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Einbehaltung von Genossenschaftsanteilen

 
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Trommler
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 12:39    Titel: Einbehaltung von Genossenschaftsanteilen Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende Frage:
Der Mieter ist nach ordnungsgemäßer Kündigung und protokollierter Wohnungsübergabe
im Januar 2004 aus seiner Wohnung ausgezogen.
Vermieter ist eine Wohnungsbaugenosenschaft, bei der der Mieter vor seinem Einzug
durch Arbeits- und Geldleistungen Anteile erworben hatte.
Nach form- und fristgerechter Kündigung der Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft
erfolgte jetzt gemäß Satzung die Rückzahlung dieser Anteile.
Allerdings wurde ein gewisser Teil davon mit der Begründung einbehalten, das noch
Betriebskosten nachzuzahlen wären.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 liegt dem Mieter allerdings noch nicht vor.
Vielen Dank an alle, die sich beteiligen.
_________________
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenzel
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt doch ganz normal, was ist denn die Frage?
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Trommler
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:29    Titel: Einbehaltung von Genossenschaftsanteilen Antworten mit Zitat

Hallo,
sorry, war irgendwie "abgestorben".
Hier die Frage: Dürfen Genossenschaftsanteile überhaupt mit Betriebskosten
verrechnet werden?
Die Betriebskostenabrechnung ist nach wie vor noch nicht eingegangen, so
dass eine Überprüfung des einbehaltenen Betrages nicht möglich ist.
Vielen Dank und ein sonniges Wocheende wünsche ich allen.
_________________
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenzel
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