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Haftung bei Heimbewohner mit Weglauftendenz

 
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AnitaSchoene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 23:45    Titel: Haftung bei Heimbewohner mit Weglauftendenz Antworten mit Zitat

Sachverhalt:
Mein demenzkranker und gehbehinderter Vater (Pflegestufe 1, mit Rolatorwagen) hat Weglauftendenz. Er ist schon einige Male aus dem Pflegeheim unbemerkt ausgerissen und auf der Straße hingefallen. Wurde von Passanten gefunden und ins Krankenhaus geschafft, wo er schon bekannt ist.
Ich als bestellte Betreuerin wohne 150km weit weg und komme nur 1x pro Woche hin. Den Rücktransport aus Krankenhaus oder Ärtze etc. muß ich organisieren, da das Heim sich angeblich dazu nicht in der Lage sieht (Personalmangel).

Fragen:
Wer haftet hier für das Weglaufen?
Wer haftet, falls ein Unfall u.a. mit Dritten passiert (z.B. läuft in ein Kfz)?
Hinweis: Mein Vater hat z.Z. noch eine Privathaftpflicht.
Kann man mich haftbar machen oder bin ich hier als Betreuer " von amtswegen" versichert?

Danke im Voraus für die Antworten
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Informieren Sie die Privathaftpflicht, dass Sie betreuer des Vaters sind und lassen Sie sich die Deckung -bei Demenz- schriftlich bestätigen.Dann haftet die Versicherung-aber:
Sie brauchen dies schriftlich!
Dasselbe würde ich übrigens auch bei einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung machen.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

P.S. Sie als amtlich bestellter betreuer sind übrigens auch versichert-bitte mal die Unterlagen beim Vormundschaftsgericht anfordern (via Bayr. Versicherungskammer sogar automatisch, glaube ich)
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:40    Titel: Re: Haftung bei Heimbewohner mit Weglauftendenz Antworten mit Zitat

AnitaSchoene hat folgendes geschrieben::
Kann man mich haftbar machen oder bin ich hier als Betreuer " von amtswegen" versichert?


Kommt auf's Bundesland an. In den meisten dürfte eine Sammelhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer bestehen. Fragen Sie doch einfach ihren Rechtspfleger oder die Betreuungsstelle, die auch bei weiteren Fragen helfen kann.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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