diabetis, Bluthochdruck, Bandscheibenvorfälle, Inkontinenz, Sehschwäche........), ist Alkoholiker und hat sich nach 2 Schlaganfällen zu einem Menschen entwickelt, der nur noch zu nehmen bereit ist, jedoch nicht bereit ist, seine Probleme (z.B. Alkohol) einzusehen. Da sich der Rest seiner Familie von ihm abgewendet hat, habe ich die "Pflege" übernommen. Er lebt weiterhin in einer Mietwohnung, welche er aber nicht sauber hält und aufräumt. Auch seine Finanzen habe ich übernommen, da er seit der Scheidung von meiner Mutter vor 13 Jahren keinen einzigen Kontoauszug angeschaut hat, und Geld solange ausgibt, bis nichts mehr da ist, was dann meißtens zu Beginn des Monats schon der Fall ist. Auch um seine Post kümmere ich mich, dennoch schmeißt er einige Briefe ungeöffnet weg ("der sah so böse aus") oder versteckt sie vor mir. Das Schlimmste war und ist für mich jedoch, dass er, obwohl er kaum noch sieht (rechtes Auge 7%, linkes Auge 14%), täglich Auto fährt, schon viele Unfälle (zum Glück NOCH nie mit Personenschaden) verursacht hat, und man mit ihm überhaupt nicht mehr sprechen kann. Natürlich habe ich versucht, mit ihm zu reden, aber er reagiert nur zynisch und ist logischen Argumenten nicht mehr zugänglich. Als ich mich im Internet über Pflegestufen informieren wollte, bin ich über die Möglichkeit einer Betreuung gestolpert, habe mich ein wenig informiert und schließlich eine Betreuung für meinen Vater beim AG beantragt. Ich muss gestehen, dass ich mit ihm einfach überfordert bin. Mein ganzes Leben dreht sich nur noch um ihn, aber ich bin 22 und nicht in der Lage, richtig für ihn zu sorgen. Auf mich hört er ja sowieso nicht.

Beim AG teilte man mir mit, dass es bis zu 14 Wochen dauern könnte, bis über meinen Antrag entschieden werde. Doch bereits eine Woche nach Antragstellung bekam ich einen richterlichen Beschluss, dass die Angelegenheit geprüft werden soll. Bereits 2 Tage später fand ein Gespräch mit einem beauftragten Arzt statt, der mir riet, meinen Vater in einem "Heim" oder einem betreuten Wohnen unterzubringen. Wiederum eine Woche später erschien eine Dame von der zuständigen Betreuungsbehörde, welche noch deutlicher über die Möglichkeit einer Heimunterbringung sprach. Diese stufte meinen Vater eindeutig als Hilfebedürftig ein, und wird dies auch in ihrem Bericht an den Richter so schreiben. Sie hat auch heute von Amts wegen eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt gemacht, das jetzt überprüfen möchte, ob mein Vater noch fahren darf. Auch ein (Berufs-)Betreuuer ist nun beauftragt worden, der sich insbesondere auf Suchtkranke spezialisiert hat und sich mit mir in den nächsten Tagen in Verbindung setzen soll. Dieser soll zuständig sein für Postkontrolle, Finanzen und Gesundheitsfürsorge. Ihm wird jeddoch von der Betreuungsbehörde nahe gelegt werden, meinen Vater zu einem Aufenthalt in einem Heim für Suchtkranke zu überreden.

Irgendwie haben die Brüder meines Vaters von meinem Antrag erfahren und machen mir nun schwerste Vorwürfe, ich wollte meinen Vater ins Heim abschieben und mich meiner Verantwortung ihm gegenüber entledigen. Sie selber sind aber nicht mehr bereit, seine Schikanen über sich ergehen zu lassen und ihn finanziell zu unterstützen.

Nun zu meinen Fragen:

Hier im Forum ist sehr oft die Rede von Betreuuern, die nicht unbedingt im Wohl des Betreuten handeln. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um EInzelfälle handelt?
Können auch die Brüder meines Vaters zur Übernahme nicht gedeckter Kosten herangezogen werden, oder bin ich alleine unterhaltspflichtig?
Weiß jemand, auf welche Höhe sich die Kosten für ein Heim belaufen und ob diese (zum Teil) von der sozialen Krankenversicherung übernommen werden? (Mein Vater hat keine Pflegeversicherung soweit ich weiß).
Hält ein Betreuuer Kontakt zu mir und fragt mich um meine Meinung, wenn es um wichtige Entcsheidungen geht?
Kennt jemand vielleicht Heime im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Nun noch eine Frage, zu der ich keine verbindliche Antwort erwarte, zu der ich aber gerne Meinungen hören würde:

Habe ich vorschnell gehandelt, als ich eine Betreuung beantragt habe?


