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Nackte Nachbarin
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Egli
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beitrag von koppi ist zutreffend.

Die Meinung vertrete ich auch. Solange Sie nichts Anstößliches an sich vornimmt ist alles im "grünen Bereich". Winken

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gefunden habe ich folgendes:

"Ein Mieter, der sich den Mitbewohnern des Hauses mehrfach nackt zeigt, muss mit einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter rechnen.
Amtsgericht Salzgitter AZ 13 C 423/90 "

Vermutlich ist damit aber eher der Mann im Treppenhaus gemeint, der ab und an seinen Trencoat öffnet?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs mal mit nem Link zu nem Aussagekräftigen Foto damit wir uns den Fall besser vorstellen können (nicht vergessen vorher die Nachberin zu fragen) Mr. Green
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dahinter steckt viel Wahres. Wenn erstmal die 13 jährigen Kids von der Sonnenabeterin Fotos machen und auf dem Schulhof verteilen, könnte die Aktion "nahtlos braun" sehr schnell ein Ende finden...
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

koppi hat folgendes geschrieben::
Bin dabei auf das Ordnungswidrigkeitengesetz gestossen.
Demnach handelt derjenige ordnungswidrig, der eine "grob ungehörige" Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.


Nach Udo Lindenberg wäre dies ein Fall von "Erregung öffentlicher Erregung" Winken .
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Destiny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

aber jetzt mal im Ernst, ist das nicht eine Art "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?

Ich frag jetzt mal so rein aus Interesse.
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Linus_Pauling
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die ursprüngliche Frage war ja, wie sich der Vermieter verhalten soll.
Ich denke: Gelassen...

Wer die Frau anzeigen möchte, soll das tun.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wer die Frau anzeigen möchte, soll das tun.

Vermutlich wird sich dann der Herr Staatsanwalt sofort vor Ort höchst persönlich einen Eindruck verschaffen... um sich dann nach einem "intensiven" Gespräch mit der Dame zu entschliessen keine Anklage zu erheben Sehr glücklich
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jägermeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Delbrück

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt mal Klartext: Der Vermieter möchte die Mieterin Frau nackich am liebsten loswerden weil Sie Ständig irgenwelche Sachen bemängelt wie Baulärm Bauschmutz Komposthaufen im Garten, Nachmieter die Tapetenabkratzen ( Kratzgeräusche)Mangelnde Gartenpflege, Mietminderung dadurch Ankündigt von über 60% usw. Was soll man machen?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mieterhöhungen, Abmahnungen usw. irgendwann wird se vermutlich die schnautze voll haben und ausziehen.
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jägermeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Delbrück

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Mieterhöhungen, Abmahnungen usw. irgendwann wird se vermutlich die schnautze voll haben und ausziehen.
Wie kann mann eine Mieterhöhung durchsetzen? was ist zu beachten??
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

§ 558ff. BGB sollten die Fragen beantworten. Nachzulesen unter dejure.org
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn sich Leute über solche Sachen aufregen, da bleibt mir nur eine Frage:
Haben die keine wirklichen Probleme?
Warum sollte die besagte Dame gleich dem horizontalen Gewerbe nachgehen ?
Und selbst wenn dies ihr Job wäre, was hat das damit zu tun ?
Die Zeiten der Schande über diesen Beruf dürften doch nun längst vorbei sein, oder ...
Auch ich liebe es mir die Sonne auf den ganzen Körper scheinen zu lassen, und finde nahtlose bräune einfach schön.
Ich bin auch keine Prostituierte.
Bei uns kann niemand auf die Terrasse schauen, aber auch das würde mich nicht stören.
Man legt sich ja nicht breitbeinig hin, also ist nicht allzuviel mehr zu sehen als in einem String-Bikini. Und an einem nackten Busen - sofern es nicht in der Stadtmitte auf dem Marktplatz ist - ist doch nichts schlimmes.
Den sehen Kinder auch in den meisten Freibädern.
@ Yvonne:
Ich würde mich über Simones schreibereien gar nicht aufregen. Ich denke, jeder weiß von wem es kommt.
Gruß und schönes Wochenende, Sterü
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist ja interessant woran sich die Leute stören. Warum geht der (verklemmte) Mieter nicht selber zur Nachbarin und spricht mit ihr darüber. Wenn ihm das nicht passt, warum sieht er trotzdem immer auf die Terrasse mit der nackten Nachbarin? Er könnte sich genauso eine Anzeige wegen Spannerei einhandeln.

Leider steht hier nicht wie die Terrasse einsichtbar ist. Als Vermieter sollte man höchstens als Vermittler in einem offenen Gespräch als Moderator tätigsein.

.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald der VM sich einmischt muss er weiterhin Kindergärtner spielen und das für jeden weiteren kleinen Mist den es gibt. Dann stört den nächsten die Bepflanzung des Balkons oder die Farbe des Autos usw.. Die Leute sind Erwachsen die sollten das selber regeln und nicht den VM wegen so ner Kleinigkeit bemühen.
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