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Betreuung durch Kinder

 
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:20    Titel: Betreuung durch Kinder Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Vater ist seit einigen Jahren verwitwet. 2002 wurde ihm dann die Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten zuviel und er hat mich gebeten das für ihn zu übernehmen. Dazu hat er mir eine umfassende Vollmacht erteilt und Einblick in seine sämtlichen Unterlagen gegeben. Die Vollmacht umfaßt allerdings nicht ausdrücklich den Fall der Betreuungsbedürftigkeit. Ich habe dann sehr viel Zeit und Energie aufgewendet und mich intensiv eingearbeitet und auch mit den behandelnden Ärzten Kontakt aufgenommen.

Zwischenzeitlich ist durch eine sich verstärkende Altersdemenz die Betreuungsbedürftigkeit eingetreten. Mein Vater ist erst in ein Krankenhaus gekommen und lebt jetzt in einem Heim, laut einem ärztlichen Gutachten ist eine umfaßende Betreuung in allen Lebensbereichen erforderlich. Mein Vater ist auch zur Zeit geschäftsunfähig.

Seitens meiner älteren Schwester, die sich bislang kaum um meinen Vater gekümmert hatte, wurde sehr schnell beim Amtsgericht eine Betreuerbestellung angeregt. Gleichzeitig hat sie es abgelehnt, daß ich als Betreuer bestellt werde. Als Grund hat sie meine allgemeine Situation angegeben (ALGII) und hier ohne nähere Begründung eine Versuchung vermutet, daß ich auf die vorhandene Altersvorsorge meines Vaters zugreifen könnte. Allerdings will sie wohl mehr aus persönlichen Gründen vermeiden, daß ich offiziell zur Vertretung meines Vaters berechtigt bin. Sie hatte bereits vorher auf die mir erteilte Vollmacht sehr heftig reagiert.

Das Gericht hat unter Hinweis auf die Streitigkeiten der Geschwister untereinander ohne weitere persönliche Anhörung der Kinder mittlerweile eine Berufsbetreuerin bestellt. Ich habe zunächst abgewartet, wie sich die Betreuung entwickelt.

Leider läuft die Betreuung sehr schlecht. Die Betreuerin kümmert sich kaum um meinen Vater, sie versucht mich von Anfang an von allen Angelegenheiten fern zu halten, Sachwerte verschwinden aus der Wohnung meines Vaters und landen nicht im Heim. Außerdem geht sie sehr großzügig mit der Altersvorsorge um, so daß beim Verbrauch des angesparten Geldes eine Verschlechterung der Lebensverhältnisse im Heim zu befürchten ist. Die Wohnverhältnisse im Heim sind jetzt schon nicht sehr schön.

Ich möchte die Betreuung nun übernehmen und hätte dazu die zeitliche Möglichkeit und das Wissen über die Verhältnisse meines Vaters.

Wie stark ist die Stellung meiner Schwester im Beschwerdeverfahren? Kann es sein, daß alleine ihr Widerspruch gegen mich als Betreuer ausreicht, ausschließlich eine Berufsbetreuung zuzulassen?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:41    Titel: Re: Betreuung durch Kinder Antworten mit Zitat

Stefan05 hat folgendes geschrieben::
Die Vollmacht umfaßt allerdings nicht ausdrücklich den Fall der Betreuungsbedürftigkeit.


Grundsätzlich bleibt die Vollmacht auch dann wirksam, wenn der Betroffene geschäftsunfähig wird. Wenn demnach

a) die Vollmacht vom Umfang her ausreichend ist,
b) Sie die Vollmacht auch sachgerecht auszuüben in der Lage sind,

darf gar keine Betreuung eingerichtet werden bzw. wäre eine bereits eingerichtete Betreuung aufzuheben.

Reichen Sie die Vollmacht in Kopie beim Amtsgericht ein. Das Gericht kann dann prüfen, ob die Betreuung aufgehoben werden kann und Sie als Bevollmächtigter handeln können.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage.

Die Situation ist allerdings so, daß der vom Gericht beauftragte medizinische Gutachter eine vollständige Betreuungsbedürftigkeit festgestellt hat.

Die mir erteilte Vollmacht enthält vom Wortlaut her keine Einschränkungen, behandelt aber auch nicht ausdrücklich die jetzt eingetretene Situation.

Die Vollmacht lag dem Gericht bereits vor der Betreuerbestellung vor. In der Entscheidung wird darauf mit keinem Wort eingegangen. Eine besondere persönliche Anhörung der Kinder, mit der ich gerechnet hatte, ist nicht erfolgt.