Ich danke Euch/ihnen allen sehr für Eure/Ihre Hilfe

Sandra
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AnitaSchoene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 00:21    Titel: Pflegebedürftigkeit Antworten mit Zitat

Hallo, lass dich nicht entmutigen. Derartigen Familienstress habe ich auch bereits hinter mir. Mein Bruder hat meinen Vater ins Altersheim geschafft und vorher noch abgrast.
Jetzt besucht er ihn nicht mal mehr und hat den Kontakt zu mir abgebrochen. Auch gut. Ich bin selbst seit fast einem Jahr Betreuerin meines Vaters. Ich dachte auch erst daran, die Pflege selbst zu übernehmen und meinen Job aufzugeben. Aber mit Demenz- bzw. Suchtkranken ist man als Laie überfordert.

Ein Berufsbetreuer, der sich auf Suchtkranke spezialisiert hat, wäre da schon besser. Auch würde ich eine Heimunterbringung empfehlen, da dort spezielle Kräfte tätig sind, die mit den Kranken umgehen können. Autofahren sollte er dann auch nicht mehr.
Wer hier was zu zahlen hat, hängt von der Vermögenslage des Pflegebedürftigen ab. Geprüft werden auch die Vermögensverhältnisse der Kinder, wenn es nicht reicht. Entweder durch das Vormundschaftsgericht oder durch das zuständige Sozialamt.
Also auch die "lieben Brüder"
Viele Grüße
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe selber einen betreuten Demenzkranken in der Familie.

Sie sollten zwei verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigen.

Einmal geht es um die tägliche Pflege und Betreuung ihres Vaters. Bei Demenz- und Alkoholkranken ist ein Laie damit meistens überfordert. Am besten ist es, wenn ihr Vater selber mit einer Tagespflege oder einer Unterbringung im Heim einverstanden ist. Vielleicht können da auch alte Freunde auf ihn einwirken. Ansonsten gibt es bei akuter Selbstgefährdung die Möglichkeit einer gerichtlich verfügten Unterbringung, eventuell auch vorübergehend. Beim Gericht waren Sie ja bereits.

Die andere Sache ist die Bestellung eines Betreuers, da ihr Vater seine Angelegenheiten (Finanzen, Verträge, Post etc.) nicht mehr selber erledigen kann. Wenn Ihnen an Ihrem Vater gelegen ist, sollten sie zusehen, daß sie das bald selber übernehmen. Berufsbetreuer sehen es meistens nicht als ihre Aufgabe an, sich um die tägliche Pflege des Betreuten zu kümmern. Die sorgen nur für die Unterbringung. Das, was der Berufsbetreuer dann noch macht, können Sie aber auch selber erledigen. Gesetzlich ist es so, daß eine Betreuung durch ein Familienmitglied Vorrang hat. Sagen Sie dem Gericht, daß Sie dazu bereit sind.

Zu Ihren weiteren Fragen:

Ein Berufsbetreuer ist nicht verpflichtet, sich mit den Verwandten abzusprechen oder ihnen Auskunft über den Betreuten zu geben. Der Zeitaufwand dafür wird ihm auch meistens nicht vergütet. Wenn sie Pech haben, hören Sie erst dann wieder etwas von ihrem Vater, wenn seine Ersparnisse aufgebraucht sind und geprüft wird, ob Sie und Ihre Geschwister für ihren Vater bezahlen müssen. Besser die Betreuung gleich selber übernehmen.

Geeignete Heime kann ihnen vielleicht das örtliche Gesundheitsamt nennen. Vorher mal mit dem behandelnden Arzt sprechen, vielleicht kann der schon weiterhelfen.

Alles Gute
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tatsache, dass dieser Mann noch Auto fährt, ist unfassbar.
Wenden Sie sich an das zuständige Strassenverkehrsamt mit dem Ziel eine Zwangseinziehung des Führerscheins zu erreichen. Dort wird man Ihnen sagen, wie das geht.

Nicht, dass Sie bei einem schweren Unfall noch als Mitwisser/Betreuer haften müssen !!!
Kann nämlich pasieren.
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: Diese stufte meinen Vater eindeutig als Hilfebedürftig ein, und wird dies auch in ihrem Bericht an den Richter so schreiben. Sie hat auch heute von Amts wegen eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt gemacht, das jetzt überprüfen möchte, ob mein Vater noch fahren darf.

