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Verfasst am: 02.07.05, 11:22 Titel: Was muss man beantragen?
Ich möchte beim AG eine einstweilige Verfügung beantragen. Ziel ist, einen Mieter, der ordnungsgemäß gekündigt hat, dazu zu zwingen, endlich die Besichtigung des Objektes durch den Vermieter einerseits und durch Makler und Interessenten andererseits zu ermöglichen. Im Mietvertrag ist entsprechendes vereinbart, diverse Aufforderungen sind ergangen, jedoch ohne Erfolg.
Aus einer anderen Sache gegen einen großen Telefonanbieter habe ich schon Erfahrungen. Damals habe ich das erfolgreich alleine durchgezogen. Aber wie war das jetzt noch?
1.) Man muss beantragen, den Mieter aufzuerlegen, die Besichtigung durch den Vermieter bis zum XY zu ermöglichen und notfalls eine Person seines Vertrauens zu beauftragen.
2.) Man muss beantragen, den Mieter aufzuerlegen, dem vom Vermieter beauftragten Makler in der Zeit vom X – Y (40 Tage) mindestens 8 Terminvorschläge Wochentags in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder an Samstagen in der Zeit von 14.00 bis 20.00 Uhr zu benennen.
3.) Man muss beantragen, dass der Mieter mit (ja, wie nennt man das dann?) „Geldstrafe“ in Höhe von (wie viel ist angemessen?) belegt wird, wenn er die Auflagen der Verfügung nicht erfüllt.
4.) Man muss die Eilbedürftigkeit der Verfügung begründen, indem man darlegt, dass der Mieter nach ordentlicher Kündigung die Miete nicht weiter zahlt und die nur äußerliche Inaugenscheinnahme des Objektes bereits Mängel von solchen Gewicht offenbart hat, dass deren Beseitigung und der sich aus verspäteter Neuvermietung ergebende Schaden durch Leerstand, welcher durch die Weigerung, Interessenten den Zutritt zu gewähren entsteht, mittels der hinterlegten Kaution nicht gedeckt werden kann. Hinzu kommt der begründete Verdacht, dass der Mieter die Wohnung in einem Zustand belässt, der einer Neuvermietung zusätzlich entgegensteht. Der Verdacht gründet sich auf entsprechende Aussagen des vorherigen Vermieters, der eine gleiche Erfahrung machen musste.
Frage: geht das so? Welche Strafe ist angemessen und wie bezeichnet man sie korrekt?
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