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eltrogeräte zerstört, fehler in der hauszuleitung, wer zahlt

 
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riggs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 09:30    Titel: eltrogeräte zerstört, fehler in der hauszuleitung, wer zahlt Antworten mit Zitat

hallo Zusammen,

durch einen Schaden in der Hauszuleitung, noch vor dem Sicherungskasten, welcher im öffentlichen Keller sitzt ist folgender Schaden entstanden:

ein oder mehrere Kabel habe Berührung bekommen, sodas 380V anstelle von 230V auf den Leitungen waren. Nach der Instandsetzung sagte der Elektriker, das Haus hätte durchaus abbrennen können...steht aber noch.

In unserer Wohnung (WG) sind aber durch diese Überspannung diverse Geräte beschädigt worden.

DVDPlayer Videorekorder 19"Monitor sind total zerstört, eine Reperatur würde den Neuwert übersteigen. Fernseher ist Hauptplatine defekt und zur Reperatur ca. 200?

Die Frage ist, wer haftet für den Schaden, der Vermieter, der ebenfalls im Haus wohnt, (2 Familienhaus) hat wohl keine Versicherung, bzw. seine Versicherung will nicht bezahlen.

Aber wie sieht das für mich aus ? Durch einen Schaden an der Hauszuleitung, ist also erheblicher Sachschaden entstanden, ca. 700?.

Gibt es da einen Rechtsspruch der mir klar beisteht, das in diesem Fall der Vermiter den Schaden begleichen muß, notfalls aus eigener Tasche, falls er keine Versicherung hat ?


mfg
riggs
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatz wegen eines plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Mangels schuldet der Vermieter nach § 536 a BGB nur, wenn der den Umstand "zu vertreten" hat. Was zu beweisen wäre.

Ansonsten reguliert evtl. eine mietereigene Hausratversicherung, soweit Überspannungsschäden aus solchen Ereignissen eingeschlossen sind.
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riggs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:38    Titel: vielleicht ginge das... Antworten mit Zitat

ca. 2 monate vorher war bereits ein ähnliches problem aufgetreten. es gab spannungsschwankungen im netz, darauf hin hat sich das netzteil meines pc's verabschiedet. -> 30Euro.

es wurde ein elektriker gerufen, welcher die leitungen gemessen hat. der elektriker hat dann ein paar lüsterklemmen nachgezogen. es war dann in der tat besser, aber ich vermute, dass das nur zufall war und die grund für die spannungsschwankungen bereits auf den kabelschaden beruhte, dieser mußte nur noch schlimmer werden, um voll durchzuschlagen.

reicht das aus um den umstand "zu vertreten"

mfg
riggs
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte das reicht nicht. Eine Spannungsschwankung kann auch vom Netzbetreiber verursacht werden, hätte der VM von dem Schaden gewusst hätte er ihn definitiv reparieren lassen denn er ist bestimmt nicht so dumm und riskiert sein und das Leben seiner Familie wegen eines kaputten Kabels. Evtl. könnte man vom ersten Elektriker was verlangen wenn man diesem nachweisen kann das er den Fehler übersehen hat obwohl er ihn hätte bemerken müssen.
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riggs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 11:45    Titel: mh Antworten mit Zitat

das beudetet also, das ich im prinzip auf die kulanz meines vermieters angewiesen bin, ob er mir etwas gibt oder nicht.

ok vielen dank für die infos
riggs
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte aber ein Vertretenmüssen beim Netzbetreiber vorliegen - oder nicht?
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riggs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:27    Titel: was heißt das ? Antworten mit Zitat

hast du dich verschrieben ? ich kann das wort nicht deutem was es ausdrücken soll ?

Vertretenmüssen
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