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Hallo.
Wir wohnen seit1998 in einerAltbausozialwohnung mit WBS und sind inzwischen zu sechst.
Vier Kinder zwei Erwachsene auf 60 quadratmmeter.
Die Miete ist mit 200 Euro und 30 Euro nebenkosten sehr günstig und man nimmt einiges in kauf.
Unser alter Vermieter hatt sich nie um etwas gekümmert ,wollte seine Ruhe und hatt uns nicht einmal eine Nebenkostenrechnung geschickt.
Soweit so gut.
Seit zwei Jahren, unser Haus ist nur halbbelegt und (entspricht nichtder Wärmeschutzverordnung), wir haben ein starkes Schimmelproblem.
Trotz Ölofen und zwei Elektroheizungen haben wir die eiskalten Aussenwände nicht warmbekommen. Die Folge ; Temperaturbrücken und Stockschimmel.
Etliche Möbel und sechs Matrazen sind uns weggeschimmelt
Beschwert haben wir uns öffters telefonisch bei der Hausverwaltung, die die Beschwerden auch weitergeleitet hatt . Passiert ist aber nichts.
Wie gesagt dem Vermieter wars egal.Geld zum Umziehen hatten wir nicht...
Jetzt sind die Wohnungen, insgesammt vier Bruchbuden a sechs Wohnungen, verkauft.
Gekauft haben zwei dubiose Geschäftsmänner die im Telefonbuch nicht zu finden sind.
Für dringende Fragen hat man uns eine Handynummer gegeben.
Die Firma der neuen Besitzer gibt es auch im internet nicht und der Name der Gesellschaft, wird mir in google als Schutzgott der Diebe angezeigt. Kein Scherz!
Unsere Miete überweisen wir jeztz auf eine Kreditbank die es auch nicht als Webseite
gibt. Wohl aber in diversen Immobilienlinkereien wenn man mit google sucht.
Im Ganzen sind die beiden windigen Herren mit denen wir uns herunschlagen
ziehmlich Unfreundlich und abgebrüht.
Eischüchterungstaktik nehme ich an
Erst hies es ;alles wird Grunderneuert Dach ,Heizung ,Leitungen, Fassadenisolierung ,Badezimmer und so weiter.
Jetzt heisst es nur noch Heitzung und Farbe für die Fassade und Mieterhöhung...
Ausserdem sollen Zwischen den Häusern zwei Neubauten gesetzt werden....
Wir haben ziehmliche Angst das wir zum Spielball von Immobilienhaien werden und ich
muss dringend ein paar Dinge wissen.
1) Muss ich einen neuen Mietvertrag unterzeichnen, wenn modernisiert wurde.
2) Wegen einem der Neubauten wird eines meiner Wohnzimmerfenster zugemauert
oder zumindest so verbaut das kein Licht mehr durch kommt. Was kann ich dagegen
tun.Der neue Vermieter meint es gehört ihm und er kann tun was er möchte. Punkt.
Es wird aber sehr dunkel sollte das Fenster fehlen.
3) Der Zustand der Wohnung ist nicht gut. Durch den Schimmel haben wir so oft
neu Tapezieren, Streichen und Möbel ersetzten müssen das wir Finanziell sehr
schlecht da stehen. Kan man uns dafür belangen?
4) Was geschieht mit dem Öltanks im Keller. Selbige waren schon im Keller als wir
eingezogen sind und sin mindestens 30 Jahre alt. Kann der Vermieter mich zwingen
für die Entsorgung aufzukommen ?
5) Die Wohnungen sind uns zum Kauf für je 68.000 angeboten worden.
Allerdings will der neue Vermieter jetzt für alles Extrageldkassieren , damit er
über erhaupt etwas macht ausser der Heitzung.
Auf angebliche Unterlagen für die Banken warten wir nach mehreren Ankündigungen
noch... Kann man Sozialwohnungen einfach so verkaufen?
6) Wir haben mittelgroße Mischlingshunde mit denen es NIE Probleme gab.
Waren beide in der Hundeschule. Einer steht im Mietvertrag und der andere wurde
mit mündlicher Zustimmung des alten Vermieters gedultet.
Kann der neue Vermieter die Abschaffung verlangen.
7) Während der Bauphase des Neubaus und der Heizungsmontage in unserem Haus
steht uns eine enorme Lärmbelästigung bevor .
Ab wann kann ich die Miete mindern und ab wann eigene Forderungen stellen.
zum Beispiel wenn meine Gesundheit beeinträchtigt wird.
Irgendwie ist etwas faul an der Sache und wir brauchen dringend Hilfe!!!
im Forum kann der Mieter nur allgemeine Antworten auf seine Fragen erhalten, weil eine gezielte Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Es wäre daher am Besten, wenn der Mieter sich mit seinen Problemen an einen im Mietrecht versierten Rechtsanwalt wenden würde, der ihm auf seine Fragen rechtsverbindliche Antworten geben und Wege zu Problemlösungen aufzeigen kann.
Der Mieter sollte bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht erfragen, ob ihm auf Antrag Beratungshilfe gewährt wird.
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