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recht.de :: Thema anzeigen - Sonderkündigungsrecht bei Hausfriedensbruch duch Vermieter?
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Sonderkündigungsrecht bei Hausfriedensbruch duch Vermieter?

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 19:59    Titel: Sonderkündigungsrecht bei Hausfriedensbruch duch Vermieter? Antworten mit Zitat

Vermieter V hat einen Schlüssel seiner Wohnung, die er an Mieter M vermietet hat.

Als M nicht da ist, verschafft er sich Zugang, ohne einen wichtigen Grund zu haben.


Frage1: darf er einen schlüssel haben?

Frage2:Kann M daraufhin fristlos kündigen?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1) nur, wenn der Mieter es dem VM irgendwie gestattet hat
zu 2) nur, wenn der Mieter es dem VM nicht irgendwie gestattet hat
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ohne Wissen des Mieters darf der VM keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, auch nicht für sog. Notfälle.

Fristlose Kündigung ist unter Umständen möglich, wenn der Mieter beweisen kann, dass der VM in der Wohnung war, bloßer Verdacht genügt nicht.

Der Mieter sollte als Sofortmaßnahme das Schloß der Wohnungstür auswechseln. Dafür ist keine Genehmigung des VM erforderlich. Bisheriges Schloß nebst Schlüsseln aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.

Gruß, Jade
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