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ich habe ein kleines Problem, und zwar würde ich gerne zum 30.7.2005 in eine Kaufwohnung umziehen.
Für meine jetzige Wohnung habe ich 3 Paare (ohne Kinder) besorgt, die ich gerne der Vermieterin vorstellen wollte.
Die Vermieterin hat dies sofort abgelehnt und möchte, dass ich erst Ende September ausziehen darf (wegen Kündigungsfrist!!).
Gibt es ein Paragraph im Gesetzbuch, das mich von der Sache retten kann?
Nein gibt es nicht. Ausser Sie haben im Mietvertrag vereinbart das ein Nachmieter gestellt werden darf. Ansonsten kann der VM jeden Nachmieter ablehnen den der Mieter vorschlägt bzw. der Mieter hat überhaupt keinen Anspruch aus dem Mietvertrag eher entlassen zu werden gegen Nachmieterstellung. Natürlich gibt es Ausnahmen wo der Mieter einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Nachmieterstellung hat, aber das dürfte hier nicht zutreffen da der Grund von Ihnen selbst verursacht wurde. Ich fürchte Sie werden da nicht viel machen können, ausser den VM versuchen zu überreden.
Es hört sich so an als ob der VM sich gar nicht erst die Nachmieter angesehen hat und dann schon abgelehnt hat.
Wieso ? Mag es den Mieter nicht ? Will er ihn schikanieren ? Zu letzterem hat er kein Recht. Gibt es Zeugen, die belegen können, dass der VM abgelehnt hat, sich die Nachmieter anzusehen ohne etwas über diese zu wissen ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Mag es den Mieter nicht ? Will er ihn schikanieren ?
Es macht keinen Sinn, über die Motive des Vermieters zu spekulieren. Es macht allerdings durchaus Sinn, sich einen uralten Rechtsgrundsatz gelegentlich ins Gedächtnis zu rufen: Verträge sind einzuhalten. Wenn der Vermieter auf Vertragserfüllung besteht, liegt darin noch lange keine unzulässige Schikane.
Die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wird in der Rechtsprechung allgemein für jeden Mieter als zumutbar angesehen. Selbst in den wenigen Fällen, in denen der Mieter ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung gegen Nachmieterstellung hat, wird dem Vermieter noch eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zugestanden. Ein Anspruch auf Abkürzung der 3-monatigen Kündigungsfrist ist nur mit einer entsprechenden Vereinbarung zu begründen.
FOC, die Vermieterin hat nichts dagegen gehabt das erste Paar kennenzulernen.
Sie möchte aber gerne die nächsten Mieter selbst wählen.
Schöne Grüße
Wenn VM sich die Paare ansieht und - aus welchem Grund auch immer ablehnt - kann man nichts machen.
Wenn VM sich die Nachmieter jedoch gar nicht erst ansieht, könnte man m.E. etwas machen.
Sie sollten nur gute solvente Nachmieter empfehlen, sonst hat Ihr VM bald keine Lust mehr Ihre Nachmieter kennenzulernen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Wenn VM sich die Nachmieter jedoch gar nicht erst ansieht, könnte man m.E. etwas machen.
Aber auch nur wenn der Mieter einen Anspruch auf Nachmieterstellung hat. Ansonsten ist es vollkommen egal wieviele Nachmieter der Mieter anschleppt. Der VM muss nichtmal einen näher begutachten.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist der VM verpflichtet den Schaden für den M klein zu halten - hierauf bezogen: wenn er keine wichtigen Gründe hat, die gegen den Nachmieter sprechen (und die kann er nur haben, wenn er sich die Nachmieter ansieht).
Danach muss der VM den M immer dann vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, wenn sein Interesse an der vorzeitigen Beendigung gegenüber dem M-Interesse an der Vertragserfüllung durch den Mieter deutlich überwiegt. (das ist natürlich insbesondere dann NICHT der Fall, wenn der VM keinen neuen M hat oder die Nachmieter alle "ungeeignet" sind!)
Der M-Grund muss schwerer wiegen als das VM-Interesse an der Vertragserfüllung.
OLG Karlsruhe befürwortete in einem Rechtsentscheid die vorzeitige Nachmieterstellung, RE NJW 1981, S. 1741 bei:
- schwere Krankheit des Mieters,
- beruflich bedingter Ortswechsel,
- Aufnahme des Mieters in einem Altersheim,
- wesentliche Verkleinerung oder Vergrößerung der Familie.
Das folgende Urteil geht noch weiter:
LG Hildesheim, Urteil v. 31.5.2000 – 1 S 176/99, ZMR 2000, S. 679
Anders bei Kauf einer Wohnung durch M.:
OLG Karlsruhe, RE WM 1981, S. 73 (M muss M-Vertrag erfüllen)
Unter bestimmten Umständen sogar folgendes:
Lehnt VM Nachmieter unberechtigter Weise ab, entfällt die Mietzahlungspflicht des M.
OLG München, ZMR 1995, S. 257. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
frag doch den vermieter, ob du die wohnung untervermieten darfst. wenn er es verbietet, hast du einen grund, fristlos zu kündigen:)
Nein, hat man nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
@FOC:
Jetzt fängst du aber an, völligen Unfug zu reden.
1. Die Miete bis zum Ende der Mietzeit zahlen zu müssen, ist KEIN "Schaden" für den Mieter, den der Vermieter zu minimieren hätte.
