Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arbeitserlaubnis
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arbeitserlaubnis

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
GastSt1
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 07:06    Titel: Arbeitserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes:
Ich bin als Ausländerin von Geburt an in Deutschland, habe die Aufenthaltsberechtigung und somit auch eine Arbeitsberechtigung.
BIn seit Juni 2004 verheiratet mit einem Ausländer aus einem "Drittland" (mein Landsmann Smilie )
Ab wann darf er hier in Deutschland arbeiten, ich meine jetzt konkret ab wann er auch eine Arbeitsberechtigung erhalten kann ohne die leidige "Arbeitserlaubnis nach Arbeitsmarktprüfung" nur für einen bestimmten Arbeitgeber, die in den meisten Fällen sowieso versagt wird, da vorrangige Arbeitnehmer.
Ist es richtig, dass wenn ich die Arbeitsberechtigung habe, diese mein Mann auch gleich bekommen kann?
Ist schon eine blöde Situation, dass er als Ingenieur mit Hochschuldiplom zu Hause sitzen muß Traurig .... zumal er arbeiten will aber nicht arbeiten darf Verrückt
Was ändert sich diesbezüglich mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, habe schon im Internet nach Antworten gesucht, aber überall finde ich andere Aussagen.

Danke im voraus für die Hilfe!

Gruß,
GastSt1
Nach oben
ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.10.04, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
habe schon im Internet nach Antworten gesucht, aber überall finde ich andere Aussagen.


Hallo!

Hast du hier mal nachgesehen Frage Pfeil www.info4alien.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 19.10.04, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Arbeitsgenehmigungsrecht war und ist unübersichtlich und kompliziert und wird ab dem 01.01.05 wesentlich geändert sein.

Bislang wurde es im SGB III (im wesentlichen in den §§ 284 - 286) sowie in der Arbeitsgenehmigungsverordnung geregelt.

Danach kann eine Arbeitsberechtigung wohl in dem Fall Ihres Ehemannes noch nicht erteilt werden, allenfalls käme eine Arbeitsgenehmigung nach Lage des Arbeitsmarktes in Betracht.

Ab dem 01.01.05 ersetzt das durch das Zuwanderungsgesetz erlassene AufenthaltesG das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) durch ein internes Zustimmungsverfahren (sog. mehrstufiger Verwaltungsakt), § 39 AufenthG. Zuständig für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen sind dann die Ausländerbehörden ( § 71 AufenthG).

Jeder Aufenthaltstitel muß erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist (§ 4 Abs. 2 S. 2 AufenthG).

Ob sie erlaubt ist, ist entweder in den einzelnen Vorschriften ausdrücklich bestimmt oder regelt sich nach einer gesondert zu erlassenden Rechtsverordnung ("Ausländerbeschäftigungsverordnung").

Für Ehegatten findet sich eine Regelung bereits im Gesetz. Danach ist Ehegatten deutscher Staatsangehöriger in jedem Fall die Erwerbstätigkeit erlaubt (§ 28 Abs. 5 AufenthG). Ehegatten von ausländischen (Dritt-) Staatsangehörigen ist sie erlaubt, soweit der hier lebende zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 2 Jahre in Deutschland rechtmäßig bestanden hat (§ 29 Abs. 5 AufenthG).

Wenn Sie demgemäß arbeiten dürfen, so dürfte dies auch Ihr Ehemann ab dem 01.01.05, was in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich zu vermerken sein wird.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.