Das ist auch gut so für Ihren Vater. Wenn er betrunken einen Unfall verursacht gibt es zusätzlich noch Probleme mit der Versicherung.
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Volksmeinung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

liebe sandra ,versuchen sie ihrem vater zu erklären , dass er sich lieber in eine ambulante suchtklinik begibt, falls es die bei euch gibt.,bevor er in einer geschlossenen abteilung der psychiatrie landet.so etwas wünscht man nicht mal seinem ärgsten feind. vermeiden sie einen berufsbetreuer-sie geben alles aus der hand-siehe stefan. versuchen sie mit hilfe der verwandtschaft die sache in den griff zu bekommen. die brüder erheben vorwürfe und lassen sie mit 22 j. im regen stehn. es ist vieles möglich, wenn man zusammenhält. ein bruder ist ev. schon in rente -ambulanter dienst -sie -und die brüder wechseln sich ab oder er lernt sehr schmerzlich begreifen ,dass erleider nicht mehr eigenständig leben kann.-autoschlüssel wegnehmen-nummernschiler abschrauben- mit der bank sprechen- kein geld, der pflegedienst bringt ja alles. Reiben sie sich bei dieser Sache nicht selbst auf---Ist er es wert ? Gehen sie schrittweise vor- mit allen Angehörigen oder sie beantragen die Betreuung selbst und geben ihn ins Heim -kosten circa 1800 euro viel Glück und hoffendlich noch ein bisschen verstand und einsicht beim vater
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 07:35    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

also, ale ehrenamtlicher Betreuer muss ich mal eine Lanze für die Berufsbetreuer brechen. Diese Menschen haben den direktesten Draht zu den Betreuten im Vergleich zu Anwälten oder anderen, die als Betreuer eingesetzt werden.

Zudem müssen sie sich mit Drogen- und Alkoholkranken auseinandersetzen, was wirklich nicht leicht ist. Also, obwohl ioch seit 1996 ehrenamtliche Betreuung führe, da möchte ich nicht tauschen.

Zitat:
"Ein Berufsbetreuer ist nicht verpflichtet, sich mit den Verwandten abzusprechen oder ihnen Auskunft über den Betreuten zu geben. Der Zeitaufwand dafür wird ihm auch meistens nicht vergütet. Wenn sie Pech haben, hören Sie erst dann wieder etwas von ihrem Vater, wenn seine Ersparnisse aufgebraucht sind und geprüft wird, ob Sie und Ihre Geschwister für ihren Vater bezahlen müssen. Besser die Betreuung gleich selber übernehmen. "

a) Selbst versuchen, alles zu regeln
b) wird hier der Eindruck vermittelt, der Betreuer würde sich erstmal kräftig bedienen, und wenn das Geld weg ist meldet er sich.

Völliger Unsinn. Lediglich der letzte Satz stimmt. Betreuer unterliegen alle den gleichen Vorschriften, und wenn sich die Verwandschaft des Betreuten lieber streitet, dann muss eben ein Berufsbetreuer her. Der ist erfahren, in aller Regel gerichtsbekannt, und dann entscheidet er eben, wie er es für richtig hält. Rechenschaft legt er gegenüber dem Gericht ab, und das ist gut so. Sollte er sich auch noch vor jedem Verwandten verantworten (die sich ja schon untereinander nicht einigen können), dann wäre das Chaos perfekt.


Nun zu den Fragen von svaheln (sandra):

Hier im Forum ist sehr oft die Rede von Betreuuern, die nicht unbedingt im Wohl des Betreuten handeln. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt? Schlaue Frage, nein, die klauen alle wie die Raben, deshalb und ob der überaus großzügigen Bezahlung ist der Job so begehrt. Sehr glücklich Oh Mann, soll hier vielleicht jemand schreiben: ja klar, ich als Betreuer klaue regelmässig ?

Können auch die Brüder meines Vaters zur Übernahme nicht gedeckter Kosten herangezogen werden, oder bin ich alleine unterhaltspflichtig?
Das Sozialamt prüft, wer unterhaltspflichtig ist, wenn Sozialleistungen gewährt werden.

Weiß jemand, auf welche Höhe sich die Kosten für ein Heim belaufen und ob diese (zum Teil) von der sozialen Krankenversicherung übernommen werden? (Mein Vater hat keine Pflegeversicherung soweit ich weiß). Heimkosten dürften durchschnittlich bei 2000 Euro aufwärts liegen, je nach Art des Heimes

Hält ein Betreuuer Kontakt zu mir und fragt mich um meine Meinung, wenn es um wichtige Entcsheidungen geht?
Entscheidung des Betreuers, eher nein, der Betreuer entscheidt, und fertig. Wenn sich die Verwandten nicht einigen können macht er das eben.

Habe ich vorschnell gehandelt, als ich eine Betreuung beantragt habe?
Nein, das war in Ordnung.

Gruss

Andreas
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ein ehrenamtlicher Betreuer, so wie z.B. Andreas, wäre mir wesentlich lieber, als der vom Gericht angeordnete.

Die Antwort von Volksmeinung hat mir besonders gut gefallen, trifft den Nagel auf den Kopf.

