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wohnung renovieren bei auszug?
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 21:19    Titel: wohnung renovieren bei auszug? Antworten mit Zitat

guten tag

wir haben folgendes problem: unser mieter verlangt von uns, dass wir nach dem auszug die tapeten runter machen. sind wir dazu verpflichtet?
denn: die vorhandene tapete war alt, verschmiert und stank fürchterlich. deshalb haben wir sie überstrichen.
unser vermieter hat deswegen mit uns streit angefangen und meinte ihm gefällt die farbe nicht (dezentes hellorange) und möchte eine helle tapete.
wir können dies aber total nicht akzeptieren da wir die wohnung in solch einem zustand übernommen haben. er droht uns jetzt mit einem anwalt.
müssen wir die tapete entfernen??
wir finden auch komisch, wir haben nur ein mietvertragsexemplar ( das haben wir, der vermieter hat keines) wir vermuten er vermietet die wohnung schwarz da er auch sein geld monatlich bar haben möchte.
was sollen wir tun? könnte ein anwalt für uns gefährlich werden?
danke für alle antworten
liebe grüsse
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat einen Anspruch auf Rückbau wenn die Farbe zu "krass" ist. Was zu "krass" ist wird im Zweifel ein Richter entscheiden müssen. Wobei hellorange kann schon ausserhalb des normalen liegen und dann müsste der alte Zustand wieder hergestellt werden.
Was spricht denn gegen das entfernen der Tapete? Tun Sie es nicht wird der VM die Kaution einbehalten und Sie müssten auf herausgabe klagen.
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dann müsste der alte Zustand wieder hergestellt werden

Als ich eingezogen bin,war die Tapete nicht frisch renoviert (sie war alt mit gelb flecke), deswegen sehe ich kein Grund dafür, etwas zu machen.

Zitat:
Was spricht denn gegen das entfernen der Tapete?

Ich habe schon die Schlüssel abgegeben. Ich bin umgezogen. Und habe kein Lust noch mal dort zu gehen um diese Tapete zu entfernen. (Vorallem weil ich glaub nicht, dass es mir pflicht ist)

Zitat:
Tun Sie es nicht wird der VM die Kaution einbehalten und Sie müssten auf herausgabe klagen.

Es gab kein Kaution...

Ich habe mit meinen neuen Vermieter geredet und er meinte, ich muss das auch nicht tun. Hier gibt es nur um eine Geschmackfrage... Und es steht nirgendwo im Mietvertrag , dass ich es tun muss.

In meinen Mietvertrag steht :
§12 4. Die kosten der Schönheitsreparaturen trägt der - Mieter - Vermieter
-> Normalerweise hätte er entweder Mieter oder Vermieter streichen müssen...

§15 1. Die Mieträume sind bei Beedigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen zurückzugeben.
-> Ich habe sogar nass geputzt (es war mehr als besenrein Winken ).

Ich habe nichts gefunden bezüclich : "es gab ein hellweiss Tapete am anfang, es muss ein hellweiss Tapete am Ende geben..."

Danke für eure Bemerkungen/Antworten...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zustand beim Einzug ist vollkommen egal, der VM hat den Anspruch auf Rückbau wenn die Farbwahl zu krass ist. Hier kommt wie gesagt auf den Einzelfall an. Diesen Anspruch auf Rückbau hat er komplett unabhängig von dem was im Mietvertrag steht über die Schönheitsreparaturen oder Auszug.
Sonst könnte der Mieter, als extremes Beispiel, ja auf die Idee kommen und ein paar Durchbrüche zwischen den Zimmern zu machen und dann einfach so ausziehen ohne das wieder zu beheben mit dem Argument in dem Mietvertrag stand ja nix davon das er das tun musste. Das würde dann ja bedeuten der Mieter kann einfach das Eigentum von jemand anderen zerstören und verändern ohne dafür belangt werden zu können.

Wenn es keine Kaution gab kann der VM diese auch nicht einbehalten. Sogesehen muss er dann eine Firma beauftragen oder es selber machen und Ihnen die Rechnung schicken und wenn Sie sich weigern diese zu bezahlen dann muss er auf Zahlung klagen. Dann wird ein Richter entscheiden müssen ob die Farbe noch im normalen Rahmen war oder ob der VM Anspruch auf Rückbau hatte. Die Frage ist ob der VM soweit gehen wird oder ob er einfach die Tapeten runterreisst.
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Ich hätte noch ein paar Fragen :

Wenn jemand eine Wohnung vermiete, muss es nicht mehre Mietvertragexemplar geben ? Nicht nur 1. Ich meine 1 für den Vermieter, 1 für den Mieter, 1 für den Finanzamt ?

Wielange hat der Vermieter um sich bei dem Finanzamt zu melden, und erklären, dass er sein Wohung vermietet ?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

In der normalen Einkommenssteuerveranlagung erfasst ein VM seine Einnahmen und Ausgaben bzgl. Vermietung in einer Anlage.
Für das Finanzamt braucht man keine Kopie des Mietvertrags.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte mein VM ein Prozess anfangen, ohne ein original Exemplar des Mietvertrag zu haben ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon, denn wenn Sie dann sagten, dass Sie keinen Mietvertrag hätten, müssten Sie wohl ausziehen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Ich denke schon, denn wenn Sie dann sagten, dass Sie keinen Mietvertrag hätten, müssten Sie wohl ausziehen.


Frage Frage Frage Mit den Augen rollen

loupdeau hat folgendes geschrieben::
Ich habe schon die Schlüssel abgegeben. Ich bin umgezogen.
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wenn Sie dann sagten, dass Sie keinen Mietvertrag hätten, müssten Sie wohl ausziehen.


Ich wohne nicht mehr in diese Wohnung, ich bin schon ausgezogen...

So was kann er tun ?
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, die Wohnung wurde in einem unrenovierten Zustand vermietet, und soll in einem unrenoviertem Zustand zurückgegeben werden. Die alten Tapetenh hat der VM ja auch nicht runtergerissen, sondern hat diesen Teil der Arbeit Ihnen überlassen.
Etwas anderes wäre, wenn Sie die Wohnung zwar unrenoviert angemietet hätten, aber nur mit dem Vormieter vereinbart hätten, dass er die alte Tapete nicht abreissen muss. Dann wäre das eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vormieter, und der VM könnte darauf bestehen, dass Sie die Wohnung in den ursprünglichen Zustand bringen, also den, in dem er die Wohnung an Ihre Vormieter vermietet hat.
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loupdeau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Etwas anderes wäre, wenn Sie die Wohnung zwar unrenoviert angemietet hätten, aber nur mit dem Vormieter vereinbart hätten, dass er die alte Tapete nicht abreissen muss. Dann wäre das eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vormieter, und der VM könnte darauf bestehen, dass Sie die Wohnung in den ursprünglichen Zustand bringen, also den, in dem er die Wohnung an Ihre Vormieter vermietet hat.

Mein Vermieter hatte mir gesagt, dass wenn ich ein neue Tapete haben will, darf ich es auch machen.(alles was nur mündlich, es steht nicht darüber in dem Mietvertrag). Ich habe kein neue Tapete gewollt, sondern habe ich nur die alte gestriechen. Und jetzt gefählt ihn die Farbe nicht...
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht den in dem Mietvertrag darüber?
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