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Verwaltungsverfahrensvorschriften

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 16:29    Titel: Verwaltungsverfahrensvorschriften Antworten mit Zitat

Hallo Community,

kurze aber extrem wichtige Frage:

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die mir die Aussetzung oder das Ruhen eines Verfahrens gestattet? Ich befinde mich zurzeit im Ausland und kann entsprechende Nachweise, welche vom Bafögamt (Bewilligungsbehörde) angefordert werden, nicht einreichen. Eine Aussetzung des Verfahrens bis ich im Februar wieder in D bin wird mir nicht gestattet, stattdessen allerdings fleissig mit Ablehnung meines Antrages gedroht.

Danke fuer Infos.
gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 05:39    Titel: Re: Verwaltungsverfahrensvorschriften Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die mir die Aussetzung oder das Ruhen eines Verfahrens gestattet?


Ich kenne keine, aber gibt es denn umgekehrt eine Frist, die Dich verpflichtet, die Nachweise innerhalb dieses Zeitreumes beizubringen? Wenn nicht, hat also die Behörde die Frist festgesetzt, die dabei wiederum Ermessen hat, das sie pflichtgemäß ausüben muss. Hat sie dies nicht getan, kann die Ablehnung rechtswidrig sein.

Es ist also die Frage ob es Dir unmöglich (!) ist, die Nachweise z.B. auch durch einen Vertreter vorzulegen. Grundsätzlich denke ich, dass Unterstützung vom Staat und damit Steuergeldern nur dann gewährt werden soll, wenn es der Betroffene wirklich ernst meint und die Unterstützung wirklich wichtig ist. Das scheint sie nicht, wenn es nur schwierig ist, die Nachweise beizubringen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

frist wurde mir bis zum 30.11. eingeräumt - trotzdem: es ist nicht möglich nachweise zu erbringen solange ich nicht in deutschland bin - ich denke, dass dies eine akzeptable begruendung ist.
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