Was soll der Alki monatelang in der Psychiatrie schmoren? Bringt eh nix. Entweder geht er am Alk kaputt oder an den Psychopharmaka .

Allerdings das Problem mit völlig versauten Wohnungen ist mir bekannt von Alkoholabhängigen. Da muss schon Ungeziefer aus der Wohnung dringen, bis ne Behörde einschreitet. Die Meinung eines Betreuers ist, dass jeder so leben kann, wie er möchte. Da müsste es doch wirklich Grenzen der Zumutbarkeit geben. Wenn einer seine Whg. so total zusaut, was kann der Betreuer tun?

Entweder kommt der Abhängige zur Vernunft, geht auf Entzug und in Therapie oder er wird lange Zeit in der Psychiatrie verbringen oder in einem Heim landen. Die Kosten haben die Angehörigen, sofern sie leistungsfähig sind, zu tragen.

Was meinst Du Andreas, wie siehst Du das? Welche Erfahrungen hast Du mit Abhängigen gemacht? Ich gehe mal davon aus, dass dies dann alles Sozialfälle waren und da kann ja wohl eher eine Behörde entscheiden, ob die Whg. aufgegeben wird, weil unzumutbar auch gegenüber Hausbewohnern?

Wie sähe die Angelegenheit aus, Alkoholiker hätte einen Betreuer, kein Sozialfall, noch gutes Einkommen aus einer Rente hätte, seine Miete, Strom etc. regelmäßig bezahlt und trotz allem solche chaotischen Zustände in der Wohnung herrschen? Der Vermieter müsste erstmal kündigen und dann?
Betreute WG gegen den Willen des Betreuten, obwohl er Miete und alles zahlen kann? Gruss von kati
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 16:23    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo kati,

Zitat:

Allerdings das Problem mit völlig versauten Wohnungen ist mir bekannt von Alkoholabhängigen. Da muss schon Ungeziefer aus der Wohnung dringen, bis ne Behörde einschreitet. Die Meinung eines Betreuers ist, dass jeder so leben kann, wie er möchte. Da müsste es doch wirklich Grenzen der Zumutbarkeit geben. Wenn einer seine Whg. so total zusaut, was kann der Betreuer tun?

Nicht die Frau, die ich betreute hat gesoffen, sondern der Bruder hat ihr Geld genommen, sie konnte froh sein, überhaupt zu leben. Bevor ich die Betreuung antrat war schon der Kammerjäger da, es hatte sich aber genug neuer Müll angesammelt, überall Fliegen, wie im Fernsehen.

Sie selbst lächte mich ganz lieb an und fand das alles in Ordnung. Der Richter war keine zwei MInuten in der Wohnung, sagte: "Sie machen das", und fertig.

Habe am nächsten Tag die Poizei hingeschickt - nichts zu machen. Weder Fremd- noch Eigengefährdung, Ende. Jeder kann in seiner Wohnung so hausen, wie er will. Nennt sich persönliche Freiheit. Ausnahmen eben die Fremd- oder Eigengefährdung.

Ich habe rumtelefoniert mit allen möglichen Dienststellen, z. B. Gesundheitsamt. Alle wollten nicht. Zum Glück hat die Tochter (nachdem die Pflegestufe bewilligt war und sie das Geld bekam) dann zumindest etwas für die Betreute gesorgt, und da es von der Krankenkasse auch noch eine Nachzahlung gab konnte die Wohung entrümpelt und gereinigt werden. Später hat der Mobile Dienst alles übernommen, das war dann spitzenmässig, inzwischen ist sie verstorben, hatte aber wenigstens zum Ende noch eine schöne Zeit.

Ein Alkoholiker, der noch Geld hat, das wäre natürlich ein Extremfall. Hier würde ich wohl die Betreuung ablehnen, auch im Hinblick darauf, dass ich Frau und Kinder habe und so ein Mensch ja auch jederzeit bei mir vor der Tür stehen kann.

Ein Betreuer, den ich mal hatte, lebte hier in der "Klapsmühle", war Alkoholiker, und sparte sich regelmäßig genug Taschengeld zusammen, um nach einigen Monaten immer wieder mal das Weite zu suchen. Dann hat er das Geld bis auf den letzten Cent versoffen, und danach ging er immer zur Polizei, damit man ihn ins Heim bringt. Die riefen dann nachts um 1/2 3 Uhr bei mir an, ich solle ihn fahren. Abgelehnt, habe die dann gemacht.

Also, es ist schon so, dass die Rechte dieser Personengruppen in mancher Hinsicht eher kontraproduktiv sind. Da kann die Wohnung in eine Kloake verwandelt werden, es sit erlaubt. Und der Alkoholliker mit Geld kann den letzten Heller versaufen, er darf es, und danach tritt der Staat über das Sozialamt ein. Wir spinnen, wir Deutschen.

Gruss

Andreas
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