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Verm.& Nachm. machen Preis aus zur Ren. wg nicht gefalle

 
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J.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:22    Titel: Verm.& Nachm. machen Preis aus zur Ren. wg nicht gefalle Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgendes:

A ist ausgezogen und hat Wohnung wie besorochen und vom Vermieter aufgefordert, gemalt und sauber hinterlassen.
Nachmieter gefällt es nicht. Vermieter und Nachmieter machen aus, daß N die arbeiten ausführt die ihm nicht gefallen und von A 1600 Euro erhält.
A wusste nichts davon.
N hat die wohneung vor unterschreiben des Mietvertrages nicht besichtigt und auhc auf Fragen von A zum besichtigen kam N nicht vorbei.

Ist es rechtens, das Vermieter und Nachmieter einen Preis für die angebliche Verbesserung ausmachen können und A darf das zahlen?

Vermieter ist eine Genossenschaft.

Gruß
J.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich geht es so nicht.
A hat sich nur an Vereinbarungen zu halten, die er selbst getätigt hat.
Es kommt hier also darauf an, was A und sein Vermieter bezüglich der Renovierungskosten vereinbart haben.
Wenn allerdings eine gültige Vereinbarung vorliegt, die A verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen, dann hat er dies auch ORDENTLICH zu tun.
Der Vermieter kann also A auffordern, eine fehlerhafte(!) Renovierung nachzubessern.
Die Wünsche vom Nachmieter gehen A nichts an.
Ich würde hier abwarten und Tee trinken. Wenn sich der Vermieter meldet, dann sehen wir weiter.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Selbstverständlich geht es so nicht.
A hat sich nur an Vereinbarungen zu halten, die er selbst getätigt hat.
Es kommt hier also darauf an, was A und sein Vermieter bezüglich der Renovierungskosten vereinbart haben.
Wenn allerdings eine gültige Vereinbarung vorliegt, die A verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen, dann hat er dies auch ORDENTLICH zu tun.
Der Vermieter kann also A auffordern, eine fehlerhafte(!) Renovierung nachzubessern.
Die Wünsche vom Nachmieter gehen A nichts an.
Ich würde hier abwarten und Tee trinken. Wenn sich der Vermieter meldet, dann sehen wir weiter.


Im Ergebnis eine durchaus zutreffende Stellungnahme. Eine kleine Korrektur erscheint mir allerdings erforderlich.
Lt. Sachverhalt hat der Mieter bereits renoviert. Ob der Mieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet war spielt damit keine Rolle mehr. Wenn Arbeiten ausgeführt werden, muss dies fachgerecht erfolgen. Ist die Ausführung mangelhaft, hat der Vermieter einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine kleine Anmerkung:

Das Statement von RM gilt nur, wenn die fehlerhafte Reparatur durch den M durch einfache malermäßige Behandlung beseitigt werden kann.

Hat der M dabei Schäden angerichtet, die Mehraufwand bedeuten, kann der VM diesen Mehraufwand vom M ersetzt verlangen.
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J.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
irgendwie ist das ziemlich merkwürdig alles.
Hausmeister sagt Wohnung sei nicht abgenommen, aber Schlüßel mussten aber abgegeben werden am 14.6. Hausmeister sagt wenn die Arbeiten des Nachmieters erledigt sind, soll Strom , Wasser etc, abgestellt werden was noch auf kosten von A läuft. Angeblich will Nachmiter Türen und Türrahmen "verbessern" und Vermiter und Nachmieter haben sich ma eben auf 1600 Euro dafür geeinigt...
Wie gesagt, hat Nachmieter Wohnung gemietet und unterschrieben ohne sie sich anzusehen. Hat er ein Recht dazu?
Strom und alles läuft noch bis Nachmieter fertig ist mit den angeblichen Arbeiten.
Aus einer Quelle erfuhr A das Nachmieter bereits eingezogen ist und alles eingerichtet hat.
Die entgültige angebliche Abnahme soll nächste Woche sein, bis dain läuft alles auf Namen von A.
A wohnt seit 1.5. nicht mehr da. Gemietet bis 30.05.2005 und Miete soll bezahlt werden, bis Nachmieter fertig ist mit Verbessern... (merkwürdig, alles sehr merkwürdig)
Wann ist eine Abgabe eine Abgabe? Mit der Schlüsselübergabe?
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