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Modernisierungslärm Mietminderung

 
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jägermeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Delbrück

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:14    Titel: Modernisierungslärm Mietminderung Antworten mit Zitat

Hallo, meine Frage: Vermieter A Moderniesiert in einen 6Familienhaus (Ca 40Jahre alt so gut wie nie was drin gemacht) zwei Wohnungen die leerstehen. Alle Mieterparteien freuen sich über die Modernisierung (neues Bad, neue Bodenfliesen, Fliesenspiegel Küche, neue Türen + Wohnungseingangstüren mit Schallschutz, Neue Heizkörper und Wasserleitungen mit Wasserzähler und WärmemengenZähler, neue Schalter u.Steckdosen, also im großen und ganzen Komplettsanierung der Wohnungen) nur eine Mieterin G beschwert sich über Baulärm und Schmutz.Baulärm ist vorhanden und auch ein bisschen schmutz im Treppenhaus und Kellerräumen ,aber nicht in der Wohnung von Mieterin G. Jetzt schreibt die Mieterin G. das sie die Miete bis auf weiteres rückwirkend monatlich um 200€ kürzt, für Juli 0,00€ und ab August 233€.. Ist das so rechtens. Normale Miete 315€ + 87€ Nebenkosten + 31€ für Garage = Gesamt 433€. Mieterin G macht Nachtschicht und kann Tagsüber nicht schlafen. Ausserdem hat sie noch einen Untermieter von dem der VermieterA weiss, wozu es aber Keine Zustimmung gibt. Klartext die beiden bereiten nur Ärger im Haus, behindern den Fortschritt der Arbeiten (nicht in ihrer Wohnung) und sollen am besten ausziehen. Was kann man tuen? ist die mietminderung so Rechtens? Brief mit Ankündigung ist heute eingegangen per Einschreiben, mit Androhung von Mieterschutzbund mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Was soll Vermieter A tun?????
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Linus_Pauling
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Einen würde ich sagen, dass die Untervermietung sehr wohl genehmigt ist.
Der VM weiß doch davon und duldet es...

200,-- halte ich für zu happig.
Das hängt aber sehr vom Richter ab.
Es hilft nur verklagen...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Und nach abgeschlossener Modernisierung soweit wie zulässig die Miete erhöhen ... Mr. Green
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jägermeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Delbrück

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Und nach abgeschlossener Modernisierung soweit wie zulässig die Miete erhöhen ... Mr. Green
Ja das Problem ist das Sie keine Modernisierung zulässt, Im Moment werden die beiden Leerstehenden Wohnungen im 1.OG rechts u. links fertig gemacht und dann sollen die beiden Wohnungen im 2.OG dran sein, die Mieter des 2. OGs ziehen dann in die frisch renovierten Wohnungen und Zuletzt die beiden im EG Problem Sie läßt es nicht zu.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte die gute Frau mal das BGB lesen, dort steht klar drin das se sowas dulden muss. Ausser es stellt für sie eine besondere Härte da. Am besten einen Anwalt einschalten der wird ein paar passende Briefe schreiben und dann am besten gleich klagen. Das kostet der Mieterin dann noch ne ganze Stange Geld wenn der VM gewinnt.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Strider,
mal 'ne Frage, die hierhin passt: Wenn der VM Fenster, Heizungen, Wasserleitungen, Türen etc. austauscht, dann muss ja auch jemand tapezieren, damit das hinterher bewohnbar ist. Muss das dann auch der VM machen ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ Strider: kann man von der Ferne aus nicht sagen, ob nicht doch besondere Härte besteht. Vielleicht kommt auch hier wieder die allseits beliebte Antwort: ICH BIN SCHWERBEHINDERT!

Wenn sie die Handwerker nicht reinlässt, muss der VM auf jeden Fall auf Duldung klagen!
@FOC: Ja, tapezieren muss der VM auch, auch die Reinigung der Wohnung fällt nach solchten Arbeiten an den VM.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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