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Verfasst am: 01.07.05, 20:15 Titel: Mietvertrag – Was ist bei Zwangsversteigerung?
Hallo,
ich möchte einen Mietvertrag abschließen, bin aber über folgende Zeilen gestolpert und weiß eigentlich nicht so recht was damit anzufangen. Kann mir jemand weiterhelfen?
1. Der Mieter kann keine Ansprüche aus dem Mietvertrag erheben, wenn das Grundstück vor der Überlassung im Wege der Zwangsversteigerung veräußert wird.
2. Die gesetzliche Haftung des Vermieters und/ oder Zwangsverwalters für den von dem Ersteher zu ersetzenden Schaden ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück nachher der Überlassung an den Mieter im Wege der Zwangsversteigerung veräußert wird und an die Stelle des Vermieters und/oder Zwangsverwalters tretende Ersteher die sich aus dem Mietsverhältnis ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt.
3. Der Vermieter und/oder Zwangsverwalter ist auch von einem sich im Falle einer Kündigung nach § 57a ZVG möglicherweise ergebenden Schadensanspruch freigestellt.
Heißt das nun, ein neuer Vermieter kann mir mit einer 3-monatigen Frist dann kündigen? Und was hat es mit dem Schadensanspruch auf sich?
die Klauseln sollte der potentielle Mieter vorsorglich mal von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann rechtsverbindlichen Rat erteilen, ob und welche Nachteile daraus entstehen können bzw. ob die Klauseln überhaupt Gültigkeit haben bzw. ob der Mieter besser die Finger von dem Mietvertrag lassen sollte.
Besser ein paar Euro in ein Beratungsgespräch investieren als eventuell teure Fehler zu machen.
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