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private Haftpflicht -Tierbiss

 
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MadCat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:43    Titel: private Haftpflicht -Tierbiss Antworten mit Zitat

Guten Tag,

dies sind die Fakten

B besucht A zu Hause. B hat eine Katze. Bei dem Versuch, die Katze in einen Katzenkorb zu setzen, wird B von dieser gekratzt und gebissen. Die Bisswunden entzünden sich, und B muß in die Notaufnahme eines Krankenhauses zur Behandlung. Die Ärzte weissen B darauf hin, daß ein schwerwiegendes medizinisches Problem vorliege. B ist freischaffender Künstler und kann durch die Verletzungen in den folgenden Tagen nicht auftreten, was einen relativ beachtlichen Verdienstausfall mit sich bringt.
B lässt sich dies bescheinigen.

die Versicherung

A informiert seine private Haftpflicht (welche die Katze ja als sog. "Kleintier" beinhaltet) über den Schadensfall.Ein Berater des Versicherungsunternehmens erscheint vor Ort persönlich. B legt sofort sämtliche Nachweise über die Verdienstausfälle+ den Arztbericht der Notaufnahme+ Krankschreibung des Chirurgen, der ihn weiter behandelt hat, vor.Der Berater zeigt sich erfreut über solch hervorragende Zuarbeit und verspricht eine Klärung innerhalb der nächsten 14 Tage.
Nach Verstreichen dieser Frist hatte B noch nichts von der Versicherung gehört oder gelesen. B erkundigt sich und erfährt über zahlreiche Umwege endlich, wo und von wem der Fall genau bearbeitet würde. Dort teilt man ihm mit, erst einen Tag zuvor von der Sache erfahren zu haben. Ausserdem würden noch Unterlagen fehlen, durch die sich erst die Steuerabzüge des eingebüssten Verdienstes ermitteln lassen. B reicht diese sofort ein. Der Berater vor Ort macht ihn darauf aufmerksam, auch noch eine Schmerzensgeldforderung einzureichen, was auch geschieht. Weitere Wochen (!) vergehen. Auf erneutes Anfragen bei der Schadensstelle möchte man plötzlich zur weiteren Bearbeitung noch einen ausführlichen Bericht vom weiterbehandelnden Chirurgen.
Alles in allem zieht sich die Bearbeitung über 2 Monate hin.Abschließend kommt die Versicherung zu folgendem

Fazit:

B erhält nur eine geringe Entschädigung, die den Verdienstausfall nicht deckt. Schmerzensgeld könne nicht gezahlt werden, da B das Risiko, gebissen zu werden, biilligend inkauf genommen hätte. Man behalte sich eine evtl. Rückforderung ausdrücklich vor. Weitere mündl. Aussage der bearbeitenden Stelle: der Betrag sei bereits überwiesen, was heute genau eine Woche her ist. Der Betrag ist aber noch nicht auf Bs Konto eingegangen.

rechtliche Fragen
1. B beabsichtigt, gegen die abschließende Mitteilung der Versicherung in Widerspruch zu gehen, aber B möchte dies erst tun, wenn der Betrag, der ihm zugebilligt wurde, auf dem Konto erscheint (die Sache mit dem "Spatz in der Hand..."Winken). Kann die Versicherung die Auszahlung bis zur Verstreichung der Widerspruchsfrist verzögern, und wenn ja, was ist B in diesem Falle zu raten?

2.) Die abschließende Mitteilung der Versicherung enthält bis auf den Hinweis, daß man sich eine Rückzahlung vorbehalte, keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung. Wie weit verschiebt das Fehlen dieser die Widerspruchsfrist nach hinten?

3.) Obwohl die Versicherung von Anfang an über den Schadenshergang informiert war, fordert sie zwischenzeitlich ein erneutes ärztliches Gutachten an, beruft sich aber abschließend auf den Schadenshergang, was sie hätte ja viel zügiger tun können-fragwürdig?

Beste Grüße
MadCat
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wie die rege Anteilnahme schon beweist, bitte befragen sie einen auf Schadenersatz spezialisierten Anwalt.
Das ist keine hier zu klärende Frage.
Beste Grüße Thom
_________________
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