Sofern das Gericht bei der Beschwerde zu dem Ergebnis kommt, daß zumindest in Teilbereichen die Einrichtung einer Betreuung notwendig ist, bleibt nach wie vor das Problem mit meiner widersprechenden Schwester.

Zu diesem Punkt bin ich für Hinweise dankbar.


Viele Grüße
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 20:31    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte doch gerne ein paar Erläuterungen.

Zitat: Sachwerte verschwinden aus der Wohnung meines Vaters und landen nicht im Heim.

Was soll denn alles im Heim landen ? Aus meiner Tätigkeit als Betreuer weiss ich, dass man vielleicht eine Kommode, einen Tisch, einen Stuhl, Bekleidung und Hygieneartikel mitnehmen darf und kann. Es ist im Normalfall kein größerer Platz vorhanden. Alles andere wird verkauft oder entrümpelt.

Zitat: Außerdem geht sie sehr großzügig mit der Altersvorsorge um, so daß beim Verbrauch des angesparten Geldes eine Verschlechterung der Lebensverhältnisse im Heim zu befürchten ist.

Wenn das Geld bis auf den Schonbetrag verbraucht ist, dann zahlt das Sozialamt, falls die Rente und das Pflegegeld nicht reichen. Eine Verschlechterung tritt dadurch von Seiten des Heimes nicht ein, denen ist egal, woher sie ihr Geld bekommen, solange überhaupt gezahlt wird.

Zur Großzügigkeit der Betreuerin: schlecht zu prüfen, ob sie für etwas zu viel Geld ausgegeben hat. Es sei denn, es sind Extremfälle. Jeder Betreuer hat einen gewissen Spielraum. Wenn ein Betreuer z. B. eine Herrenhose kaufen soll (was nicht seine Aufgabe ist), dann kann die 20 oder 100 Euro kosten. Das muss der Betreuer vertreten, auch dem Gericht gegenüber.

Gruss

Andreas
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AndreasHL,

ich hatte gehofft, auf meine Frage eine Antwort zu erhalten.

Trotzdem zu Ihren Nachfragen soviel. Mein Vater lebt in einem Heim, bei dem sich die Bewohner ihre Zimmer mit eigenen Möbeln einrichten können. So etwas gibt es öfters. Auch einen eigenen Fernseher, eine kleine Musikanlage, eigene Bilder usw. kann man dort mitbringen. Hier sind auch Arbeitsstunden für den Transport ins Heim für Dinge abgerechnet worden, die dort nie angekommen sind.

Als Betreuer werden sie auch verstehen, daß es besonders für einen Heimbewohner bei Erkrankungen wichtig ist, das Geld zu haben, sich ein paar Erleichterungen leisten zu können. Die KK zahlt da nicht mehr alles und das Sozialamt sowieso nicht. Und warum soll hier auch gleich das Sozialamt herhalten, wenn jemand für das Alter gespart hat um das zu vermeiden?

Zur Verschwendung: Warum müssen Angestellte oder Dienstleister bezahlt werden für Dinge, die Familienmitglieder oder die Betreuerin (Anwältin) selber erledigen können, z.B. eine überschaubare Steuererklärung und die Besorgung von persönlichen Gegenständen.

Schade, daß hier noch keine Antwort auf meine eigentliche Frage gekommen ist.

Viele Grüße
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 08:51    Titel: Re: Betreuung durch Kinder Antworten mit Zitat

Stefan05 hat folgendes geschrieben::
Wie stark ist die Stellung meiner Schwester im Beschwerdeverfahren? Kann es sein, daß alleine ihr Widerspruch gegen mich als Betreuer ausreicht, ausschließlich eine Berufsbetreuung zuzulassen?


Alleine der Widerspruch der Schwester gegen Sie als Betreuer reicht nicht aus, ausschließlich eine Berufsbetreuung zuzulassen. Allerdings wird der Richter prüfen, was für das Wohl des Betreuten das Beste ist. Und bei zerstrittenen Kindern könnte dies im Zweifel durchaus ein neutraler Betreuer sein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wie einige aus einem früheren Thread von mir wissen, bin ich ja die Betreuerin meiner Grossmutter (99). Gegen diese Betreuung hat sich mein Onkel "mit Händen und Füssen" gewehrt, allerdings erfolglos. Das Gericht ist nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage der Ansicht, dass die Beschwerden des Onkels (Sohnes der Betreuten) grundlos sind. Also auch bei Streitigkeiten kann das Gericht durchaus ein Familienmitglied als Betreuer bestellen. Klar, dass mich diese permanente "Gängelei" durch den Onkel tierisch nervt. Auf der anderen Seite unterstützt mich ds Gericht jedoch in jeder Hinsicht, und Grossmutter geht es seit Jahren mal wieder richtig gut!

