Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.07.05, 12:39 Titel: Einbehaltung von Genossenschaftsanteilen
Hallo,
folgende Frage:
Der Mieter ist nach ordnungsgemäßer Kündigung und protokollierter Wohnungsübergabe
im Januar 2004 aus seiner Wohnung ausgezogen.
Vermieter ist eine Wohnungsbaugenosenschaft, bei der der Mieter vor seinem Einzug
durch Arbeits- und Geldleistungen Anteile erworben hatte.
Nach form- und fristgerechter Kündigung der Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft
erfolgte jetzt gemäß Satzung die Rückzahlung dieser Anteile.
Allerdings wurde ein gewisser Teil davon mit der Begründung einbehalten, das noch
Betriebskosten nachzuzahlen wären.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 liegt dem Mieter allerdings noch nicht vor.
Vielen Dank an alle, die sich beteiligen. _________________ Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenzel
Verfasst am: 02.07.05, 10:29 Titel: Einbehaltung von Genossenschaftsanteilen
Hallo,
sorry, war irgendwie "abgestorben".
Hier die Frage: Dürfen Genossenschaftsanteile überhaupt mit Betriebskosten
verrechnet werden?
Die Betriebskostenabrechnung ist nach wie vor noch nicht eingegangen, so
dass eine Überprüfung des einbehaltenen Betrages nicht möglich ist.
Vielen Dank und ein sonniges Wocheende wünsche ich allen. _________________ Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenzel
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.