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Manja noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.07.05, 13:19 Titel: Rasen mähen |
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Hallo,
ich bin laut Mietvertrag verpflichtet den Rasen der Terasse (die zur Wohnung gehört) zu mähen.
Ist der Vermieter verpflichtet mir einen Rasenmäher zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank für die Antwort |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 01.07.05, 13:56 Titel: |
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Nein. Wenn das nicht vereinbart ist, müssten Sie sich selbst einen anschaffen.
Für eine kleine Fläche gibt es so kleine, motorlose Geräte... |
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Linus_Pauling FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 373
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Verfasst am: 01.07.05, 15:10 Titel: |
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Ich bin immer wieder fassungslos, was manche Leute glauben, für Rechte zu haben...
*Kopfschüttel* |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 01.07.05, 15:15 Titel: |
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In meiner Wohnung liegt Teppichboden.
Ist mein Vermieter verpflichtet, mir kostenlos einen Staubsauger zur Verfügung zu stellen? |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 01.07.05, 16:08 Titel: Re: Rasen mähen |
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Manja hat folgendes geschrieben:: | Hallo, ich bin laut Mietvertrag verpflichtet den Rasen der Terasse (die zur Wohnung gehört) zu mähen. Ist der Vermieter verpflichtet mir einen Rasenmäher zur Verfügung zu stellen? |
Ja - natürlich. Der Mieter hat Anspruch auf einen Aufsitzmäher mit 120 cm Schnittbreite sowie auf Kostenersatz für verbrauchtes Benzin. Dasselbe gilt auch für Teppichböden, da ist der Vermieter verpflichtet, einen Staubsauger mit mindestens 2.000 Watt zur Verfügung zu stellen. Bei Fliesenböden oder Parkett ist der Vermieter zur kostenlosen Bereitstellung eines Putzeimers mit mindestens 10-Liter Fassungsvermögung samt Putzmittel verpflichtet. Der Mieter hat Anspruch auf 4 neue Putzlappen pro Jahr.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 01.07.05, 16:18 Titel: |
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Es soll ja Vermieter geben, die in dieser Situation ein Schaf zur Verfügung stellen. So ein putzig-flauschiges. Und der Mieter muss es dann in seiner Wohnung unterbringen und jeden Tag mit ihm kuscheln, damit es nicht zu einsam ist.
Im Ernst: Recht: Nein. Aber evtl. kann man sich ja einigen, wenn es hier um eine Kleinfläche geht, die die Anschaffung nicht lohnt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 01.07.05, 16:40 Titel: |
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Ehrlich gesagt bin ich nicht sicher, ob der Vermieter nicht doch zur Anschaffung eines Rasenmähers verpflichtet ist.
Der Rasen und die Terrasse gehören NICHT zum Mietvertrag, der Mieter ist lediglich verpflichtet, den Rasen zu mähen (evtl. hat er dadurch eine geringe Miete, wie bei Hausmeistertätigkeiten).
Ist der ein Mieter zum Beispiel "nebenbei" als Hausmeister tätig, kümmert sich um die Schneeräumung und Treppenhausreinigung, ist der Vermieter doch auch zur Stellung der dafür erforderlichen Mittel zuständig, oder nicht? |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 01.07.05, 16:43 Titel: |
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Zitat: |
Ist der ein Mieter zum Beispiel "nebenbei" als Hausmeister tätig, kümmert sich um die Schneeräumung und Treppenhausreinigung, ist der Vermieter doch auch zur Stellung der dafür erforderlichen Mittel zuständig, oder nicht?
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in einem solchen Fall wird das aber garantiert mit in die Miete eingepreist sein... |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 01.07.05, 16:44 Titel: |
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Also bei "meinen" Objekten zahle "ich" den Hausmeistern oder der Person, die für die Treppenhausreinigung zuständig ist, selbstverständlich gegen Quittung sämtliche Materialien. |
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Manja noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 02.07.05, 14:53 Titel: |
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Danke an die, die mir eine ordentliche Antwort gegeben haben.
Alle anderen hätten sich ihre Zeit sparen können. War etwas unnötig! |
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