Vielleicht einfach mal mit dem Richter reden?

Chavah
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:11    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

gemach, gemach, die Antwort kommt. Aber ohne diese Fakten wäre diese ganz anders ausgefallen, und so lange dauert es ja nun auch nicht mit der Antwort,. oder ?

Generell ist es so, dass eine Betreuung durch einen Anwalt die teuerste Betreuung ist. Auch wenn ich jetzt mal verallgemeiner, derAnwalt ist weder oft vor Ort beim Betreuten, noch wird er bestimmte Dinge, die Familienmitglieder quasi nebeni mitmachen, erledigen.

Als Beispiel: ein Anwalt wird (selbstverständlich) nicht die Kommode von der Wohnung ins Heim transportieren. Das ist nicht seine Aufgabe, und dafür gibt es Firmen (Kleintransporte). Und welche Firma ein Anwalt da beauftrag ist seine Sache, solange
es in einem vernünftigen finanziellen Rahmen bleibt.

Der Betreuer hat das Recht, Firmen zu beauftragen. Und das Gericht wird im Zweifelsfall zugunsten des Betreuers entscheiden.

Hier muss man ganz klar trennen, und die genannten Tätigkeiten wie Besorgung von persönlichen Gegenständen sind nie und mimmer Aufgabe eines Betreuers, egal, ob Anwalt oder ehrenamtlich.

Ich mache solche Sachen mal nebenbei, ich muss es aber nicht.

Man muss sich vor Augen halten, dass der Betreuer eingentlich das Gericht vertritt, und das Amtsgericht würde wohl kaum Einkäufe für Betreute tätigen.

Zitat: Warum müssen Angestellte oder Dienstleister bezahlt werden für Dinge, die Familienmitglieder oder die Betreuerin (Anwältin) selber erledigen können, z.B. eine überschaubare Steuererklärung und die Besorgung von persönlichen Gegenständen.

Frage: Warum machen die Angehörigen das dann nicht alles selbst, dann braucht es keine Betreuung.

Bei den nicht angekommenen Gegenständen würde ich einen Anwalt einschalten, ist die einzige Möglichkeit.

Es ist schade, dass ich keine erfreulichere Antwort geben kann. Mein Rat an alle: erst informieren, möglichst in der Familie einigen, und nie einen Anwalt als Betreuer (es gibt aber auch gute, es kostet nur viel). Und wenn schon ein Betreuer notwendig ist, dann auf einem ehrenamtlichen bestehen.

Gruss

Andreas
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also, mitunter kann es sinnvoll sein, einen Anwalt als Betreuer zu haben. Dies kann ja aber zeitllich begrenzt sein, bis alle juristischen Angelegenheiten geregelt sind, und dann kann man zur Familienbetreuung zurückkehren.

Chavah
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:31    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Man muss sich vor Augen halten, dass der Betreuer eingentlich das Gericht vertritt, und das Amtsgericht würde wohl kaum Einkäufe für Betreute tätigen.


Nein, der Betreuer vertritt allein den Betroffenen. Der Punkt ist vielmehr, dass der Begriff "Betreuung" irreführend ist. Es handelt sich um rechtliche Betreuung, die im wesentlichen - wenn auch nicht ausschließlich - die Abgabe rechtlicher Erklärungen, und nicht die Erledigung praktischer Dinge umfasst.

Und zur Person des Betreuers: Neben einem Anwalt und einem ehrenamtlichen Betreuer kommt ja auch noch ein Berufs- oder Vereinsbetreuer in Betracht. Dies ist aber letztlich Entscheidung des Gerichts.

Im übrigen stimme ich AndreasHL zu, insbesondere zu seiner
Zitat:
Frage: Warum machen die Angehörigen das dann nicht alles selbst, dann braucht es keine Betreuung.

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: Frage: Warum machen die Angehörigen das dann nicht alles selbst, dann braucht es keine Betreuung.

Die Bereitschaft dazu ist ja ganz klar vorhanden!


Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Manche haben mir wieder Mut gemacht, andere waren auch sehr interessant.