(Anzufügen wäre noch, dass "Treu und Glauben" zunächst die Einhaltung der Verträge - auch durch den Mieter - bedeutet)
2. Es GIBT KEIN generelles Recht auf Nachmieterstellung. Dazu hat RM schon das nötige gesagt.
3. Das LG Hildesheim hat über einen Fall entschieden, bei dem jemand in ein Pflegeheim umziehen MUSSTE.
4. Das OLG Karlsruhe VERNEINT in dem genannten Urteil ausdrücklich den puren Umzugswunsch als "wichtigen" Grund.
5. Das OLG München bezieht sich auf ein VERTRAGLICH VEREINBARTES RECHT zur Nachmieterstellung. Die Betonung liegt dort auf "unberechtigt".
Was soll das, hier den Leuten so einen Quatsch zu erzählen?
Die Sache ist ganz einfach: mahcih kommt NICHT früher aus seinem Vertrag. Ein RECHT zur Stellung eines Nachmieters hat er nicht und der Vermieter muss sich auch keine ansehen. Basta.
@FOC:
Jetzt fängst du aber an, völligen Unfug zu reden.
Hi,
wenn Du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest Du auf Deinen Beitrag verzichten können, bzw. etwas anderes schreiben können:
zu 1) ich habe nicht gesagt, dass der Mieter den Vertrag nicht einzuhalten hat,
Wenn es kein "Schaden" für den Mieter wäre, Geld zu zahlen, gäbe es diesen Thread nicht
zu 2) habe ich auch nie behauptet. Der VM kann z.B. jeden Nachmieter ablehnen, wenn es dafür Gründe gibt.
zu 3) ja und?
zu 4) genau das habe ich geschrieben: "(M muss M-Vertrag erfüllen)"
zu 5) das Wort "unberechtigt", das Du hervorhebst, habe ich in meinem Satz stehen.
Karsten hat folgendes geschrieben::
mahcih kommt NICHT früher aus seinem Vertrag.
Bist Du Hellseher? Bestenfalls dürfte Dein Satz - Deine Meinung mal als korrekte Meinung vorausgesetzt - so lauten:
Karsten wollte wohl sagen hat folgendes geschrieben::
Es gibt kein Gesetz nach dem mahcih früher aus seinem Vertrag kommt.
_________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nachdem meine Vermieterin nun abgelehnt hat, mich früher von der Wohnung loszulassen, obwohl ich 3 oder 4 Nachmieter besorgt habe, habe ich jetzt ein anderes Problem. Ich muss vorher sagen, dass ich ein super Verhältnis zu ihr die letzten 5 Jahre hatte:
Vor 5 Jahren, als wir eingezogen sind, fanden wir die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand (Teppich und Wände dreckig bis auf die Kücke wurde sie neu angestrichen). Da wir sonst keine andere Möglichkeit hatten, haben wir das angenommen und wir durften selbst Sachen ändern, wenn wir es gewollt haben ("auch die Wände schwarz malen" Zitat der Vermieterin).
Unter anderem haben wir Laminat angelegt (sie hatte nichts dagegen, das hat ihr sogar gefallen). JETZT möchte sie gerne Laminat weghaben, wenn wir umziehen, da ihre Tochter unten wohnt und angeblich Laminat laut wäre (wegen Krabbeln von unserem Baby). MUSS ich das wirklich tun und ihr einen neuen Teppich kaufen?
Wir sind ab 1.8.2005 in der neuen Wohnung und werden weiterhin die Miete zahlen. MUSS ich auch die Nebenkosten zahlen, wenn ich dort nicht wohne? Darf ich Strom von HEAG abstellen lassen, damit ich keine Stromkosten hätte?
Darf ich einen Untermieter für die nächsten 2 bzw. 3 Monate haben, oder muss die Vermieterin ihr Einverständnis haben?
ICH BIN IHNEN ALLEN SEHR DANKBAR FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!!!
Also das Laminat gehört Ihnen und der VM kann beim Auszug verlangen das Sie das Laminat wieder entfernen. Für den alten Teppich wär evtl. Schadensersatz fällig wenn dieser einfach entsorgt wurde. Dabei kommt es dann aber noch auf das Alter des Teppichs an, evtl. ist dieser schon so alt das nichts mehr gezahlt werden muss.
Zu den vertraglichen Pflichten eines Mieters gehört es die Miete zu zahlen und dazu gehören auch die Nebenkosten. Egal ob der Mieter jetzt ausgezogen ist oder nicht. Sonst bräuchte ja jeder Mieter der 4 Wochen in Urlaub fährt auch die Miete und Nebenkosten nicht zu bezahlen weil er ja gar nicht da ist.
Wenn Sie einen Vertrag mit dem Anbieter direkt geschlossen haben dürfen Sie diesen auch kündigen. Allerdings sollte dabei beachtet werden das dadurch kein Schaden an der Wohnung entsteht. ZB. im Winter Gas abmelden und die Wohnung friert ein.
Untervermieten dürfen Sie nur mit Zustimmung des VM, der Untermieter muss dem VM konkret benannt werden. Der VM hat dann 3 Monate Zeit sich zu überlegen ob er der Untervermietung zustimmt. Tut er es nicht hat der Mieter das Recht zur ausserordentlichen fristgerechten Kündigung.
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