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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
gilt hier auf einmal Beweislast Umkehr?


Auch (Straf-)Gerichte kennen das Prinzip des gesunden Menschenverstands. Der Glaube, mit ausgeklügelter Wortklauberei könne man sich um Straftatbestände herumlavieren, ist leider nicht auszurotten (und wird teilweise von US-Gerichtsfilmen bestärkt). "Jenseits begründeten Zweifels" dürfte eine Beleidigungsabsicht hier in jedem Fall sein.
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

also auf den Punkt:

Man hat als Bürger gar keine Chance gegen Willkür (hier Beleidigungen) durch die Polizei vorzugehen weil diese per se als Rechtskonform eingestuft wird.

Schade eigentlich.
Auch Polizisten sind nur Menschen, aber keine Besseren ...
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Egli
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz pessimistisch darf man das nicht sehen.

Die Chancen bei einer berechtigten Anschuldigung sind doch garnicht so schlecht.
Man braucht nur glaubwürdige Beweise und einen guten Anwalt.

Immer wieder liest man über Polizeiwillkür bei Castor-Transporten und Fußballspielen, hier zwar nicht wegen Beleidigung, sondern wegen anderer Dinge, aber da haben durchaus schon viele Betroffene den Rechtsstreit gewonnen.

Polizisten sind auch nur Menschen und die, die ihre "Macht" missbrauchen und Menschen beleidigen, stellen die Ausnahme dar.

MfG
Marcel
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen ist das auch mit den Polizeiaussagen so eine Sache, die müssen nämlich bei mehreren Beamten auch zusammenpassen:
Ein Fall aus Hamburg: Zwei Polizisten greifen am Rande von Demo Anwohnerin von hinten mit Schlagstöcken an und sogar dafür, dass gegen sie wegen Widerstand ermittelt wird. Sie zeigt die Polizei wegen Körperverletzung im Amt an. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung und Verfolgung unschuldiger gegen die Beamten, diese streiten die Tat ab, widersprechen sich aber gegenseitig und in der Beschreibung der Situation dem Videoband der Polizei. Folge: Richter hält die Aussagen der Beamten für unglaubwürdig, die Aussagen der Geschädigten und anderen Zeugen dagegen für glaubwürdig und verurteilt die Täter zu Strafen von 18 und 22 Monate auf Bewährung.
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

OK, es könnte also durchaus Sinn machen, sich zu wehren.

Allerdings nur wenn man selbst (der Bürger) glaubhaft erscheint, Zeugen hat, oder die Polizei sich widerspricht.

Beim vorliegenden Fall (auf der Wache) würde ich aber schlechte Chancen sehen (?)

1. hat der Bürger kaum Zeugen auf seiner Seite

2. ist die Situation relativ übersichtlich für die Polizei, d.h. die Anwesenden können sich in Ruhe alles ansehen und miteinander absprechen.

Bei einer Demo z.B. ist es ja alles etwas unübersichtlich, da kann es schon mal vorkommen, dass man gar nicht mehr weiss wer alles beteiligt war und widersprüche auftreten ... ich denke dass eine geordnete Vernhemung von mehreren Beamten recht widerspruchslos rekonstruiert werden kann ....
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::
Beim vorliegenden Fall (auf der Wache) würde ich aber schlechte Chancen sehen (?)
1. hat der Bürger kaum Zeugen auf seiner Seite
2. ist die Situation relativ übersichtlich für die Polizei, d.h. die Anwesenden können sich in Ruhe alles ansehen und miteinander absprechen.


Das Problem haben Sie *immer*, wenn Sie ohne Zeugen alleine gegen eine Gruppe stehen. Wenn Sie nachts im Park auf 5 Männer stoßen, die Ihnen ein "A...loch" entgegenbrüllen, dürften Sie ohne Zeugen auch keine erfolgreiche Anzeige wegen §185 StGB durchkriegen.
_________________
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das Problem haben Sie *immer*, wenn Sie ohne Zeugen alleine gegen eine Gruppe stehen. Wenn Sie nachts im Park auf 5 Männer stoßen, die Ihnen ein "A...loch" entgegenbrüllen, dürften Sie ohne Zeugen auch keine erfolgreiche Anzeige wegen §185 StGB durchkriegen.



...der Vergleich hinkt aber gewaltig:

Bei den 5 Männern nachts im Park bin ich froh wenn sie mir nur ein "A...loch" entgegenbringen ... Verlegen
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