Grüße
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koala00
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefan05

Ich kenne diese Streitereien in der Familie. Das gleiche habe ich mitgemacht. Bei uns war es so das ich immer bei meiner Mutter im Haus wohnte und dann durch einen Sturz meiner Mutter die Streitereien richtig los gingen. Nur ich bin nach Auskunft des Gesundheitsamtes – die hatte meine Schwester meiner Mutter vorher schon immer auf den Hals geschickt um zu entmündigen, was immer abgeblockt wurde – vorher zum Gericht gegangen. Das Gesundheitsamt vermutete schon vorher diesen Werdegang. Als es dann so weit mit der Betreuung war, musste meine Schwester trotzdem gefragt werden.
- Sind sie nicht vorher gefragt worden wer oder wie es mit der Betreuung werden könnte?
So hatte die Richterin uns beide als Betreuer eingesetzt.
- Es kann doch die Betreuung auch aufgeteilt werden. Einer macht gesundheitlich der andere das übrige.
Bei uns kam auch noch dazu das meine Schwester über 550 km entfernt wohnt. Nachdem es nach vielen Streiterein bei uns nicht klappte, habe ich mich mit der Richterin in Verbindung gesetzt und die hat ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Stadt veranlasst. Nach dem Gespräch und in einer von mir vorher genau überlegten Vorgehensweise haben wir uns geeinigt das ich die Betreuung alleine mache und eben meine Schwester nur noch zu informieren. (Ich hätte dieses am liebsten nicht gemacht, aber auch Informationen kann man notfalls schriftlich machen.) Somit wurde festgelegt, das ich die Betreuung alleine mache. Bei uns kommt noch dazu das Immobilen vorhanden sind, die Immobilien waren schon vorher überschrieben mit einem Nießbrauch und Wohnrecht. Nachdem dieses mit einem Versuch (Haushaltsauflösung (fast alleine), Umzug ins Heim (alleine) Renovierung von Immobilien organisieren (Bestimmung von beiden) ist es dann soweit gekommen das ich am Telefon nur noch beschimpft wurde und mein Bericht /meine Meinung nicht mehr gefragt war. Danach habe ich meiner Schwester diese schriftlich gegeben, das sie keine Recht auf das Geld (Mieten) meiner Mutter hat und die Haushaltsauflösung abgewickelt war. Nachdem ganzen geht es alles nur noch per Anwalt. Und mittlerweile schüttelt der Anwalt nur noch mit dem Kopf, das die Forderungen (immer wieder andere) meiner Schwester nicht sein können. Sie bekam die richtige Antwort von meinem Anwalt. Als dies nicht so war, wie meine Schwester es wollte, hat mich meine Schwester versucht beim Vormundschaftsgericht anzuschwärzen. Die bekam aber darüber hinaus von der Richterin gleich noch eins drauf und jetzt herrscht endlich mal Ruhe. Ich habe das beste „Verhältnis“ zum Vormundschaftsgericht und denke die haben auch verstanden das ich von Anfang an mein Bestes gegeben habe.

Tipp: Versuchen Sie doch noch einmal mit dem Gericht oder eben der Betreuungs-stelle der Stadt zu führen. Der Grund der Ablehnung kann nicht das ALGII sein. Jeder Betreuer hat jährlich eine Abrechnung (finanziell) zu machen und auch über anderes zu berichten. (Ich habe sogar jetzt nach einem Jahr einen 10-seitigen Bericht dazu gelegt. So kann meine Schwester nie etwas sagen. Und dazu kommt, das die Familienangehörigen die Darlegung des Geldes nicht sofort zu machen braucht, wenn vorher schon abmachen bestanden. Trotzdem lasse ich eine Prüfung der Unterlagen vom Gericht machen. Das ist meine Sicherheit und meine Schwester kann mir nichts vorwerfen und das Gericht kann zu jederzeit hinter mir stehen.)
- Machen sie doch „Seminare“ - kostenlos – über Betreuung. (Betreuungsstelle oder Gericht kann sagen wo diese stattfinden.) Das kann auch schon ein Vorteil für Sie sein.
- Vielleicht führen sie mal ein Gespräch mit dem Anwalt (Betreuer) um zu klären, welche Chancen Sie in seinen Augen für eine evtl. weitere Betreuung haben. (Vielleicht erzählen sie ihm nicht alles und ziehen nur den Nutzen daraus.) Machen Sie sich auch das zum Vorteil.
- Mit dem Richter sollten Sie vielleicht auch noch mal ein Gespräch führen und dem Ihre Vorteile aufzeigen. (Seminare, Geldersparnis (Sozialhilfe) Wissen)
Die Familie ist auch bei einer Betreuung von Fremden nicht außen vor. Die werden sich ja immer kümmern, wenn alles gut läuft. Und da sorgt man sich ja eigentlich besser als ein Fremder.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg um den Kampf für die Betreuung durchzustehen.
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