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Was kann ein Vermieter KURZFRISTIG tun, wenn ein Mieter die Besichtigung einer Wohnung zum Zweck der Neuvermietung verhindert. Der Mietvertrag ist einvernehmlich und fristgemäß gekündigt. Da der Mieter höchstwahrscheinlich pleite ist, soll Schaden durch z.B. Leerstand verhindert werden, weil auf dem Weg "Schadenersatz" nix zu holen sein wird.
Kann man z.B. eine einstweilige Verfügung bekommen?
Wenn der VM die Besichtigung rechtzeitig angekündigt hat, dem M am Besten mehrere Alternativtermine genannt hat und der M ohne Begründung die Besichtigung verweigert, dürfte eine einstweilige Vfg. Aussicht auf Erfolg haben. Aber - wenn der M kein Geld hat, dann bleiben auch die Kosten der erfolgreichen einstw. Vfg. beim VM!!!
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