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Hallo,
da verschiedene Medien in letzter Zeit Interesse an der Staphylokokkenproblematik bekundet hatten, ich ebenfalls Betroffene bin, ließ ich mich zu einem Gespräch bei einer Rechtsanwältin ein.
Im nachfolgendem Schreiben schrieb sie: Ich beziehe mich auf das Gespräch in der vorletzten Woche, das ja - wie versprochen - für Sie unverbindlich sein sollte.
Nach jetzt fast einem Jahr bekomme ich plötzlich eine Rechnung von ihr. In ihrem Begleitschreiben schreibt sie: In der o.a. Angelegenheit haben Sie sich nicht mehr bei mir gemeldet, so dass ich davon ausgehe, dass kein Beratungsbedarf mehr besteht. Anliegend überreiche ich daher meine Abrechnung mit der Bitte um kurzfristigen Ausgleich.
In der Rechnung gibt sie einen Gegenstandswert von € 10.000.-- an.
0,55 Erstberatung Verbraucher Nr. 2102 VV && 13, 14 RVG
Kostenrechnung - Endabrechnung- Beratung lautet die Überschrift.
Von einer Beratung war überhaupt nicht die Rede in unserem Gespräch.
Muß ich diese Rechnung begleichen ? Oder ist es Abzocke ? Ich habe auch nichts unterschrieben, da sie ja nur für die Medien Geschädigte suchte.
MfG Blümchen
ich ließ ich mich zu einem Gespräch bei einer Rechtsanwältin ein.
Im nachfolgendem Schreiben schrieb sie: Ich beziehe mich auf das Gespräch in der vorletzten Woche, das ja - wie versprochen - für Sie unverbindlich sein sollte.
Heben Sie dieses Schreiben gut auf! Damit steht dann fest, daß (noch) kein Anwaltsvertrag (über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen) geschlossen worden war, sodaß (noch) kein Anspruch auf Vergütung von - in Erfüllungen dieses Dienstleistungsvertrags - erbrachten Leistungen entstanden sein konnte.
(Falls Sie dagegen mit der Anwältin (schon) einen verbindlichen Beratungsvertrag geschlossen hätten und dabei übereingekommen wären, daß keine (oder niederigere als die gesetzlichen) Gebühren berechnet werden sollen, so wäre diese Verabredung nichtig, da verboten.
Für eine vertragliche Vergütungspflicht wäre es zwar weder nötig, daß ausdrücklich schon eine solche vereinbart worden wäre (bei der Verabredung über die Erbringung von Anwaltsleistungen würde die als stillschweigend vereinbart gelten), noch wäre es erforderlich, daß die Höhe der Vergütung abgesprochen wäre (da bei tarifierten Leistungen dann eben eine Vergütung in Höhe des (Mindest-)Tarifs als vereinbart gilt).
Unverzichtbar ist jedoch, daß überhaupt schon eine verbindliche, beide Seiten bindende Abmachung (über die Erbringung der Anwaltsdienstleistungen) geschlossen worden wäre. Und genau daran fehlt es, wenn von beiden Seiten "unverbindlich" geplaudert wird.
Zwar verhalten sich Anwälte berufsordnungswidrig und/oder evtl. auch wettbewerbswidrig, wenn sie Rechtsbesorgungsleistungen unentgeltlich bzw. ohne Entgeltanspruch erbringen (sei es, daß sie ausdrücklich vereinbaren, vertragliche Dienstleistungen ohne Vergütung zu erbringen, sei es, daß sie ausdrücklich gar nicht erst ein verbindliches, auf den den Abschluß eines Anwaltsvertrag bezogenes Rechtsberatungsangebot machen/annehmen). Ein möglicherweise gegen Vorschriften der Berufsordnung oder des Wettbewerbsrechts verstoßendes Verhalten führt jedenfalls NICHT automatisch dazu, daß deswegen ein vertraglich begründeter Vergütungsanspruch bestehen würde.
Zitat:
Nach jetzt fast einem Jahr bekomme ich plötzlich eine Rechnung von ihr. -
Muß ich diese Rechnung begleichen?
Schreiben Sie der Anwältin zurück, daß sie damals AUSDRÜCKLICH unverbindlich an sie herangetreten waren. Weil es in der Folge jedenfalls zu keiner Vereinbarung gekommen sei, geschweige denn zu irgendwelchen vereinbarungsgemäß zu vergütenden Leistungen, sähen Sie ihre Forderung als unbegründet an.
Hallo,
danke recht herzlich für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat.
Tatsache ist, daß diese RAin im FS um Betroffene von Staphylokokken geworben hat. Hierzu gab sie auch ein Spendekonto an unter dem Motto: "Patienten in Not". Mail-Korrespondenz hierzu liegt mir ebenfalls vor.
Es sollten sich eigentlich mehrere in einem Gespräch bei ihr treffen. Leider war ich die Einzigste die dort erschien.
In diesem Gespräch sprach sie immer wieder von vielen, die sich dort gemeldet hätten.
Man müßte abwarten.
Wohl gab sie mir den Rat, den MDK in meiner Angelegenheit einzuschalten und dort ein Gutachten anfertigen zu lassen.
Das Ganze hatte aber mit einer Beratung nichts zu tun. Ich hatte meinen Ehemann zugegen. Als dann aber keiner mehr kam, sind wir nach Hause gefahren.
Dummerweise hatte ich die Überweisung einer Spende vorgenommen. Hierzu liegt der Kontoauszug einschl. Kontonummer auch vor.
Gewundert hat es mich schon, daß sie jetzt nach einem Jahr sich plötzlich mit einer Rechnung meldet, für eine Beratungstätigkeit, die nie statt gefunden hat.
MfG Blümchen
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